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Verlustvortrag rückwirkend

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    Verlustvortrag rückwirkend

    Hallo liebe Community,

    gerade mache ich für meine Freundin die Steuererklärung. Sie hat bisher noch nie eine Erklärung gemacht, für ein paar Jahre wird sich das aber sicher lohnen.
    Für die Jahre, wo es noch möglich ist, werde ich ganz normal eine Einkommenssteuererklärung machen.

    Nun würde sie aber auch gerne den Verlustvortrag für ihr Zweitstudium nutzen. Da meiner Meinung nach auch ein negativer Betrag der Einkünfte vorliegt, sollte das auch fuktionieren.
    Ihr Zweitstudium liegt nun aber schon länger zurück (2012-2014). Ich habe gelesen, dass ein Verlustvortrag bis zu 7 Jahre rückwirkend möglich ist. Wie wende ich diesen in Elster an?
    Einfach nur den Haken bei Verlustvortrag machen und nicht bei Einkommenssteuererklärung (weil, diese ja für 2012 nicht mehr möglich ist)?

    Eine weitere Frage habe ich zu Pauschbeträgen wie z.B. für Arbeitsmittel. Haben diese Beträge sich verändert? Wenn ja, wo finde ich alte Daten über Pauschbeträge?

    Vielen Dank.
    Liebe Grüße
    Benwick

    #2
    AW: Verlustvortrag rückwirkend

    Der Hacken im Hauptvordruck in Zeile 94 ist eigentlich nur ein Bearbeitungshinweis für das Finanzamt. Vom Grundsatz her muss für das Entstehungsjahr eine Steuererklärung abgegeben werden, damit das Finanzamt einen sogenannten Verlustfeststellungsbescheid erlassen kann und darin den abzugsfähigen Verlustvortrag feststellt. In den Folgejahren wird er dann vom Finanzamt bei der Bearbeitung der Einkommensteuererkärungen automatisch mitberüchsichtigt.

    Fertigt man seine Steuererklärung elektronisch mit Elster besteht dann - lediglich nur zur Durchführung der eigenen Elstersteuerberechnung - die Möglichkeit den Verlustvortrag im Abzugsjahr im Bereich "Zusatzliche Angaben für die Steuerberechnung / Verlustvortrag" einzutragen.
    Zuletzt geändert von ; 14.01.2019, 14:45.

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      #3
      AW: Verlustvortrag rückwirkend

      Danke für die schnelle Antwort.

      Ich meine eigentlich den Haken unter Startseite des Formulars "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags".

      Wie geschrieben, hatte ich nur gelesen, dass ein Verlustvortrag bis zu 7 Jahre rückwirkend möglich ist. Falls in diesen Jahren keine Einkommenssteuererklärung (die ja laut meiner Kenntnis nur 4 Jahre rückwirkend möglich ist) gemacht wurde, ist dieser dann hinfällig?

      Kommentar


        #4
        AW: Verlustvortrag rückwirkend

        Eine weitere Frage habe ich zu Pauschbeträgen wie z.B. für Arbeitsmittel. Haben diese Beträge sich verändert?
        Es gibt keine Pauschbeträge für Arbeitsmittel!

        Ich meine eigentlich den Haken unter Startseite des Formulars "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags".
        Dort machst du ein Kreuz! Falls für 2012 ein Verlust festgestellt werden sollte, besteht für die Folgejahre Steuererklärungspflicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Verlustvortrag rückwirkend

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

          Dort machst du ein Kreuz! Falls für 2012 ein Verlust festgestellt werden sollte, besteht für die Folgejahre Steuererklärungspflicht.
          Ok, sehr gut. Allerdings wenn 2012 ein Verlust besteht, wäre eine Steuererklärungfür 2013 nicht möglich, da diese erst ab 2015 möglich wäre, oder verstehe ich da etwas falsch?

          Kommentar


            #6
            AW: Verlustvortrag rückwirkend

            Zitat von Benwick Beitrag anzeigen
            Allerdings wenn 2012 ein Verlust besteht, wäre eine Steuererklärungfür 2013 nicht möglich, da diese erst ab 2015 möglich wäre, oder verstehe ich da etwas falsch?
            Ob Du was falsch verstehst? Ich kann Deine Gedankengänge nicht nachvollziehen. Wenn für 2012 ein Verlust festgestellt wurde dann msust Du die Steuererklärung für 2013 abgeben.

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              #7
              AW: Verlustvortrag rückwirkend

              Verstehst Du falsch, wie Charlie24schon sagte: Sobald ein Verlust auf den 31.12.2012 festgestellt wurde, entsteht nach § 56 Satz 2 EStDV eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung 2013.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Verlustvortrag rückwirkend

                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Ob Du was falsch verstehst? Ich kann Deine Gedankengänge nicht nachvollziehen. Wenn für 2012 ein Verlust festgestellt wurde dann msust Du die Steuererklärung für 2013 abgeben.
                Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                Verstehst Du falsch, wie Charlie24schon sagte: Sobald ein Verlust auf den 31.12.2012 festgestellt wurde, entsteht nach § 56 Satz 2 EStDV eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung 2013.
                ok, dann verstehe ich nun alles richtig

                Mein Gedankengang beruhte auf meiner einzigen Information, die ich gelesen hatte: Einkommenssteuererklärung nur 4 Jahre rückwirkend (deshalb dachte ich erst ab 2015 möglich), Verlustvortrag 7 Jahre rückwirkend.

                Danke euch!

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                  #9
                  AW: Verlustvortrag rückwirkend

                  Die Vierjahresvariante betrifft Fälle, in denen Du NICHT zur Erklärungsabgabe verpflichtet bist, sondern es freiwillig tust. Die Siebenjahresvariante betrifft Fälle, in denen eine Verpflichtung besteht, wozu z.B. auch die Verlustfeststellung gehört. Dass das mit den sieben Jahren verkürzt dargestellt ist und das nur stimmt, wenn die Steuererklärung sehr spät abgegeben wird, möchte ich jetzt nicht weiter ausführen, das führt zu weit.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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