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EÜR für Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrates einer Sparkasse

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    #16
    AW: EÜR für Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrates einer Sparkasse

    Ob steinis Finanzamt eine EÜR will oder nicht, muss doch mit dem Finanzamt geklärt werden!
    Was soll diese ganze Diskussion?
    Ob 4000 oder 10000 oder 100000, die Frage war nach EÜR. Nicht mehr und nicht weniger.
    Zuletzt geändert von stiller; 29.01.2019, 22:15.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #17
      AW: EÜR für Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrates einer Sparkasse

      Stiller, bleiben Sie entspannt. Es geht um Frage, ob weiterhin die Anlage S recht oder ich jetzt eine Anlage EÜR abgeben muss, wobei ich da auch eine neue Steuernummer bekommen müsste. Ich mach’s wie bisher, nämlich Anlage S. Wenn es falsch ist, wird das FA sich schon melden. Fazit: ob nun S oder EÜR, das Finanzamt bekommt doch seine Steuern!!

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        #18
        AW: EÜR für Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrates einer Sparkasse

        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Werden sie, zumindest irgendwann, spätestens mit der Wirtschaftsidentifikationsnummer. Und dann bekommst Du auch noch eine zusätzliche Steuernummer dafür.

        Aber bin mal neugierig: Wie hast Du es geschafft in der Anlage S die Einnahmen UND Ausgaben -ggf. pauschal- einzutragen, wenn es gar keine Möglichkeit gibt etwas Anderes als Gewinn X € einzutragen ?
        Also ich habe es ähnlich gemacht und (da ich ja auch noch als Angestellter Einnahmen habe) die Werbungskosten für die selbständige (aufsichtsratähnliche) Tätigkeit in der Anlage N mit aufgeführt.
        Das Finanzamt hat dann immer die Ausgaben entsprechend zugeordnet und verrechnet. Allerdings mit dem höflichen Hinweis letztes Jahr dass es so nicht mehr geht für 2018 und ich die EÜR einreichen müsste.

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          #19
          AW: EÜR für Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrates einer Sparkasse

          Zitat von rgwolf Beitrag anzeigen
          Also ich habe es ähnlich gemacht und (da ich ja auch noch als Angestellter Einnahmen habe) die Werbungskosten für die selbständige (aufsichtsratähnliche) Tätigkeit in der Anlage N mit aufgeführt.
          Das Finanzamt hat dann immer die Ausgaben entsprechend zugeordnet und verrechnet. Allerdings mit dem höflichen Hinweis letztes Jahr dass es so nicht mehr geht für 2018 und ich die EÜR einreichen müsste.
          Alles das ist ja auch vollkommen daneben, in die Anlage N gehören die Ausgaben ja nun wirklich nicht. Da hat das Finanzamt ja nochmal Glück gehabt, dass Du nicht die Anlage L gefunden hast dafür ...

          Und noch einmal zum Thema mit steini3877: Natürlich ist mir klar, dass wie Kloebi man in den Erläuterungsbereich TECHNISCH gesehen nicht nur "Verwaltungsrat" hineinschreiben kann, sondern auch Platz hat die halbe Einnahme-Überschuss-Rechnung da hineinzuschreiben, auch wenn das nicht Sinn der Sache ist. Mir ging es aber darum, OB steini3877 das so gemacht hat ODER ob er dafür andere Zeilen etc. verwendet hat. Und dazu kam ja keine Rückmeldung.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #20
            AW: EÜR für Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrates einer Sparkasse

            So, guten Morgen erstmal,
            also ich habs folgendermaßen gemacht:
            Einnahmen aus der Verwaltungsratstätigkeit in Zeile 10, ebenso die Ausgaben wie Fahrtkosten, Telefonkosten und Arbeitszimmer als - Einnahmen, sprich Ausgabe, in die Zeile 10. Da ist dafür genug Platz.
            Ich habe auch Einnahmen aus einer Kommunalpolitikertätigkeit und die kommen auch in Anlage S. Hat bisher seitens des FA nie zu Beanstandungen Anlass gegeben.
            Das heißt für mich: Weiter so!

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              #21
              AW: EÜR für Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrates einer Sparkasse

              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Alles das ist ja auch vollkommen daneben, in die Anlage N gehören die Ausgaben ja nun wirklich nicht. Da hat das Finanzamt ja nochmal Glück gehabt, dass Du nicht die Anlage L gefunden hast dafür ...
              Na ja : vielleicht darf ich es präzisieren : ich habe auch bies letztes Jahr immer noch auf Papier die Unterlagen nebst Anlagen zu Werbungskosten eingereicht und auf den zwei Seiten mit den Werbungskosten gab es einen Teil A mit denen für die nichtselbständigen Bezügen gehörenden und einen Teil B mit denen für die zu der selbständigen Tätigkeit gehörenden
              In Summe macht das null Unterschied - oder ?

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                #22
                AW: EÜR für Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrates einer Sparkasse

                Bei Dir vielleicht in dem Jahr zufällig ja, aber das muss ja nicht so sein. mir fällt dazu z.B. ein, dass es Auswirkungen haben kann, wenn Deine Werbungskosten bei nichtselbständiger Tätigkeit ansonsten unterhalb des Arbeitnehmerpauschbetrags liegen. Oder wenn nach § 46 Abs. 3 oder 5 EStG die Nebeneinkünfte vorher oder nachher bis zu 410 € betragen oder etwas mehr, so dass diese nicht oder nur teilweise angesetzt werden müssen.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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