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wie ist die AvEür bei Null-Umsatz auszufüllen?

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    wie ist die AvEür bei Null-Umsatz auszufüllen?

    Hallo, nach meinem Umzug im Dezember 2016 habe ich im Jahr 2017 null Umsatz gemacht und soll beim Finanzamt trotzdem eine EÜR abgeben, eben mit 0,00 Einnahmen. Soweit, so gut... allerdings sind auf meiner AVEÜR von 2016 noch mein altes Auto und zwei Geräte enthalten, die zwar fast abgeschrieben, aber eben noch vorhanden sind. Für die Berufsgenossenschaft darf ich keinerlei Umsätze, egal ob positiv oder negativ haben. Wenn ich nun die AVEÜR ausfülle, habe ich dann in dem Jahr einen Verlust erwirtschaftet oder nicht? Für mich ist das wichtig, denn auch bei einem Verlust müsste ich den vollen Jahresbeitrag an die Berufsgenossenschaft bezahlen, obwohl ich ja gar nicht gearbeitet habe...
    ach ja, ich habe ein Gewerbe als Kleinunternehmerin angemeldet und bin bereits im Ruhestand... Wollte mir nach 40 Jahren Selbstständigkeit meine Minirente etwas aufbessern, was aber bis jetzt noch nicht gelingt...

    #2
    AW: wie ist die AvEür bei Null-Umsatz auszufüllen?

    Die Fragen betreffen Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung.

    Klar ist, dass die AVEÜR ab 2017 elektronisch mit übermittelt werden muss. Beim alten Auto könnte sich das Problem wegen des Ansatzes der privaten Nutzung lösen lassen, das könnte ein

    Nullsummenspiel sein. Bei den Geräten kann ich das nicht beurteilen, dafür ist dieses Forum aber auch nicht gedacht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: wie ist die AvEür bei Null-Umsatz auszufüllen?

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die Fragen betreffen Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung.

      Klar ist, dass die AVEÜR ab 2017 elektronisch mit übermittelt werden muss. Beim alten Auto könnte sich das Problem wegen des Ansatzes der privaten Nutzung lösen lassen, das könnte ein

      Nullsummenspiel sein. Bei den Geräten kann ich das nicht beurteilen, dafür ist dieses Forum aber auch nicht gedacht.
      Entschuldigung, das wusste ich nicht...
      Das Auto ist von 2012 und wird nur noch privat genutzt.
      Die Geräte müssten mittlerweile abgeschrieben sein...

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