Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ausbildung und voller Job zugleich?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Ausbildung und voller Job zugleich?

    Hallo!

    Ich stehe hier vor einem Problem bei meiner Steuererklärung.

    Ich hatte dieses Jahr insgesamt drei verschiedene Arbeitsstellen. Das ist auch kein Problem soweit. Nun überschneiden sich aber eine volle Stelle mit 2.800€, die nur vom 01.09. bis zum 31.10. lief und meine Ausbildung, die ich auf dem Papier am 04.10. angefangen habe um etwa diese knapp 4 Wochen. Seitdem habe ich nur noch die Ausbildung mit einem Bruttobetrag von 800 Euro und zahle dort dementsprechend auch keine Lohnsteuer. Ist alles etwas komplitziert, musste den Ausbildungsbeginn etwas nach vorne schieben, damit ich dieses Jahr noch in die Berufsschule aufgenommen werden konnte.

    Die Frage ist jetzt, wie ich den Oktober behandele. Theoretisch müsste nun ja eine Stelle in Steuerklasse 6 fallen soweit ich das verstanden habe. Sind aber beide in Klasse 1 versteuert worden.

    Am günstigsten wäre für mich ja nun, das Ausbildungsgehalt aus dem Oktober (kein kompletter Monat) von 746 brutto in Steuerklasse 6 anzugeben und darauf ggf. die Lohnsteuer nachzuzahlen. Kann ich das einfach so angeben? Würde mich überraschen. Zumal ich die Ausbildung ja als zwei Arbeitsstellen behandeln müste um ab November wieder in Klasse 1 zu fallen.


    Hat jemand eine Idee wie ich hier am geschicktesten verfahre, bzw. was hier Vorschrift ist? Ist meine erste komplexere Steuererklärung...


    Vielen Dank im Vorraus!
    Zuletzt geändert von kreok; 16.01.2019, 00:48.

    #2
    AW: Ausbildung und voller Job zugleich?

    Für die Einkommensteuererklärung spielt die lohnsteuerliche Behandlung keine Rolle, gleich ob die jetzt richtig war oder nicht.

    Es wird bei den Einkünften das gesamte Kalenderjahr betrachtet, sonst nichts.

    Du trägst deinen Bruttoarbeitslohn für die jeweilige Beschäftigung sowie die Steuerabzüge ein.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 16.01.2019, 00:56.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Ausbildung und voller Job zugleich?

      Ok, danke für die Antwort. Dann gebe ich alles so an wie es auf den Lohnsteuerbescheinigungen steht.

      Kann ich in Zukunft nochmal mit einer Nachzahlung rechnen!? Oder ziehen die das dann vom Erstattungsbetrag ab?

      Kommentar


        #4
        AW: Ausbildung und voller Job zugleich?

        Hallo kreok,

        gib alle Daten in das Programm deiner Wahl ein und lass dann die Steuerberechnung durchlaufen und du weißt, ob du etwas zurückbekommst oder zahlen musst.

        Tschüß

        Kommentar

        Lädt...
        X