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Vorausgefüllte Steuererklärung - welche Belege abrufbar?

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    Vorausgefüllte Steuererklärung - welche Belege abrufbar?

    Liebe Community, ich bin hier neu und klicke mich seit 2 Tagen durch das Portal. Ich nehme am Belegabruf teil und warte auf meine Belege, damit ich sie einfügen kann. Meine "Religionszugehörigkeit" ist bereits nach einem Tag unter den Belegen abrufbar - da sollte allerdings noch viel mehr kommen. Ich finde keine Antwort darüber, ob ich jetzt einfach abwarten, oder die Belege (wo?) anfordern sollte. Welche Belege tauchen da sonst bei euch auf? und kommt das automatisch?
    Viele Grüße

    #2
    AW: Vorausgefüllte Steuererklärung - welche Belege abrufbar?

    Welche Daten vermisst Du denn? Und: für welches Jahr?

    Hast Du Deine Lohnsteuerbescheinigung für 2018 schon bekommen? Der Arbeitgeber hat zwei Monate Zeit dafür.

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      #3
      AW: Vorausgefüllte Steuererklärung - welche Belege abrufbar?

      Ich vermisse die Belege, die unter Belegabruf abrufbar sein sollten. Momentan finde ich da nur meinen Beleg über meine "Religionszugehörigkeit". Da das auch meine erste Steuererklärung sein soll, noch für das Jahr 2017, weiß ich nicht, welche Belege noch alle zur Verfügung stellen sollten. Meine online Lohnsteuerkarte habe ich auch schon angefragt.
      Vielen Dank!!

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        #4
        AW: Vorausgefüllte Steuererklärung - welche Belege abrufbar?

        Um diese Jahreszeit sind die meisten Belege für 2018 noch nicht übermittelt!

        Die ELStAM-Anfrage hilft dir für die Einkommensteuererklärung nichts.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Vorausgefüllte Steuererklärung - welche Belege abrufbar?

          Zitat von JoFro93 Beitrag anzeigen
          Da das auch meine erste Steuererklärung sein soll, noch für das Jahr 2017, weiß ich nicht, welche Belege noch alle zur Verfügung stellen sollten.
          Für ältere Veranlagungsjahre (hier 2017) sollten generell alle dem FA gemeldeten Belegdaten verfügbar und per Belegabruf mittels gültigem persönlichen Abrufcode auch umgehend abrufbar sein.
          Für das aktuelle Veranlagungsjahr 2018 sind Belegdaten zum Teil schon verfügbar, so z.B. Daten der Deutschen-Rentenversicherung-Bund und Daten von verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen.

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            #6
            AW: Vorausgefüllte Steuererklärung - welche Belege abrufbar?

            Hallo ErnstK62,

            wer neu am Belegabruf teilnimmt, muss meist ein paar Tage warten, da für den Belegabruf separate Server verwendet werden, wo die Daten hingeliefert werden.

            Tschüß

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              #7
              AW: Vorausgefüllte Steuererklärung - welche Belege abrufbar?

              Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
              Hallo ErnstK62,

              wer neu am Belegabruf teilnimmt, muss meist ein paar Tage warten, da für den Belegabruf separate Server verwendet werden, wo die Daten hingeliefert werden.

              Tschüß
              Stimmt. Bei mir hatte es 1 Tag gedauert, bis neben Stammdaten und Religionszugehörigkeit auch die vergangenen Meldejahre vorhanden waren.
              Zuletzt geändert von ErnstK62; 20.01.2019, 17:17.

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                #8
                AW: Vorausgefüllte Steuererklärung - welche Belege abrufbar?

                Ich danke euch für eure Unterstützung!!

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