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Zuzahlung zur Reha pro Tag u. Fahrtkosten

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    Zuzahlung zur Reha pro Tag u. Fahrtkosten

    Guten Abend zusammen,

    hat wohl jemand Erfahrung damit, ob man die 10 Euro Zuzahlung pro Tag bei einer medizinischen Reha als außergewöhnliche Belastung angeben kann?
    Habe mal gelesen, dass es nicht geht, dass das für die Ersparnis wäre, die man zuhause hat.
    In anderen Artikeln habe ich gelesen, dass es wie Krankheitskosten zu behandeln sei.

    Und die Fahrtkosten dahin könnte man nur absetzen, wenn man mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren ist.

    Trifft das wohl zu?

    Ich weiß um die zumutbare Eigenbelastung, habe noch Zahnarztkosten u. anderes, es würde sich schon auswirken.

    Vielen Dank im voraus für Antwort.

    #2
    AW: Zuzahlung zur Reha pro Tag u. Fahrtkosten

    Guten Morgen,
    das sind Fragen, die in den Bereich Steuerberatung gehen, keine technischen Fragen oder Fragen zu ElsterFormular.

    - - - Aktualisiert - - -

    Gegenfrage 1
    Wo haben Sie gefunden, dass nur Kosten für öffentliche Verkehrsmittel ansetzbar sind?
    Gegenfrage 2
    Verpflegungsmehraufwand ist ja auch absetzbar bei Dienstreisen,
    obwohl man/frau sich auch das Essen zu Hause spart?

    Kommentar


      #3
      AW: Zuzahlung zur Reha pro Tag u. Fahrtkosten

      Hallo XaverWdg,
      ich habe mir schon gedacht, dass die Fragen hier nicht reingehören, da sie nichts mit dem eigentlichen Formular zu tun haben. Bitte nicht böse sein.
      Das mit den Fahrtkosten habe ich bei Lohnsteuer-kompakt gelesen. Ob ich das hier zitieren darf, bin ich mir auch nicht sicher.
      Jedenfalls stand da unter "Kurkosten in der Steuererklärung":
      "Als Fahrtkosten für die An- und Abreise werden grundsätzlich nur die Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel anerkannt. Um die Kosten für die Fahrt mit dem eigenen Pkw anerkannt zu bekommen, müssen Sie nachweisen, dass Ihnen die Fahrt mit Bus oder Bahn aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar war, wegen Gehproblemen beispielsweise."
      Und das mit der Zuzahlung pro Tag bei einer Reha habe ich in irgendeinem Forum gelesen, wo jemand geschrieben hat, dass ihm diese Kosten vom Finanzamt abgezogen wurden, wohl mit der Begründung der eigenen Ersparnis.
      Mit dieser Antwort möchte ich nur höflich sein und Ihnen wieder antworten. Mir ist klar, dass dazu kein weiterer Kommentar folgt.
      Trotzdem Danke für die Gegenfragen.
      Ich wollte halt einfach nicht Aufwendungen angeben, die man gar nicht angeben darf.

      Kommentar


        #4
        AW: Zuzahlung zur Reha pro Tag u. Fahrtkosten

        Ich wollte halt einfach nicht Aufwendungen angeben, die man gar nicht angeben darf.
        Angeben darf man vieles! Ob Aufwendungen dann ganz oder nur teilweise oder gar nicht berücksichtigt werden oder berücksichtigt werden können, entscheidet letztlich dein Finanzamt.

        Dass bei den Kosten für Verpflegung eine Haushaltsersparnis abgezogen wird, ist allgemein bekannt. Wenn du sie aber gar nicht erklärst, fallen sie logischerweise komplett unter den Tisch.

        Das sind aber alles keine Themen der elektronischen Steuererklärung!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Zuzahlung zur Reha pro Tag u. Fahrtkosten

          Präzise heißt es
          "Als Fahrtkosten zum Kurort sind grundsätzlich die Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel anzusetzen" (BFH 1991)
          das heißt doch nicht, dass man/frau mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren muss.

          Kommentar


            #6
            AW: Zuzahlung zur Reha pro Tag u. Fahrtkosten

            Aha.... Danke XaverWdg.!

            Kommentar


              #7
              AW: Zuzahlung zur Reha pro Tag u. Fahrtkosten

              Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
              ..."Als Fahrtkosten zum Kurort sind grundsätzlich die Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel anzusetzen" (BFH 1991)...
              Was setzt man denn da an? Wenn ich mir heute eine Zugfahrkarte für eine Zugverbindung für eine längere Strecke anschaue, die in zwei oder drei Wochen gefahren werden soll, wird mir ein anderer Preis angezeigt, als direkt ein oder zwei Tage vor der Fahrt. Mir ist klar, dass das keine Frage ist, die direkt mit ELSTER zu tun hat - sie stellt sich aber trotzdem. Je nach Zeitpunkt der Abfrage hat man verschiedene Preise für ein und dieselbe Verbindung.

              Allerdings ist die Frage natürlich überflüsig, wenn man die Fahrkarten vom Kostenträger der Reha gestellt bekommt - auch das gibt es.

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                #8
                AW: Zuzahlung zur Reha pro Tag u. Fahrtkosten

                Nachdem die Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung erst im Jahr nach der Reha einreichen, wird sich die Frage, ob damals für öffentliche Verkehrsmittel vielleicht ein Sparpreis möglich gewesen wäre,

                in der Praxis nicht unbedingt stellen. Bei der Überprüfung solcher Sachverhalte wird m. E. vom regulären Tarif ausgegangen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Zuzahlung zur Reha pro Tag u. Fahrtkosten

                  Hallo,

                  Standard ist doch wohl, dass der Rehaträger die Fahrtkosten übernimmt bzw. erstattet.
                  Ich habe diesbezüglich auch noch keine anderen Erfahrungen gemacht

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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