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Anlage V 2017 Umsatzsteuer Vermietung Garagen

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    Anlage V 2017 Umsatzsteuer Vermietung Garagen

    Hallo liebe User,

    hätte eine Frage zur Anlage V bezüglich der Umsatzsteuer bei der umsatzsteuerpflichtigen Vermietung von Garagen.
    2017 habe ich ein Grundstück mit einem Garagenhof bebaut, der auch in 2017 voll vermietet wurde. Die Vermietung ist umsatzsteuerpflichtig.
    Hier meine Vermutungen zur korrekten Befüllung der Anlage V:
    1. In Zeile 16 trage ich die vereinnahmte Nettomiete ein.
    2. Die hierauf entfallene und an das FA abgeführte USt trage ich in Zeile 17 ein.
    3. Zeile 18: „Vom FA erstattete und ggf. verrechnete USt“: Da in der Bauphase einiges an Vorsteuer aus den Rechnungen der Handwerker zusammengekommen ist, nehme ich an, dass hier die Summe der auf das Objekt entfallenen Vorsteuer einzutragen ist.
    4. Zeilen33: Die Afa habe ich auf Basis der Nettoherstellungs- bzw. Nettoanschaffungskosten berechnet
    5. Zeile 45: Die Werbungskosten habe ich auch netto hier erfasst, da ich die Vorsteuer ja bereits geltend gemacht habe.
    6. Zeile 48: Welche Umsatzsteuer ist hier gemeint? Ist der Betrag identisch mit dem in Zeile 17?
    7. Zeile 49: Ist hier die gesamte im Jahr angefallene Vorsteuer aufzuführen? Wäre dann ebenfalls identisch mit dem Betrag in Zeile 18
    8. Zeile 51: Hier würde dann nachrichtlich noch einmal der Vorsteuerbetrag aufgeführt?

    Vielen Dank für Eure Mühe

    VG,
    Christian

    #2
    AW: Anlage V 2017 Umsatzsteuer Vermietung Garagen

    In Zeile 17 gehört die von deinen Mietern vereinnahmte Umsatzsteuer.

    Zeile 18 ist für einen Vorsteuerüberhang gedacht, Zeile 48 für eine Umsatzsteuerzahllast.

    In Zeile 49 musst du die auf die AfA entfallende Vorsteuer angeben, dafür gibt es ausnahmsweise sogar eine Eingabehilfe.

    In Zeile 51 dürfen nur die in der Summe der Werbungskosten (Zeile 50) enthaltenen abziehbaren Vorsteuerbeträge angegeben werden.

    Wenn du mit den anderen Zeilen zur Umsatz- und Vorsteuer nicht so recht klar kommst, empfehle ich dir, die Anleitung zur Anlage EÜR zu lesen.

    Dort gibt es einige vergleichbare Eingabefelder, nämlich die Zeilen 16, 17 und 50.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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