Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Werbungskosten übersteigen Pauschbetrag - warum kein Geld zurück?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Werbungskosten übersteigen Pauschbetrag - warum kein Geld zurück?

    Liebe Mitglieder,

    leider blicke ich überhaupt nicht durch bei der Steuer - darum habe ich auch ein Steuerprogramm für Dummies.
    Ich dachte, wenn die Werbungskosten den Pauschbetrag überschreiten, bekommt man Geld zurück? Aber bei meinem Programm ändert sich der zu erstattende Betrag nicht Mein Arbeitsweg ist recht lang und ich zahle recht viel für die Öffis - da hatte ich sehr auf eine kleine Erstattung gehofft :/
    Der Pauschbetrag ist um 1000€ überschritten - müsste man da nicht vielleicht 1oo oder 2oo Euro zurück bekommen? :/

    Ich danke Euch jetzt schon für Eure Antwort!

    LG
    Kat

    #2
    AW: Werbungskosten übersteigen Pauschbetrag - warum kein Geld zurück?

    Du hattest also

    - Dir keinen Freibetrag eintragen lassen
    - keine Lohnersatzleistungen.

    Wieviel Steuern hast Du bezahlt? Wie hoch sind denn die Werbungskosten laut Steuerberechnung?

    Musst Du Steuern nachzahlen? Denn dass die Einkommensteuererklärung genau Null auf Null aufgeht, das ist schon ein großer Zufall.

    Kommentar


      #3
      AW: Werbungskosten übersteigen Pauschbetrag - warum kein Geld zurück?

      ... darum habe ich auch ein Steuerprogramm für Dummies.
      Wenn du uns verrätst, wie dein Steuerprogramm heißt, können wir dir vielleicht helfen. Sicher ist das allerdings nicht, da es sehr viele Programme gibt und wir nicht jedes kennen.

      Grundsätzlich ist deine Annahme richtig, dass Werbungskosten, die über der Arbeitnehmer-Pauschale liegen, zu einer Steuererstattung führen sollten.

      Damit so ein Programm richtig rechnet, muss allerdings der Steuerfall zuerst vollständig erfasst werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Werbungskosten übersteigen Pauschbetrag - warum kein Geld zurück?

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Du hattest also

        - Dir keinen Freibetrag eintragen lassen
        - keine Lohnersatzleistungen.

        Wieviel Steuern hast Du bezahlt? Wie hoch sind denn die Werbungskosten laut Steuerberechnung?

        Musst Du Steuern nachzahlen? Denn dass die Einkommensteuererklärung genau Null auf Null aufgeht, das ist schon ein großer Zufall.
        Oh, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
        Ich habe gute 8000€ Steuern bezahlt und die Werbungskosten liegen bei 2040€.... Ich bekomme laut Programm knapp 500€ zurück. Normalerweise wird es mehr, wenn ich die Werbungskosten bearbeite - daher hatte ich mir große Hoffnungen gemacht :/ Aber diesmal bleibt der Betrag unverändert

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Wenn du uns verrätst, wie dein Steuerprogramm heißt, können wir dir vielleicht helfen. Sicher ist das allerdings nicht, da es sehr viele Programme gibt und wir nicht jedes kennen.

        Grundsätzlich ist deine Annahme richtig, dass Werbungskosten, die über der Arbeitnehmer-Pauschale liegen, zu einer Steuererstattung führen sollten.

        Damit so ein Programm richtig rechnet, muss allerdings der Steuerfall zuerst vollständig erfasst werden.
        Auch hier: vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
        Es ist das WISO Steuerprogramm

        Kommentar


          #5
          AW: Werbungskosten übersteigen Pauschbetrag - warum kein Geld zurück?

          Bei Werbungskosten von 2.040,00 €, von denen 1.000,00 € bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurden, ist eine Steuererstattung von knapp 500,00 € eher mehr,

          als sich für die Werbungskosten von 1.040,00 € rechnerisch ergeben. Der Spitzensteuersatz liegt bekanntlich bei 42% zuzüglich Soli und ggf. Kirchensteuer.

          Gib probehalber mal noch Fortbildungskosten von 500,00 € dazu, dann siehst du doch, ob dein Programm richtig rechnet.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Werbungskosten übersteigen Pauschbetrag - warum kein Geld zurück?

            Zitat von Shishmi Beitrag anzeigen
            Ich bekomme laut Programm knapp 500€ zurück
            Echt, egal ob Du Werbungskosten angibst oder nicht?

            Kommentar


              #7
              AW: Werbungskosten übersteigen Pauschbetrag - warum kein Geld zurück?

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Bei Werbungskosten von 2.040,00 €, von denen 1.000,00 € bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurden, ist eine Steuererstattung von knapp 500,00 € eher mehr,

              als sich für die Werbungskosten von 1.040,00 € rechnerisch ergeben. Der Spitzensteuersatz liegt bekanntlich bei 42% zuzüglich Soli und ggf. Kirchensteuer.

              Gib probehalber mal noch Fortbildungskosten von 500,00 € dazu, dann siehst du doch, ob dein Programm richtig rechnet.
              Hab 500 Fortbildungskosten dazu gegeben - Erstattungsbetrag ändert sich nicht :/

              - - - Aktualisiert - - -

              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Echt, egal ob Du Werbungskosten angibst oder nicht?
              Ja, das ist bei mir immer so bei WISO. Ich mach Belegabruf und dann kommt da immer gleich ein Erstattungsbetrag - ohne, dass ich überhaupt irgendwelche Eingaben getätigt habe. Aber früher war der viel niedriger - meist so um die 100 - 200€. Mit Werbungskosten konnte ich das schön aufstocken Und WISO hat auch immer richtig gerechnet Hab immer genau das bekommen, was WISO mir ausgerechnet hat.
              Letztes Jahr hätte ich laut WISO aber 400€ nachzahlen müssen - was ich nicht verstanden habe. Aber das konnte ich auch ausgleichen durch Werbungskosten. Dann kam ich wenigstens mit +/- Null raus
              Und letztes Jahr hab ich dann auch meinen Arbeitgeber gewechselt und hab jetzt so hohe Fahrtkosten. Und bin sehr enttäuscht, dass mir WISO da nichts anrechnet
              Ich vermute, ich mach da was falsch....

              Kommentar

              Lädt...
              X