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Für Schwiegertochter Erklärung einreichen mit meinem MeinElster, möglich?

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    Für Schwiegertochter Erklärung einreichen mit meinem MeinElster, möglich?

    Soweit ich als Privatmann für Verwandschaft, angeheiratete, ESt Erklärung-en auf meinem MeinElster Konto erstelle und absende ist das doch ok oder?

    #2
    AW: Für Schwiegertochter Erklärung einreichen mit meinem MeinElster, möglich?

    Ja. Das Zertifikat weist lediglich nach, wer Datenanlieferer ist. Für wen die Steuererklärung ist ergibt sich aus deren Inhalt - Steuernummer, Steueridentifikationsnummer.

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      #3
      AW: Für Schwiegertochter Erklärung einreichen mit meinem MeinElster, möglich?

      Du solltest aber darauf achten, dass Du nur technisch übermittelst, ihr aber nicht die Erklärung erstellst (= steuerlich berätst). Denn Steuerberatung ist nur für Angehörige iSd § 15 Abgabenordnung erlaubt (§ 6 Nr. 2 StBerG), wozu die Schwiegertochter aber nicht gehört.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Für Schwiegertochter Erklärung einreichen mit meinem MeinElster, möglich?

        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Du solltest aber darauf achten, dass Du nur technisch übermittelst, ihr aber nicht die Erklärung erstellst (= steuerlich berätst). Denn Steuerberatung ist nur für Angehörige iSd § 15 Abgabenordnung erlaubt (§ 6 Nr. 2 StBerG), wozu die Schwiegertochter aber nicht gehört.
        Verschwägerte in gerader Linie gehören zu den Angehörigen im Sinne des § 15 AO.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Für Schwiegertochter Erklärung einreichen mit meinem MeinElster, möglich?

          Ein Kommentar sagt dazu:

          Verschwägert sind die Verwandten eines Ehegatten mit dem anderen Ehegatten (§ 1590 I BGB). In gerader Linie verschwägert ist der Ehegatte mit seinen Schwiegereltern, deren Eltern und Großeltern (aufsteigende Linie) und mit den Kindern des anderen Ehegatten, den sog. Stiefkindern und deren Kindern und Enkeln (absteigende Linie).

          Schwiegerkinder gehören daher m.E. weiterhin nicht dazu.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Für Schwiegertochter Erklärung einreichen mit meinem MeinElster, möglich?

            In diesem Zusammenhang: Wie kann man feststellen, wenn die Steuererklärung am Computer mit einer Software erstellt wird, wer die Daten eingegeben hat ?

            Ich habe immer gedacht, in einem Rechtsstaat muss man ein Fehlverhalten nachweisen können.

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              #7
              AW: Für Schwiegertochter Erklärung einreichen mit meinem MeinElster, möglich?

              Schwiegerkinder gehören daher m.E. weiterhin nicht dazu.

              Du meinst also ernshaft, die Schwägerschaft würde nur in einer Richtung bestehen?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Für Schwiegertochter Erklärung einreichen mit meinem MeinElster, möglich?

                Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                In gerader Linie verschwägert ist ...
                In dem von Dir zitierten § 1590 BGB heißt es aber wörtlich:

                Die Verwandten eines Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten verschwägert. Die Linie und der Grad der Schwägerschaft bestimmen sich nach der Linie und dem Grade der sie vermittelnden Verwandtschaft
                Also eindeutig: elsterer8 ist mit seiner Schwiegertochter verschwägert.

                - - - Aktualisiert - - -

                Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
                In diesem Zusammenhang: Wie kann man feststellen, wenn die Steuererklärung am Computer mit einer Software erstellt wird, wer die Daten eingegeben hat ?
                Bei Übermittlung mit Zertifikat ist das durchaus möglich, den Eigentümer des Zertifikats festzustellen. Andernfalls wäre sowieso eine Unterschrift zu leisten.

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                  #9
                  AW: Für Schwiegertochter Erklärung einreichen mit meinem MeinElster, möglich?

                  Also eindeutig: elsterer8 ist mit seiner Schwiegertochter verschwägert.
                  Und zwar in gerader Linie!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Für Schwiegertochter Erklärung einreichen mit meinem MeinElster, möglich?

                    Stimmt, habe das wohl nur aus einem Blickwinkel gesehen.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      AW: Für Schwiegertochter Erklärung einreichen mit meinem MeinElster, möglich?

                      Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
                      In diesem Zusammenhang: Wie kann man feststellen, wenn die Steuererklärung am Computer mit einer Software erstellt wird, wer die Daten eingegeben hat ?

                      Ich habe immer gedacht, in einem Rechtsstaat muss man ein Fehlverhalten nachweisen können.
                      Hallo Laie123,

                      durch das Zertifikat kann man es dauerhaft rückwirkend nachweisen -> siehe L.E.Fant und wenn man schnell ist kann man es bei ohne Zertifikat übersendeten innerhalb von 10 Tagen (oder bis zu einem Monat weiß ich nicht mehr 100%ig) über die IP-Adresse des Versenders rauskriegen.

                      Tschüß

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                        #12
                        AW: Für Schwiegertochter Erklärung einreichen mit meinem MeinElster, möglich?

                        Nachweisen kann man eigentlich nur den Datenübermittler, also die Person, die die Steuererklärung übermittelt hat.

                        Ich gebe allerdings bei Angehörigen immer an, dass ich an der Erklärung mitgewirkt habe.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Für Schwiegertochter Erklärung einreichen mit meinem MeinElster, möglich?

                          Danke Charlie 24.

                          Die Schwiegertochter ist doch die Ehefrau meines Sohnes. Wenn die jetzt nicht dauernde getrennt leben, geben die doch wahrscheinlich eine Zusammenveranlagung ab. Dann darf ich also auch meinem Sohn nicht behilflich sein ?
                          Zuletzt geändert von Laie123; 16.01.2019, 13:32.

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                            #14
                            AW: Für Schwiegertochter Erklärung einreichen mit meinem MeinElster, möglich?

                            Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
                            Danke Charlie 24.

                            Die Schwiegertochter ist doch die Ehefrau meines Sohnes. Wenn die jetzt nicht dauernde getrennt leben, geben die doch wahrscheinlich eine Zusammenveranlagung ab. Dann darf ich also auch meinem Sohn nicht behilflich sein ?
                            Hallo Laie123,

                            das war doch geklärt -> die Schwiegertochter ist doch auch in gerader Linie mit dir verschwägert.

                            Tschüß

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