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EÜR für Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrates einer Sparkasse

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    EÜR für Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrates einer Sparkasse

    Hallo zusammen,
    ich habe Einnahmen aus einer Tätigkeit als Mitglied eines Verwaltungsrates. Bisher habe ich diese Einnahmen über die Anlage S erklärt. Nun sagte mir gestern jemand, das würde nicht mehr gehen. Ich müsste für dafür eine eigene Anlage EÜR ausfüllen. Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen? Besten Dank

    #2
    AW: EÜR für Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrates einer Sparkasse

    Du bringst da etwas durcheinander: Natürlich musst Du das auch weiter über die Anlage S erklären, da trägst Du den Gewinn, also den Saldo aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ein.

    Unabhängig davon hast Du bisher schon ZUSÄTZLICH eine selbst erstellte Einnahme-Überschuss-Rechnung einreichen müssen, wo Du die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufgeschlüsselt hast. Selbst wenn Du keine Betriebsausgaben hattest, war das eigentlich erforderlich. Diese Einnahme-Überschuss-Rechnung ist seit 2011 (!) elektronisch einzureichen in Form der Anlage EÜR in Form einer eigenständigen Erklärung, was aber in den einzelnen Bundesländern mal mehr, mal weniger scharf durchgesetzt wurde. Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 nun werden die Daumenschrauben angezogen und die Finanzämter dringen nun verstärkt darauf, dass das nun auch wirklich passiert. Das gilt wie gesagt auch dann, wenn die Betriebseinnahmen z.B. 10.000 € und die Betriebsausgaben 0 € betragen !
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: EÜR für Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrates einer Sparkasse

      Vielen Dank Pickard,
      Nein ich habe auch für 2017 keine separate EÜR ausgefüllt. Nur Anlage S, dort Einnahmen und Ausgaben z. B. Fahrtkosten pauschal geltend gemacht.
      Anlage EÜR mache ich nur für meine Photovoltaikanlage.
      Hätte nie eine Nachfrage von der Saarl. Steuerverwaltung.

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        #4
        AW: EÜR für Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrates einer Sparkasse

        Die ab dem Jahr 2017 noch gültigen Ausnahmeregelungen sind hier zu finden:

        https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/732948/

        Verwaltungsratsmitglieder einer Sparkasse werde da m. E. nicht darunter fallen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: EÜR für Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrates einer Sparkasse

          Danke Charlie,
          FA hat’s für 2017 anerkannt. Ich mache es jetzt wieder so. Dann können die sich ja melden

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            #6
            AW: EÜR für Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrates einer Sparkasse

            Werden sie, zumindest irgendwann, spätestens mit der Wirtschaftsidentifikationsnummer. Und dann bekommst Du auch noch eine zusätzliche Steuernummer dafür.

            Aber bin mal neugierig: Wie hast Du es geschafft in der Anlage S die Einnahmen UND Ausgaben -ggf. pauschal- einzutragen, wenn es gar keine Möglichkeit gibt etwas Anderes als Gewinn X € einzutragen ?
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: EÜR für Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrates einer Sparkasse

              Aber bin mal neugierig: Wie hast Du es geschafft in der Anlage S die Einnahmen UND Ausgaben -ggf. pauschal- einzutragen, wenn es gar keine Möglichkeit gibt etwas Anderes als Gewinn X € einzutragen ?
              Das würde mich auch interessieren!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: EÜR für Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrates einer Sparkasse

                ich habe das schon in der Textzeile gemacht, z. B. Verwaltungsrat: Einnahmen 1.000 - Ausgaben 100 ergibt Gewinn 900 (in die Kennziffer).

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                  #9
                  AW: EÜR für Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrates einer Sparkasse

                  Also ich habe Fahrtkosten, Internetgebühren etc. als negative Einnahmen reingeschrieben, ebenso das Arbeitszimmer.

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                    #10
                    AW: EÜR für Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrates einer Sparkasse

                    Konkret wo ? Und wo die Einnahmen ? Welche Zeile und Spalte jeweils ?

                    Nochmal: In die Anlage S gehört der Gewinn oder Verlust, d.h. bei Dir in Zeile 10 erste Spalte "Aufsichtsratsvorsitzender der Kreissparkasse X" und in die letzte Spalte bei Betriebseinnahmen von 50.000 € und Betriebsausgaben von 3 € ausschließlich der Gewinn von 49.997 €.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      AW: EÜR für Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrates einer Sparkasse

                      Ich mache das schon seit 10 Jahren so über Elsterformular. Finanzamt hats immer anerkannt. Ich denke die melden sich vielleicht irgendwann.

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                        #12
                        AW: EÜR für Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrates einer Sparkasse

                        Und wenn sie sich melden, weißt Du dann vielleicht, was sie konkret wollen, daher noch einmal:

                        Konkret wo ? Und wo die Einnahmen ? Welche Zeile und Spalte jeweils ?

                        Nochmal: In die Anlage S gehört der Gewinn oder Verlust, d.h. bei Dir in Zeile 10 erste Spalte "Aufsichtsratsvorsitzender der Kreissparkasse X" und in die letzte Spalte bei Betriebseinnahmen von 50.000 € und Betriebsausgaben von 3 € ausschließlich der Gewinn von 49.997 €.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                          #13
                          AW: EÜR für Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrates einer Sparkasse

                          Nicht Aufsichtsratsvorsitzender, nur einfaches Mitglied. Wir reden über 10000€. Ich muss in der Erklärung von 2017 schauen, dann schreibe ich es hier!

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                            #14
                            AW: EÜR für Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrates einer Sparkasse

                            Sorry, wir reden über 4000€

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                              #15
                              AW: EÜR für Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrates einer Sparkasse

                              Ich glaube, es geht nicht um die Höhe der Aufwandsentschädigung an sich, sondern um die konkrete Darstellung der Betriebsausgaben in der Anlage S.

                              Ich persönlich kann mir schon vorstellen, dass man dazu in der Textzeile plausible Angaben machen kann, das habe ich bei agB auch schon häufiger gemacht.

                              @Picard777 ist aber offenbar der Auffassung, es sei technisch überhaupt nicht möglich, die Ausgaben bei den Erläuterungen zu Zeile 10 anzugeben.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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