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Verpachtung Landwirtschaft

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    Verpachtung Landwirtschaft

    Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich der Verpachtung der Landwirtschaft, welche ab Oktober verpachtet wurde. Bisher wurden die Einnahmen nach §13a EStG versteuert (mit abweichendem Wirtschaftsjahr), mit jährlich gleichbleibenden Beträgen. Kann ich diese nun einfach um 1/4 kürzen da die Landwirtschaft zum 01.10. verpachtet wird? Und wo trage ich die Pachteinnahmen dazu dann ein? Unter Anlage V Zeile 32?

    Und wie verhält sich das ganze beim Pächter. Der Pächter trägt die Flächen als in Anlage L Zeile 46 ein, dazu auch das was an Pacht bezahlt wird. Bleibt die versteuernden Beträge denn dann auch gleich wie beim Pächter die Jahre vorher? Beispielsweise wurden beim Verpächter bisher immer 9.000 Euro Einnahmen eingetragen. Werden diese 9000 Euro abzügl. der Pachtzahlung dann auch beim Pächter eingetragen?

    Ist das überhaupt verständlich was ich sagen will? :-)
    Liebe Grüße

    #2
    AW: Verpachtung Landwirtschaft

    Das sind zunächst Fragen an den Steuerberater!

    Da steht nämlich am Anfang die Frage nach der Betriebsaufgabe bzw. der Fortführung der Landwirtschaft als sog. ruhender Betrieb.

    Bei einer Betriebsaufgabe muss bekanntlich der Betriebsaufgabegewinn versteuert werden, was zu einer erheblichen Steuerbelastung führen kann.

    Wenn der Betrieb nicht aufgegeben wird, ermittelst du deinen Gewinn vermutlich am einfachsten nach § 4 Abs. 3 ESTG und erklärst ihn weiter in der Anlage L.

    Das ist aber alles kein Thema für das Forum hier!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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