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Steuerbescheinigung Kap Erträge mit ausländischen Investmentfonds

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    Steuerbescheinigung Kap Erträge mit ausländischen Investmentfonds

    Hallo,

    ich habe meine Steuerbescheinigung von einem Fonds bekommen
    Darin wird bescheinigt:

    * Höhe Kapitalerträge Zeile 7 300 EUR
    *Höhe in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag Zeile 12 300 EUR

    *Bei Veräußerung/Rückgabe von vor dem 1.1.2018 erworbenen Anteilen an ausländischen Investmentfonds
    (Alt-Anteile im Sinne des §56 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2018)
    Summe der als zugeflossenen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen
    Erträgen aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds im Sinne des §7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG 2004 in
    Verbindung mit §56 Abs. 3 Satz 6 InvStG 2018 (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge
    enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen.) 650 EUR

    * Bestandsgeschützte Alt-Anteile im Sinne des §56 Abs. 6 InvStG 2018 wurden veräußert
    nur nachrichtlich:
    Höhe der Verluste im Sinne des §56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG 2018 620 EUR
    (Die Ausgewiesenen Gewinne sind nach §56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG 2018 steuerfrei, soweit die insgesamt erzielten
    Werteveränderungen den persönlichen Freibetrag von 100.000 EUR nicht übersteigen. Die Steuerfreiheit kann nur im Rahmen
    der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

    nur nachrichtlich:
    Alt-Anteile im Sinne des §56 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2018, die keine bestandsgeschützten Alt-Anteile im Sinne des §56 Abs. 6 InvStG 2018 sind,
    wurden veräußert und ein Gewinn/Verlust nach §56 Abs. 3 Satz 1 InvStG 2018 erzielt (ohne Fälle der Ersatzbemessungsgrundlage nach
    §56 Abs. 3 Satz 4 InvStG 2018)

    Fonds xxx Anzahl Anteile 80 Gewinn/Verlust nach §56 Abs. 3 Satz 1 InvStG 2018 (minus) -590 EUR

    * Freiwillige Zusatzinformationen
    Sie haben 2018 Anteile von ausländischen Investmentfonds verkauft. Die Erträge daraus sammelten sich bis zum 31.12.2017 an und unterliegen
    beim Verkauf insgesamt dem automatischen Verfahren zur Abgeltungssteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sie sind aber jährlich
    steuerpflichtig gewesen. Deshalb muss im Jahr der Veräußerung oder Rückgabe die Höhe der Kapitalerträge um die bereits versteuerten
    Erträge gekürzt werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Wenn Sie ihre Kapitalerträge im Rahmen ihrer Steuererklärung angeben,
    ziehen Sie diesen Wert von der Höhe der Kapitalerträge ab und übertragen den verminderten Betrag in Zeile 7 der Anlage Kap.



    Kann mir bitte jemand behilflich sein, das dies doch etwas verwirrend ist, in welche Felder ich nun welchen Betrag eintragen muss ???

    Vielen Dank schon mal für die Unterstützung

    Thomas

    #2
    AW: Steuerbescheinigung Kap Erträge mit ausländischen Investmentfonds

    @WalliElster19:

    Prinzipiell könnte ich aus aktueller eigener Erfahrung zum hier gestellten Thema mit detaillierten Informationen helfen, befürchte allerdings, dass dies dann unter den Aspekt der unerlaubten Steuerhilfe/Steuerberatung fallen würde. Auch weil es hier um die persönliche steuerliche Situation des Fragestellers geht.

    Wenn die Forummoderation/-administration hier nichts anderes verlautbart, so rate ich im beschriebenen Fall, sich direkt an das zuständige Finanzamt oder an einen Steuerberater zu wenden. Der Steuerberater sollte sich aber in der steuerlichen Behandlung von Investmentvermögen (respektive InvestmentSteuerGesetz InvStG) auskennen, zumal es vor kurzem mit dem Übergang von 2017 auf 2018 zu einer tiefgreifenden Reform des InvStG gekommen ist, die sich auch auf die Einkommensteuererklärung auswirkt.

    Meiner Erfahrung nach hilft einem hier die inländische Depotbank nicht weiter, denn diese hält sich eher bedeckt und verweist - aus welchen Gründen auch immer - für weitere Fragen ebenfalls auf Finanzamt und Steuerberater.

    Aber vielleicht hat sich das Anliegen von WalliElster19 bereits anderweitig erledigt (z.B. durch Internetrecherche).
    Zuletzt geändert von ErnstK62; 01.02.2019, 23:53.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerbescheinigung Kap Erträge mit ausländischen Investmentfonds

      Zitat von Beamtenschweiß
      Schau dir mal die Anlage KAP-INV an. Die ist ab 2018 neu für Einkünfte aus Investmentfonds.
      Die Anlage KAP-INV ist nur auszufüllen, wenn man Investmenterträge erzielt, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.
      Da bei einem inl. Depot der Steuerabzug immer erfolgt, ist die KAP-INV m.E. nur bei einem ausl. Depot auszufüllen.
      Da dem TE eine dt. Steuerbescheinigung vorliegt, sollten alle Eintragungen auf der klassischen Anlage KAP möglich sein.
      mfg. - Kent

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