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Außergewöhnliche Belastung / Physiotherapie / Beleg Quittung ?

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    Außergewöhnliche Belastung / Physiotherapie / Beleg Quittung ?

    Hallo liebe Gemeinde ,

    Ich bin neu und hoffe dass ich in der suche das Thema nicht übersehen habe.

    Ich möchte gerne In meiner Steuererklärung die Fahrtkosten der Physiotherapie meiner Tochter unter Außergewöhnliche Belastungen absetzten.
    (Da ich noch andere Fahrtkosten unter diesen Punkt absetzte ist meine "belastbarer Einbehalten" überschritten.)
    Nun meine Frage wie ich dieses belegen oder Quittieren soll im Falle eines Falles ?
    Das Attest bekommt der praktizierende Physiotherapeut , Den Abschlussbericht der Kinderarzt somit bleibt mir nichts mit dem ich einen beweis erbringen kann das tatsächliche 20 Therapiestunden absolviert wurden und somit also auch 20 mal eine fahrt zu stande kam. Reicht es dort einen "netten 4 Zeiler" des Arztes oder des Physio.-Praxis unterschreiben zu lassen?
    Falls es zu einer Beleg nachfrage kommt , oder ist es ratsam die Belege direkt mit der Einkommenssteuer via Elster zu übersenden ?

    Ich hoffe es ist verständlich und ich stelle mich nicht all zu doof an
    Zuletzt geändert von J.Dekkers; 14.01.2019, 21:55.

    #2
    AW: Außergewöhnliche Belastung / Physiotherapie / Beleg Quittung ?

    Belege sind seit 2017 nur nach Aufforderung einzureichen.

    Kommentar


      #3
      AW: Außergewöhnliche Belastung / Physiotherapie / Beleg Quittung ?

      ... oder ist es ratsam die Belege direkt mit der Einkommenssteuer via Elster zu übersenden ?
      Bei Geltendmachung von agB dieser Art sollte man die Belege sofort einreichen. Die werden nach wie vor generell angefordert.

      Via ELSTER ist das allerdings derzeit noch nicht möglich.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Außergewöhnliche Belastung / Physiotherapie / Beleg Quittung ?

        Unter
        www.elster.de
        finde ich Folgendes:
        "Belege per Post

        Bitte senden Sie die notwendigen Belege ausschließlich per Post an Ihr Finanzamt. Vor dem Absenden Ihrer Einkommensteuererklärung haben Sie die Möglichkeit, für diese Zwecke ein Anschreiben an Ihr Finanzamt auszudrucken.
        Bitte reichen Sie nur die folgenden Belege ein:

        Zum Hauptvordruck

        •Zuwendungsnachweise wie zum Beispiel Spendenbescheinigungen

        •Steuerbescheinigung über anrechenbare Kapitalertragsteuer

        Sonstiges

        Wenn aufgrund besonderer Lebensumstände Aufwendungen entstanden sind, wird eine Belegeinreichung gemeinsam mit Ihrer Steuererklärung empfohlen. Dies ist beispielsweise bei beruflich bedingten Umzugsaufwendungen, der Begründung einer doppelten Haushaltsführung oder der Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers der Fall und vermeidet Rückfragen.
        Alle anderen Belege sind nur nach Anforderung durch das Finanzamt einzureichen. "

        Daher gilt für mich das Merkblatt
        Umgang mit Belegen zur Einkommensteuererklärung
        "Liebe Bürgerin, lieber Bürger,
        dieses Merkblatt erklärt Ihnen, wie Sie mit Ihren Belegen zur Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 und künftige
        umgehen sollten und damit auch Zeit beim Zusammenstellen Ihrer Unterlagen sparen.
        Belege einreichen nicht mehr nötig!
        Sie brauchen grundsätzlich keine Belege und separate
        Aufstellungen an Ihr Finanzamt zu versenden. Es genügt,
        wenn Sie diese für eventuelle Rückfragen aufbewahren."

        Kommentar


          #5
          AW: Außergewöhnliche Belastung / Physiotherapie / Beleg Quittung ?

          [QUOTE=XaverWdg;254791]Wenn aufgrund besonderer Lebensumstände Aufwendungen entstanden sind, wird eine Belegeinreichung gemeinsam mit Ihrer Steuererklärung empfohlen. Dies ist beispielsweise .......
          [QUOTE]

          Hallo,

          ich würde erstmalig auftretende außergewöhnliche Belastungen durchaus als besondere Lebensumstände sehen und diese Aufzählung nicht als abschließend betrachten, wenn man beispielsweise zwei oder drei Sachen erwähnt.

          Diese Sache keine Belege einzureichen muss auch erst in allen Köpfen der Bearbeiter von Steuererklärungen ankommen.
          Und wenn das Finanzamt jemanden auffordert Belege einzureichen, muss er es tun ->deshalb beugen viele vor und schicken ihre Nachweise mit.

          Tschüß

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