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Einmalige Einnahme als Statist - wie in der Lohnsteuererklärung angeben

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    Einmalige Einnahme als Statist - wie in der Lohnsteuererklärung angeben

    Guten Abend,

    ich habe mich schon durch etliche Beiträge gelesen, aber nichts gefunden, was auf meinen Fall zutrifft. Ich hoffe, dass sich damit jemand auskennt.
    Ich war 2018 ein paar Monate arbeitslos und hatte während dieser Zeit die Gelegenheit als Statist mir etwas dazuzuverdienen. (Anmerkung: Die Arbeitsamtsthematik ist geklärt, da ich während dieser beiden Tage dort abgemeldet war.)

    Ich musste mich recht schnell entscheiden, ob ich den Job annehme oder nicht. Ich hatte mich dann informiert, ob ich nun für diese EINMALIGE Tätigkeit ein Gewerbe anmelden muss. Mir wurde von der Castingagentur gesagt, dass der Job bei einer einmaligen Tätigkeit auch über meine Steuer-ID abrechenbar ist.
    Eine Rechnung musste ich nicht stellen, da dies die Agentur für mich getan hat. Das Gesamthonorar belief sich auf 900 EUR. Von der Agentur habe ich eine Abrechnungsgutschrift über 685,80 EUR sowie eine Rechnung über die Vermittlungsprovision über 214,20 EUR erhalten.

    Meine Frage ist nun wo und wie ich diese Einnahme in meiner Lohnsteuererklärung angeben kann. Ich habe verschiedene Aussagen gelesen. Zum einen in der Anlage S oder SO. (und gebe ich die gesamten 900 EUR an abzgl. Aufwendungen in Höhe von 214,20 EUR an) Ich bin gerade ein wenig ratlos und bedanke mich bereits jetzt für Antworten.

    VG

    #2
    AW: Einmalige Einnahme als Statist - wie in der Lohnsteuererklärung angeben

    Nehmen Sie die Anlage S und tragen Sie das rechnerische Ergebnis (Einnahmen - Ausgaben) als Gesatsumme ein. Auf eine Ankage EÜR würde ich verzichten. Ggf. könnte man beim Hauptvordruck Zeile 96 (ergänzende Angaben zur Steuererklärung) aus Vereinfachungsgründen eine knappe Erläuterung dazu abgeben.
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von ; 15.01.2019, 20:20.

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      #3
      AW: Einmalige Einnahme als Statist - wie in der Lohnsteuererklärung angeben

      Zitat von korsika Beitrag anzeigen
      Nehmen Sie die Anlage S und tragen Sie das rechnerische Ergebnis (Einnahmen - Ausgaben) als Gesatsumme ein. Auf eine Ankage EÜR würde ich verzichten. Ggf. könnte man beim Hauptvordruck Zeile 96 (ergänzende Angaben zur Steuererklärung) aus Vereinfachungsgründen eine knappe Erläuterung dazu abgeben.

      Vielen Dank für die rasche Rückmeldung.

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        #4
        AW: Einmalige Einnahme als Statist - wie in der Lohnsteuererklärung angeben

        Vielleicht hast Du auch nur nichts gefunden, weil Du nach Lohnsteuererklärung gesucht hast. Eine Lohnsteuererklärung gibt es nicht, es heißt Einkommensteuererklärung.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Einmalige Einnahme als Statist - wie in der Lohnsteuererklärung angeben

          Für eine einmalige Tätigkeit ist meiner Meinung nach die Anlage SO nicht verkehrt.

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            #6
            AW: Einmalige Einnahme als Statist - wie in der Lohnsteuererklärung angeben

            Zitat von korsika Beitrag anzeigen
            ......Ggf. könnte man beim Hauptvordruck Zeile 96 (ergänzende Angaben zur Steuererklärung) aus Vereinfachungsgründen eine knappe Erläuterung dazu abgeben.
            Hallo,
            um niemand zu verwirren, da wir im Unterforum Mein Elster sind, wäre das im Hauptvordruck Punkt 21 Ergänzende Angaben zur Steuererklärung.

            Tschüß
            Angehängte Dateien
            Zuletzt geändert von holzgoe; 16.01.2019, 10:35. Grund: Korrektur Rechtschreibung

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              #7
              AW: Einmalige Einnahme als Statist - wie in der Lohnsteuererklärung angeben

              Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
              Hallo,
              um niemand zu verwirren, da wir im Unterforum Mein Elster sind, wäre das im Hauptvordruck Punkt 21 Ergänzende Angaben zur Steuererklärung.

              Tschüß

              Danke das hört sich gut an. Eine kurze Rückfrage habe ich allerdings noch:
              Ausbezahlt wurden mir von den 900 EUR Honorar lediglich 618 EUR, den Rest hat sich die Agentur direkt als Vermittlungsprovision einbehalten.
              Habe ich unter Punkt 21 dennoch anzugeben "Einnahmen 900 EUR abzüglich Ausgaben in Höhe von 282 EUR oder nur den Betrag 618 EUR, der mir tatsächlich ausbezahlt wurde?

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                #8
                AW: Einmalige Einnahme als Statist - wie in der Lohnsteuererklärung angeben

                Hallo RoBoeh,

                wie schon geraten, trägst du in der Anlage S oder SO den Gewinn ein also 618,- Euro.

                In der Erläuterung würde ich genauso wie es vorgeschlagen war den Satz -> Einnahmen 900 EUR abzüglich Ausgaben in Höhe von 282 EUR eintragen.

                Tschüß

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