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Wechselmodell - Anlage Kind - Kindergeld

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    Wechselmodell - Anlage Kind - Kindergeld

    Hallo, da ich seit kurzem geschieden bin stehe ich nun vor einer neuen Herausforderung ;-) Die Steuererklärung.

    Wie leben das Wechselmodell 50/50 für die Kids (2). Auf der Steuerkarte sind beide zu je 0,5 Kinder aufgeteilt. Das Kindergeld geht an mich und und ich geben die Hälfte per überweisung ab. (Kann man ja von der Kasse nicht anders regeln) ,

    Wo trage ich ein das wir beide das Kindergeld erhalten zu je 50%??

    Oder trage ich es nur bei mir ein (da Epfänger von der Kasse) und lösche den Antrag bei meiner Ex raus?

    Danke für Eure Unterstzützung

    Lg Holger

    #2
    AW: Wechselmodell - Anlage Kind - Kindergeld

    Für den Kinderfreibetrag ist es völlig egal, ob Ihr ein Wechselmodell macht oder zu 100 % bei Dir oder bei Ihr. Eine Person bekommt das Kindergeld AUSGEZAHLT, aber Ihr beide habt je Anspruch auf 50 % des Kindergeldes, was Ihr zivilrechtlich untereinander aufdröselt oder auch nicht. Also in Zeile 6 zweite Unterzeile den 50 %-BETRAG.

    Eine andere Frage zum Thema Wechselmodell kann auf Seite 2 dann das Thema Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sein. Aber das ist ein anderes Thema.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Wechselmodell - Anlage Kind - Kindergeld

      OK danke für die Zügige Antwort. Werde ich versuchen zu einzutragen nachher. Also bleibt der Anspruch bei beiden stehen und ich setzte die Prozente nur auf 50%.

      Danke

      Gruß

      Holger

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        #4
        AW: Wechselmodell - Anlage Kind - Kindergeld

        Richtig, entscheidend und gefragt ist der ANSPRUCH. Ob / wer von Euch Beiden den Anspruch auch durchsetzt oder nicht, ist Euer Privatvergnügen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Wechselmodell - Anlage Kind - Kindergeld

          Jetzt habe ich noch das Problem das ich keine Angaben zum kindschaftsverhältnis gemacht habe laut Berechnung... ich habe aber leibliches Kind angwewählt. Muss noch irgendwo etwas angewählt werden? Plausibilität Check sagt alles in Ordnung 😢

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            #6
            AW: Wechselmodell - Anlage Kind - Kindergeld

            Und den anderen Elternteil ebenfalls angegeben? Zeile 11 ff
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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