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Nachträgliche Einkommenssteuererklärung für 2015/Steuerklasse 6

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    Nachträgliche Einkommenssteuererklärung für 2015/Steuerklasse 6

    Hallo zusammen,

    da ich über die Suche nicht wirklich fündig geworden bin - habe heute einen Brief vom Finanzamt erhalten.
    Ich soll eine Einkommenssteuererklärung für 2015 nachreichen, da ich gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Lohn bezogen hätte (Steuerklasse 6).
    Ich bin seit 01.01.2015 bei meinem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt und habe im Mai 2015 noch eine Nachzahlung (knapp 6.000€) des ehemaligen Arbeitgebers erhalten.
    Auf dieser Lohnsteuerkarte ist die Steuerklasse 6 (01.01.15 - 31.05.15) angegeben, die eTin fehlt und es wurden nur Lohnsteuer und Soli abgezogen.

    Wie gehe ich nun damit um bei der elektronischen Lohnsteuererklärung ?
    Soweit ich das verstehe, muss ich ja eine zweite Lohnsteuerbescheinigung für diesen Zeitraum anlegen und trage dort die Nachzahlung ein ?
    Muss in so einem Fall etwas beachtet werden, da ich aufgrund der Höhe des Betrages mit einer größeren Nachzahlung rechne ?

    Vielen Dank schonmal für die Hilfe

    K.

    #2
    AW: Nachträgliche Einkommenssteuererklärung für 2015/Steuerklasse 6

    Zitat von ksk89 Beitrag anzeigen
    Wie gehe ich nun damit um bei der elektronischen Lohnsteuererklärung ?
    Soweit ich das verstehe, muss ich ja eine zweite Lohnsteuerbescheinigung für diesen Zeitraum anlegen und trage dort die Nachzahlung ein ?
    Hallo ksk89,
    in der Steuerklasse VI hast du ja auch schon mehr Lohnsteuer bezahlt, als wenn alles in der Steuerklasse I oder IV gewesen wäre.
    Gib doch alle deine Daten mal ein und lass die Steuerberechnung vor dem Versenden durchlaufen, dann weißt du, wie es aussieht.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Nachträgliche Einkommenssteuererklärung für 2015/Steuerklasse 6

      Soweit ich das verstehe, muss ich ja eine zweite Lohnsteuerbescheinigung für diesen Zeitraum anlegen und trage dort die Nachzahlung ein ?
      Ein zusätzlicher Eintragungsbereich für die Steuerklasse 6 wird in Mein ELSTER von Hause aus angeboten, muss also nicht zusätzlich angelegt werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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