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Einmalige Sonderzahlung des alten Arbeitgebers!

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    Einmalige Sonderzahlung des alten Arbeitgebers!

    Hallo,
    ich bin dabei meine Steuererklärung zu erstellen.
    Habe 2018 einen nahtlosen Arbeitgeberwechsel getätiggt. Nun habe ich vom alten Arbeitgeber 2. Lohnsteuerbescheinigung. Zeitraum 01/18 bis 06/18, aufgrund einer Sonderzahlung in 09/18 eine zweite. Hier wurde der Betrag komplett mit Steuerklasse VI versteuert, wie gebe ich diese in der Steuererklärung an und vorallem wo, betrifft nur den Zeitraum 01.09 bis 30.09. 2018.
    Mit freundlichen Grüßen und

    Kaffeebohne

    #2
    AW: Einmalige Sonderzahlung des alten Arbeitgebers!

    Auf der Anlage N befindet sich auf der ersten Seite eine Nachbildung der Lohnsteuerbescheinigung. Du kannst die Daten Deiner ersten Lohnsteuerbescheinigung dort eingeben und dann oben neben der Überschrift 1. Lohnsteuerbescheinigung 2018 auf den Button Hinzufuegen klicken.

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      #3
      AW: Einmalige Sonderzahlung des alten Arbeitgebers!

      Du fügst bei ElsterFormular einfach eine weitere Lohnsteuerbescheinigung hinzu und gibst die Daten dort ein.

      Den Button zum Hinzufügen findest du am Anfang der 1. Lohnsteuerbescheinigung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Einmalige Sonderzahlung des alten Arbeitgebers!

        Hallo,
        also wenn ich, dass richtig Verstehe gebe ich alle 3 Lohnsteuerbescheunigen an.

        VD

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          #5
          AW: Einmalige Sonderzahlung des alten Arbeitgebers!

          Zitat von Kaffeebohne83 Beitrag anzeigen
          Hallo,
          also wenn ich, dass richtig Verstehe gebe ich alle 3 Lohnsteuerbescheunigen an.

          VD
          Nichts weglassen

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            #6
            AW: Einmalige Sonderzahlung des alten Arbeitgebers!

            Natürlich gibst du jede einzeln ein!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Einmalige Sonderzahlung des alten Arbeitgebers!

              Also weglassen, nein auf gar keinen Fall!
              Wusste jetzt nur nicht wie ich mit der Sonderzahkung umgehen sollte.
              Danke
              Schönen Sonntag

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