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EÜR 2018 - Anlage SZ plötzlich geändert!

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    EÜR 2018 - Anlage SZ plötzlich geändert!

    In dieser geänderten Anlage, tauchen plötzlich Fragen zu vorangegeangenen Witschaftsjahren auf. Betrifft das tatsächlich, sämtliche Wirtschaftsjahre (der vorangegangenen Wj.)?
    Also in meinem Fall von 1999-2018. In den Zeilen; 13, 16, 19 tauchen diese Fragen auf.

    #2
    AW: EÜR 2018 - Anlage SZ plötzlich geändert!

    Welche Anwendung verwendest Du denn?

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      #3
      AW: EÜR 2018 - Anlage SZ plötzlich geändert!

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Welche Anwendung verwendest Du denn?

      Die Anwendung Elster-Online mit der EÜR ist erst ab 29.2.2019 verfügbar. Ich habe mir im Vorfeld, die Anlage SZ als PDF ausgedruckt und angesehen.

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        #4
        AW: EÜR 2018 - Anlage SZ plötzlich geändert!

        Betrifft dich die Anlage SZ (früher Anlage SZE) denn überhaupt?

        Es gibt zu dem Thema ein aktualisiertes BMF-Schreiben vom 02.11.2018. Unter RndNr. 16 ff findest du Einzelheiten und Beispiele.

        https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=1
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: EÜR 2018 - Anlage SZ plötzlich geändert!

          [QUOTE=Charlie24;255127]Betrifft dich die Anlage SZ (früher Anlage SZE) denn überhaupt?

          Ja, muss ich ausfüllen. Aber ich stelle mir die gleiche Frage:

          Welche Werte trage ich in Zeile 13, 16 und 19 ein?

          Vorangegangene Wirtschaftsjahre klingt sehr pauschal und unspezifisch. Ich denke eher, das hier die Angaben aus der SZE von 2017 verwendet werden sollen....nur welche?

          Danke.

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            #6
            AW: EÜR 2018 - Anlage SZ plötzlich geändert!

            Kumuliert ist doch nicht auf das Vorjahr beschränkt!

            Der kumulierte Entnahmenüberschuss errechnet sich aus den Entnahmen der Totalperiode abzüglich der Einlagen der Totalperiode; auszugehen ist dabei von einem Zeitraum ab Betriebseröffnung - frühestens aber ab dem 1.1.1999

            Du musst das BMF-Schreiben lesen und dich im Internet schlau machen oder zum Steuerberater gehen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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