Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Reverse-Charge (Drittland und EU-Länder) in Umsatzsteuervoranmeldungen 2018 vergessen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Reverse-Charge (Drittland und EU-Länder) in Umsatzsteuervoranmeldungen 2018 vergessen

    Hallo, ich mache gerade meine Ust.jahreserklärung 2018. Jetzt ist mir Anhand von ein paar Rechnungen aufgefallen, das ich Steuerschuldner für diese bin, habe von Mitte 2018-Ende in allen Ust. Voranmeldungen diese nicht versteuert und auch nicht als Vorsteuer geltend gemacht.

    Ich würde jetzt diese fehlenden Einträge in der Ust Jahreserklärung angeben, da ich diese ja vergessen hab.
    Oder muss ich jetzt alle Ust. Voranmeldungen vorher korrigieren?

    An der Summe der zu zahlenden Umsatzsteuer ändert sich ja nichts, da ich die Steuerschuld ja wieder als Vorsteuer geltend mach (+-0).

    Danke Marcel

    #2
    AW: Reverse-Charge (Drittland und EU-Länder) in Umsatzsteuervoranmeldungen 2018 verge

    Deine Frage betrifft Steuerverfahrensrecht und nicht die elektronische Steuererklärung!

    Die Meinungen gehen da durchaus auseinander. Klar ist wohl eins: Sobald du die Jahreserklärung mit den Berichtigungen abgegeben hast, kannst du die Voranmeldungen nicht mehr korrigieren.

    https://www.lhp-rechtsanwaelte.de/th...reserklaerung/

    https://www.haufe.de/finance/finance...HI5244023.html

    https://www.roedl.de/themen/mandante...ererklaerungen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Reverse-Charge (Drittland und EU-Länder) in Umsatzsteuervoranmeldungen 2018 verge

      Hallo Charlie,
      danke für deine Antwort und die beigefügten Links, 100% sicher bin ich mir trotzdem nicht. Verstehe nicht warum ich nicht einfach die Ust.Jahreserklärung einreiche, erkläre warum ich die reverse Charge Werte + vorsteuer nicht in der voran. drin hatte, eventuell Nachweise und damit sollte das doch in Ordnung sein? Es ändert sich doch nichts an der abgeführten Ust Steuer da vorsteuer gezogen wird. Ausserdem ist das mein erstes Jahr als Ust.pflichtiger Unternehmer gewesen.

      Danke für die Hilfe.

      Kommentar


        #4
        AW: Reverse-Charge (Drittland und EU-Länder) in Umsatzsteuervoranmeldungen 2018 verge

        Ich habe ja nicht gesagt, dass deine geplante Vorgehensweise nicht möglich ist. Die Meinungen gehen eben auseinander, welche Vorgehensweise sinnvoll ist.

        Wenn es, wie du angibst, ein Nullsummenspiel ist, wird das wahrscheinlich keine großartigen Nachfragen geben.

        Vorhersagen lässt sich das aber nicht und Erfahrungen helfen auch nicht weiter. Jeder Sachbearbeiter hat da seine eigene Sicht der Dinge.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Reverse-Charge (Drittland und EU-Länder) in Umsatzsteuervoranmeldungen 2018 verge

          Ok danke dir, dann warte ich noch ab. Vielleicht hat ja hier jemand schon mal Erfahrung damit gehabt und kann berichten.

          Kommentar


            #6
            AW: Reverse-Charge (Drittland und EU-Länder) in Umsatzsteuervoranmeldungen 2018 verge

            Was soll es bringen, die Voranmeldungen zu berichtigen, wenn Du sowieso schon die Jahreserklärung übermitteln kannst?

            Kommentar


              #7
              AW: Reverse-Charge (Drittland und EU-Länder) in Umsatzsteuervoranmeldungen 2018 verge

              Zitat von Marcel Deik Beitrag anzeigen
              Ok danke dir, dann warte ich noch ab. Vielleicht hat ja hier jemand schon mal Erfahrung damit gehabt und kann berichten.
              Warten wird nach meiner Erfahrung nichts bringen! Ich rufe in solchen Fällen beim Finanzamt an und kläre ab, wie die das gerne hätten.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Reverse-Charge (Drittland und EU-Länder) in Umsatzsteuervoranmeldungen 2018 verge

                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Was soll es bringen, die Voranmeldungen zu berichtigen, wenn Du sowieso schon die Jahreserklärung übermitteln kannst?
                Hallo, danke für deinen Kommentar, naja nicht das ich ne Prüfung oder sowas bekomme weil ich ja die fehlenden Angaben in der Voranmeldung vergessen hab.
                Aber wenn ich das in der Jahreserklärung alles korrekt nachhole ist es ok? Hast du da irgendwie n Link oder so wo ich das nachlesen kann?

                FA anrufen? Lieber nicht, die Frauen haben dort Haare auf den Zähnen

                Kommentar


                  #9
                  AW: Reverse-Charge (Drittland und EU-Länder) in Umsatzsteuervoranmeldungen 2018 verge

                  ... die Frauen haben dort Haare auf den Zähnen
                  Das spielt doch keine Rolle. Die werden trotzdem eine Meinung zu der gewünschten Art der Korrektur haben.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Reverse-Charge (Drittland und EU-Länder) in Umsatzsteuervoranmeldungen 2018 verge

                    Zitat von Marcel Deik Beitrag anzeigen
                    Hallo, danke für deinen Kommentar, naja nicht das ich ne Prüfung oder sowas bekomme weil ich ja die fehlenden Angaben in der Voranmeldung vergessen hab.
                    Aber wenn ich das in der Jahreserklärung alles korrekt nachhole ist es ok? Hast du da irgendwie n Link oder so wo ich das nachlesen kann?

                    FA anrufen? Lieber nicht, die Frauen haben dort Haare auf den Zähnen
                    Die sind aber am längeren Hebel, als wir Forennutzer!
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Reverse-Charge (Drittland und EU-Länder) in Umsatzsteuervoranmeldungen 2018 verge

                      Zitat von Marcel Deik Beitrag anzeigen
                      Aber wenn ich das in der Jahreserklärung alles korrekt nachhole ist es ok?
                      FA anrufen? Lieber nicht, die Frauen haben dort Haare auf den Zähnen
                      Hallo Marcel Deik,

                      die Jahreserklärung ist das verbindliche und ersetzt die Voranmeldungen, da ist es durchaus üblich auch noch Sachverhalte zu erklären, die in den Voranmeldungen nicht aufgetaucht sind.
                      Wenn es deine erste Umsatzsteuererklärung ist, reißt dir niemand gleich den Kopf ab.

                      Natürlich ist es sinnvoll, wenn man Unternehmer wird, vorab Klarheit über seine Geschäftsvorfälle zu haben.

                      Tschüß

                      P.S. Direkter Kontakt per Telefon schafft manchmal am schnellsten Probleme aus der Welt -> und auch Männer können Haare auf den Zähnen haben.

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X