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Kleingewerbe (Nullmeldung) und Arbeitsvertrag im Jahr 2018, kein Anlage EÜR im Elster

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    Kleingewerbe (Nullmeldung) und Arbeitsvertrag im Jahr 2018, kein Anlage EÜR im Elster

    Hallo und Guten Tag!

    Zuerst entschuldige ich mich für mein schwaches Deutsch. Ich habe eine Frage zur Beziehung mit der Steuererklärung für 2018.
    Zum ersten Mal möchte ich es selbst bei Elster.de machen. Ich bin in einer Situation unten:
    - bis März 2018 hatte ich ein Null-Einkommens-Kleingewerbe, ohne Kosten außerhalb der obligatorischen Versicherung,
    - ab April 2018 bin ich Arbeitnehmer (Teilzeit).

    Ich vermute, dass ich die folgenden Formulare brauche:
    - Est 1A
    - Anlage G
    - Anlage EÜR (nicht bei elster.de - warum?)
    - Anlage N
    - Anlage Vorsorgeaufwand

    Bitte helfen Sie mir bei folgenden Themen:
    - wo muss ich das Null-Einkommen aus dem Gewerbe angeben in elster? In einem Papierzeugnis war es einfach...
    - wo muss man bei Gewerbe eine Pflichtversicherung abschließen?
    - In der Steuererklärung für 2017 aus Kleingewerbe hatte ich eine andere Finanzamtstelle und eine andere Adresse als später für einen Arbeitsvertrag (bis heute gültig), welche sollte ich eingeben?

    vielen dank im Voraus!

    #2
    AW: Kleingewerbe (Nullmeldung) und Arbeitsvertrag im Jahr 2018, kein Anlage EÜR im El

    Antwort auf nichtgestellte Frage in Überschrift: gibts für 2018 noch nicht

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