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Belegabruf Ehemann klappt, Ehefrau nicht, Steuererklärung für 2017

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    Belegabruf Ehemann klappt, Ehefrau nicht, Steuererklärung für 2017

    Der Belegabruf für mich Ehemann klappte, der für meine Frau nicht. Warum?
    Ich habe einen aktuellen Freischaltcode per Post vom 08.01.2019 bekommen aufgrund "Antrag auf Erteilung einer Berechtigung zum Datenabruf der elektronischen Belege für Ihre IdNr.".
    Ich öffne unsere, Eheleute, einzugebende ESterklärung mit der SteuerNr der Eheleute, hab die Daten des Mantelbogens ausgefüllt und übernommen bekommen, ebenso den Belegabruf für mich Ehemann übernommen bekommen.
    Dann aber hakt es. ich gehe auf Anlage N Ehefrau und der Belegabruf sagt es gäbe keine.???
    Meine Frau bezieht Pension und eine Mütterrente und hat eigene Krankenkasse. was mache i c h falsch?
    Danke für eure Hilfe!

    #2
    AW: Belegabruf Ehemann klappt, Ehefrau nicht, Steuererklärung für 2017

    Nach der Freischaltung dauert es bis zu 2 Tage, bis die Belege tatsächlich zum Abruf bereitgestellt werden.

    Wenn der Freischaltcode am 09.01.2019 eingegeben wurde, sollte es heute klappen.

    Zwei tage nach der Freischaltung: Bei geöffneter Erklärung zuerst die persönliche ID der Ehefrau eingeben, dann den Abrufcode zum Zertifikat.

    Wo du dabei innerhalb der Steuererklärung gerade bist, spielt eigentlich keine Rolle. Die benötigten Anlagen für die Ehefrau (Anlagen N und R) sollten aber vorher hinzugefügt werden.

    Die persönliche ID der Ehefrau sollte bereits im Hauptvordruck eingetragen sein.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 12.01.2019, 16:15. Grund: Berichtigt und ergänzt
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Belegabruf Ehemann klappt, Ehefrau nicht, Steuererklärung für 2017

      Danke für die umfängliche Aw!
      Zählen die Sa und So zu der 2 Tage Frist dazu, oder bleibt das Wochenende aussen vor beim Zählen der Tage?

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        #4
        AW: Belegabruf Ehemann klappt, Ehefrau nicht, Steuererklärung für 2017

        Die Server tragen die Daten nach meiner Erfahrung auch am Wochenende zusammen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Belegabruf Ehemann klappt, Ehefrau nicht, Steuererklärung für 2017

          Auch heute morgen Montag 14.01.2019 standen keine Abrufbelege für meine EFR bereit.
          Es klappte GsD aber die händische Eingabe. Am Ende war alles fehlerfrei, die Erklärung konnte übermittelt werden.

          NEU Fragen: Ich danke euch für Aw!
          1 Was tue ich am schlauesten, um für 2018 den automatischen Belegabruf (für meine EFR) in die Abrufvorraussetzungen zu erwirken?
          Dem Arbeitgeber (Land Rh.-Pf.), dem Finanzamt, der Rentenversicherung einen Anstoß geben oder wem?

          2 Textvorschlag, ok?
          Ich bitte die Daten meiner EFR... zwecks automatischem Belegabruf in der elektronischen Steuererklärung 2018 und ff in www.ELSTER.de bei der Steuerverwaltung Rh.-Pf. einzuspeisen. Bitte um Abgabe Nachricht, Einzeiler an meine eMail Adresse …

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            #6
            AW: Belegabruf Ehemann klappt, Ehefrau nicht, Steuererklärung für 2017

            Das ist alles überflüssig, die Daten für 2017 wurden sicherlich übermittelt.

            Der Grund, warum sie nicht abrufbar sind, muss woanders liegen. Waren denn Stammdaten für die Ehefrau abrufbar?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              AW: Belegabruf Ehemann klappt, Ehefrau nicht, Steuererklärung für 2017

              Zitat von elsterer8 Beitrag anzeigen
              Der Belegabruf für mich Ehemann klappte, der für meine Frau nicht. Warum?
              Ich habe einen aktuellen Freischaltcode per Post vom 08.01.2019 bekommen aufgrund "Antrag auf Erteilung einer Berechtigung zum Datenabruf der elektronischen Belege für Ihre IdNr.".
              Hallo elsterer8,

              mit welcher Id.-Nr. wurde denn das Zertifikat erstellt ?
              Welche Id.-Nr. steht den in der Post vom 08.01.2019 ?

              Die Textvorschläge brauchst du nicht -> es gibt nur einen Weg, den Belegabruf für eine andere dritte Person zu beantragen -> den Freischaltcode, der einmalig eingesetzt wird !

              Tschüß

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                #8
                AW: Belegabruf Ehemann klappt, Ehefrau nicht, Steuererklärung für 2017

                Das Zertifikat wurde auf meine IdNr erstellt. Den Steuerfall mit Eheleute-SteuerNr trug ich ein in Mein Elster(gemeinsame Veranlagung), als zwotes und drittes unsere beide IdNrn.
                Im Schr an meine EFR vom 08.01.2019 steht natürlich deren IdNr.!

