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Wie Jobticket eintragen, wenn AG Zuschuss bereits versteuert wurde?

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    Wie Jobticket eintragen, wenn AG Zuschuss bereits versteuert wurde?

    Hallo liebe Forengemeinschaft,

    bisher habe ich weder Jobticket noch Entfernungspauschale als Werbungskosten aufgeführt, da ich nie 1000 Euro Werbekosten überschritten habe. Nun wird dies voraussichtlich erstmals passieren und ich hoffe, dass ihr mir beim korrekten Eintragen meiner Fahrtkosten helfen könnt.

    Die Entfernung zum Arbeitsplatz beträgt 6km oder 7km, je nachdem ob ich mir Fahrrad oder Auto fahre. Zusätzlich unterstützt mein Arbeitgeber ein Jobticket, für das ich 19,92 Euro Selbstbeteiligung pro Monat zahle. Die restlichen Kosten des Jobtickets übernimmt der Arbeitgeber. Das Jobticket benutze ich in der Regel im Winter, das Fahrrad im Sommer, das Auto sporadisch.

    Ich würde nun Folgendes eintragen:
    Entfernungspauschale = 0,30 Euro *220 (Tage) * 7 (km) = 462 Euro
    Jobticket unter Werbungskosten = 12 * 19,92 Euro = 239,04 Euro

    Den Arbeitgeberzuschuss von 51,52 Euro pro Monat (618,24 Euro pro Jahr) habe ich bereits versteuert, da dieser Betrag zum Gehalt addiert wurde und die Summe als Bruttolohn ausgewiesen wurde. Am Ende der Lohnabrechnung werden die 51,52 Euro vom Nettolohn abgezogen. Die steuerfreien Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung als 0 ausgewiesen. Die pauschal besteuerten Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind ebenfalls 0.

    Nun meine Fragen:
    1. Kann ich den bereits versteuerten AG Zuschuss in Höhe von 618,24 Euro als Werbungskosten aufführen? Es ist ein Gehaltäquivalent, für das Lohnsteuer gezahlt wurde.
    2. Falls nein, ist die Entfernungspauschale (462 Euro) oder das Jobticket (239 Euro) maßgeblich für die Werbungskosten?
    3. Ich bringe die Kinder regelmäßig in Schule und Kindergarten, sodass sich der Weg zur Arbeit um 2km verlängert. Ist dies irgendwie steuerlich relevant?

    Vielen Dank für eure Hilfe!
    Zuletzt geändert von Unxx; 20.01.2019, 19:26.

    #2
    AW: Wie Jobticket eintragen, wenn AG Zuschuss bereits versteuert wurde?

    Den Arbeitgeberzuschuss von 51,52 Euro pro Monat (618,24 Euro pro Jahr) habe ich bereits versteuert, da dieser Betrag zum Gehalt addiert wurde und die Summe als Bruttolohn ausgewiesen wurde
    Falls mit Bruttolohn das steuerpflichtige Brutto gemeint ist, wäre das doch kein Zuschuss im eigentlichen Sinne, sondern schlicht eine steuerpflichtige Zulage.

    Dann würdest du ja das Job-Ticket komplett selbst bezahlen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Wie Jobticket eintragen, wenn AG Zuschuss bereits versteuert wurde?

      In meiner monatlichen Gehaltsabrechnung gibt es einmal „Grundgehalt“ (lassen wir es 1000 Euro sein) und einmal „Fahrtkosten SB“ (52 Euro). Als Bruttoentgeld wird 1052 ausgewiesen.

      Das Jobticket ist freiwillig. Falls ich auf das Jobticket verzichte, beträgt mein Grundgehalt weiterhin 1000 Euro und mein Bruttoentgelt würde ebenfalls 1000 Euro betragen.

      Sind die 12 mal 52 Euro „Fahrtkosten SB“ pro Jahr in diesem Fall Werbungkosten?

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        #4
        AW: Wie Jobticket eintragen, wenn AG Zuschuss bereits versteuert wurde?

        Dann ist das nichts anderes als eine außer- oder übertarifliche steuerpflichtige Zulage.

        Was die Werbungskosten angeht, zahlst du dein Jobticket komplett aus eigener Tasche.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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