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Notarkosten absetzen - auch wenn vorerst nicht vermietet werden soll

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    Notarkosten absetzen - auch wenn vorerst nicht vermietet werden soll

    Guten Tag zusammen,

    wir haben uns im August 2018 ein Haus gekauft, für welches natürlich Notarkosten angefallen sind.

    Ich habe nun gelesen, dass diese steuerlich absetzbar sind, wenn die Immobilie in Verbindung mit Einkünften steht.

    Im Haus ist eine Einliegerwohnung welche wir alsbald vermieten wollen.
    Die oberen Stockwerke bewohnen wir selbst.

    Kann ich aus der Sichtweise die Notarkosten absetzen?

    Danke für die Unterstützende Antwort.

    #2
    AW: Notarkosten absetzen - auch wenn vorerst nicht vermietet werden soll

    Es handelt sich hier um ein Forum zur elektronischen Steuererklärung. Steuerberatung ist hier leider nicht möglich. Und, was könntest Du auch mit einer Antwort aus einem öffentlichen Forum anfangen?

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      #3
      AW: Notarkosten absetzen - auch wenn vorerst nicht vermietet werden soll

      Ich möchte eine elektronische Steuererklärung machen, daher rührt auch die Frage, da ich nicht weiß ob ich diese Kosten absetzen kann.

      Warum sollte ich mit einer Antwort aus dem Forum nichts anfangen können, eventuell hat eine Person diese Erfahrungen bereits sammeln dürfen.

      Kommentar


        #4
        AW: Notarkosten absetzen - auch wenn vorerst nicht vermietet werden soll

        Ich möchte eine elektronische Steuererklärung machen, daher rührt auch die Frage, da ich nicht weiß ob ich diese Kosten absetzen kann.
        Aber diese Vorfrage ist eine steuerrechtliche Frage, die überhaupt nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun hat. Die musst du auch klären, wenn du auf Papier einreichst.

        Es gibt zur Behandlung von Anschaffungsnebenkosten genug Informationen im Internet, auch zur unterschiedlichen Behandlung von Notarkosten beim Grundstückskauf selbst
        bzw. bei der Geldbeschaffung.

        Und solange du nicht vermietest und -wie im Thema geschrieben- vorerst auch nicht vermieten willst, sind das alles rein theoretische Überlegungen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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