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                  #9
                  AW: Belegabruf Ehemann klappt, Ehefrau nicht, Steuererklärung für 2017

                  Hallo elsterer8,

                  und du hast unter Berechtigungen verwalten, den Belegabruf für deine Frau mit dem Freischaltcode aktiviert ?
                  Den eigentlichen Belegabruf machst du ja dann nur mit dem Abrufcode, womit du deine Belege ab gerufen hast.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Belegabruf Ehemann klappt, Ehefrau nicht, Steuererklärung für 2017

                    Zitat von elsterer8 Beitrag anzeigen
                    Das Zertifikat wurde auf meine IdNr erstellt. Den Steuerfall mit Eheleute-SteuerNr trug ich ein in Mein Elster(gemeinsame Veranlagung), als zwotes und drittes unsere beide IdNrn.
                    Im Schr an meine EFR vom 08.01.2019 steht natürlich deren IdNr.!
                    Und den Freischaltcode im Schreiben vom 08.01.2019 an deine Ehefrau hast du an der richtigen Stelle bei Mein ELSTER eingetragen?

                    Die Abrufberechtigung für die Ehefrau wird dir unter Berechtigungen verwalten angezeigt?
                    Angehängte Dateien
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Belegabruf Ehemann klappt, Ehefrau nicht, Steuererklärung für 2017

                      ich hab nur einen Freischaltcode, den verstehe ich als für mich gültig als Kontoinhaber auf MeinElster. Und damit zugleich bin ich doch zum autm Belegabruf der EFR berechtigt, wenn ich einen Abrufcode, gesandt an und für meine EFR bekomme.
                      Den Code habe ich bei ihr eingetragen werden, nämlich bei Anlage N der Ehefrau. Es wrde danach angezeigt, es lägen keine vor.

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                        #12
                        AW: Belegabruf Ehemann klappt, Ehefrau nicht, Steuererklärung für 2017

                        Der Freischaltcode für die Ehefrau muss einmalig unter Offene Anträge eingegeben werden. Die Registerkarte ist auf dem Bild in meinem letzten Beitrag sichtbar.

                        Dort müsste der Antrag für deine Ehefrau vermerkt sein.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Belegabruf Ehemann klappt, Ehefrau nicht, Steuererklärung für 2017

                          Danke an Euch wackere Helfer!
                          Ich denke die Episode MeinElster2017er Steuererklärung ist vom Datensatz her geschlossen und fraglich, ob da noch mit Belegabruf irgendwas zu sehen/machen ist. Nun ists ja nicht mehr lang bis zur MeinElster2018er. Da gibt es neue Belegabrufe2018er.
                          Wie die (nur meine) 2017er Belege nach Entstehungsjahr kenntlich gemacht werden, hab ich auch nicht mehr in Erinnerung, noch hab ich screenshots.
                          Wo und wie „Offene Anträge“ aussieht muss ich nachprüfen und nochmal gedanklich sortieren.
                          Jetzt warte ich auf die Zeit, die 2018er Erklärung zu machen und dann melde ich mich wieder, wenn was nicht klappt.
                          Sollte ich zur Erleichterung noch irgendwas fixieren müssen, bin ich natürlich für einen Hinweis dankbar.
                          Auf wieder!

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                            #14
                            AW: Belegabruf Ehemann klappt, Ehefrau nicht, Steuererklärung für 2017

                            Die Freischaltung für eine andere Person, hier für die Ehefrau, sollte in jedem Fall jetzt abgeschlossen werden. Manche dieser Codes gelten nämlich nur 100 Tage!
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Belegabruf Ehemann klappt, Ehefrau nicht, Steuererklärung für 2017

                              Hurra, ich melde gelungen!
                              Wer kommt schon auf so eine Idee, zuerst (nach Anmeldung) in der MeinElster Maske im linken Teil des screens in der Navigationstabelle, unter Belegabruf, weiter Berechtigungen verwalten, weiter von anderen Personen erhaltene Berechtigungen, weiter dort ausgerechnet offeneAnträge-Schaltfläche auszuwählen?
                              Und dann noch den ok-Haken am Zeilenende zu klicken.?

                              Irre. Im Nachhinein kann ichs ja ein bisschen nachvollziehen. Ich war halt direkt in die Erklärung selber reingegangen, da gabs auch eine Code-Abfrage.... Am Anfang raucht der Kopf, ich brauchte einen halben Tag Pause.
                              Nirgends vorher hatte ich einen Hinweis auf die vorrangige Notwendigkeit, wie nach Text im ersten Absatz zu verfahren. Erst ihr habt mir den Weg gezeigt.

                              Alles gut. Dort steht auch nun, dass es noch 2 Tage dauert, bis die Belege abrufbereit sind. Wenn sie da sind, stehen sie eben aber werden nicht mehr abgerufen.

                              Danke, ihr wart die Meister, ich euer Lehrling!

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