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Afa nicht mehr als Pauschbetrag - was muss ich eintragen?

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    Afa nicht mehr als Pauschbetrag - was muss ich eintragen?

    Hallo, ich versuche gerade die Steuer 2017 auf den Weg zu bringen. Muss eigentlich nur noch alles übertragen und weg ist es.

    Ich bin selbstständig, arbeite im Homeoffice und mache Schreibarbeiten. Meine SB hat früher Afa immer als Pausch mit einer kleinen Summe angegeben, das hatte ich die letzten zwei Jahren auch gemacht.

    Aber die Zeile gibt es nicht mehr - ich verstehe das Formular AVEÜR nun überhaupt nicht, was muss ich machen?

    Mein "Betriebsvermögen" ist ein alter Laptop, ein schrottiges Auto für Servicefahrten, eine gebrauchte Telefonanlage und ein HP Drucker, der nicht mehr druckt, seit ein Firmwareupdate ihm klar gemacht hat, dass ich ihn mit nachgemachten Patronen füttere.

    Da reichte immer der symbolischen Kleinbetrag. Was trage ich ein? Und wo ist es bei Elster?

    Danke für die Hilfe!

    #2
    AW: Afa nicht mehr als Pauschbetrag - was muss ich eintragen?

    Mein "Betriebsvermögen" ist ein alter Laptop, ein schrottiges Auto für Servicefahrten, eine gebrauchte Telefonanlage und ein HP Drucker, der nicht mehr druckt, seit ein Firmwareupdate ihm klar gemacht hat,
    dass ich ihn mit nachgemachten Patronen füttere.
    Das liest sich so, als wäre alles abgeschrieben. Dann gibt es keine AfA mehr. Vielleicht hat der StB Erinnerungsbuchwerte im AVEÜR angesetzt. Da musst du dich mal damit befassen.

    Und das mit dem HP-Drucker kenne ich sehr gut, damit bist du nicht allein. Hin und wieder lässt er sich überlisten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Afa nicht mehr als Pauschbetrag - was muss ich eintragen?

      Okay, ich habe das Formular studiert und habe immer noch keinen Dunst, was das System von mir will.

      Ich habe Möbel in meinem Home-Office, klar, dazu ein wenig Elektronik, hatte in 17 zwei Headsets gekauft und ein kleines Regal, aber sowas geht doch in Zeile 52 mit auf???

      Kann ich die Anlage AVEÜR einfach ignorieren?

      Kriege eh eine Nachzahlung von hier bis Wanne-Eickel, weil ich ein paar Euro zuviel verdient habe, ist eh alles egal.

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        #4
        AW: Afa nicht mehr als Pauschbetrag - was muss ich eintragen?

        Kann ich die Anlage AVEÜR einfach ignorieren?
        Wenn du Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Betriebsvermögen hast, muss die AVEÜR ausgefüllt werden, das ist doch auch nicht schwierig.

        GWG müssen nicht in die AVEÜR, Teile unter 250,00 € kannst ab 2018 in den Aufwand buchen. Das ist alles Steuerrecht und kein ELSTER-Thema!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Afa nicht mehr als Pauschbetrag - was muss ich eintragen?

          Aus Anwendersicht sage ich mal, ist die AVEÜR nicht von Belang ohne auf steuerliche Details einzugehen.
          Die Frage war ja, ob wenn er nichts abzuschreiben hat, er die AVEÜR benötigt.

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