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Pflegeheim - Was kommt wo hin?

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    Pflegeheim - Was kommt wo hin?

    Hallo,

    ich versuche mich gerade an der Steuererklärung für meine Mutter. Sie wohnt seit Anfang 2018 in einem Pflegeheim, hatte anfangs Pflegegrad 2, jetzt 3. Sie muss eine Steuererklärung abgeben.

    So wie ich es verstanden habe, können die gasamten Kosten des Pflegeheims von der Steuer abgesetzt werden, weil sie einen Pflegegrad hat. Allerdings ist mit nicht ganz klar wo. Kommt das alles zu den außergewöhnlichen Belastungen (Zeile 67), oder muss da noch was verteilt werden. Insbesondere so was wie in Zeile 70 ("Die in Zeile 67 enthaltenen Arbeistkosten für Handwerkerleistungen") verwirrt mich.

    Die Rechnungen sind unterteilt in Verpflegung, Unterkunft, Investko., Pflegeaufwand, (Auslagen für Rezeptgebür, Auslagen für Reinigung, ....)

    Ich hab jetzt die Gesamtkosten für Verpflegung, Unterkunft, Investko., Pflegeaufwand in Zeile 67 - "Aufwendungen" und den darin enthaltenen Anteil der Pflegekasse in Zeile 67 - "Erhaltene ... Unterstützungen" eingetragen. Auslagen für Rezepte, Reinigung von Wäsche, Telefonkosten, ... hab ich weggelassen.

    Was will jetzt Zeil 69 (72) von mir ("in Heimunterbringungkosten enthaltene Aufwendungen für Dienstleistungen"). Wären das die Kosten für Reinigung der Wäsche? Hätten die dann auch in Zeile 67 mit angegeben werden müssen. Für mich liest sich der Text so, als sollte das was in 67 angegeben wurde hier nochmal angegeben werden. Aber das ist doch bestimmt nicht richtig?

    Kann ich jeden Monat einzeln angeben, oder muss ich das zusammenrechnen und dann die 9000 Euro Haushaltsersparnis da wieder abziehen? Die werden doch wieder abgezogen, auch wenn meine Mutter ihr Häuschen nicht verkaufen will (wir waren mal 3 Tage "auf Urlaub" da), oder?

    Und noch eine letzte Frage. Meine Mutter hat von der Krankenkasse eine Befreiung von Zuzahlungen. Nun kommen aber trotzden noch jeden Monat 10 - 40 Euro Rezepte von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten zusammen (der Arzt schreibt dann ein grünes Rezept). Sind diese Kosten "Privatvergnügen", oder gehören die auch zu den außergewöhnlichen Belastungen?

    Grüße

    #2
    AW: Pflegeheim - Was kommt wo hin?

    Der Eintrag in Zeile 67 ist richtig. Es kan n die Gesamtsumme angegeben werden, eine Aufsplittung auf einzelne Monate ist nicht erfoderlich.

    Die Zeilen 68 bis 70 sind nur dann auszufüllen, wenn in den Gesamtkosten Aufwendungen enthalten sind, die steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden können. Die Eingabehilfe von Elsterformular sagt dazu folgendes:

    "Für den Teil der haushaltsnahen Pflegekosten, der durch den Ansatz der zumutbaren Belastung nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wird, können Sie in den Zeilen 68 und / oder 69 die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und / oder Dienstleistungen beantragen (vgl. auch die Erläuterungen zu den Zeilen 71 bis 79)."

    Die Zuzahlungen sind ebenfalls als aussergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigungsfähig.

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      #3
      AW: Pflegeheim - Was kommt wo hin?

      Ich habe früher solche Heimkosten für meine inzwischen verstorbenen Schwiegereltern erklärt. Deren Eigenbeteiligung war nach Abzug der Haushaltsersparnis und der zumutbaren Eigenbelastung bereits hoch genug,

      um bei der Steuer auf 0,00 € zu kommen. Die zusätzlichen Einträge in die Zeilen 68 bis 70 konnte ich mir ersparen, auch den Kleinkram wie Rezepte musste ich nicht erklären.

      Das sieht man, wenn man nach dem Eintrag in Zeile 67 die Steuervorausberechnung laufen lässt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Pflegeheim - Was kommt wo hin?

        Erst einmal: Danke korsika.

        Zitat von korsika Beitrag anzeigen
        Die Zuzahlungen sind ebenfalls als aussergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigungsfähig.
        Um hier keine Verwirrung zu bekommen: Von den Zuzahlungen (z.B. zu verschreibungspflichtigen Medikamenten) ist meine Mutter befreit. Die Kosten der Zuzahlungsbefreiung habe ich in Z67 eingetragen. Es gibt aber noch jeden Monat Rechnungen für nicht verschreibungspflichtige Medikamente (zB gegen Übelkeit; mal gibt es dazu ein Privatrezept, mal werden die Dinge ohne Rezept gekauft). Da nicht verschreibungspflicht = keine Zuzahlung. Die Frage war: Sind die Kosten für diese Medikamente als außergewöhnliche Belastungen absetzbar.

        zu den Zeilen 68-70:
        Ich glaube ich hab es jetzt verstanden. Der entscheidende Text steht genau über Z68: ... soweit sie wegen Abzugs der zumutbaten Belastung nicht als außergewöhnliche Belastungen (aB) berücksichtigt werden. Ich tage erst einmal alles in Z67 ein, was da meiner Meinung nach hinein gehört, z.B. auch ... in Heimunterbringungskosten enthaltene Aufwendungen für Dienstleistungen ..... Wenn das FA feststellt, dass die in Z67 angegebenen aB wegen der zumutbaren Belastung nicht steuermindernd berücksichtigt werden können, dann werden die in Z68 - Z70 angegebenen Beträge berücksichtigt.

        Bei der (unverbindlichen) Steuerberechnung von Elster wird dann (fälschlich?) Beides berücksichtigt. Die zumutbate Belastung wird von den aB abgezogen und der Rest berücksichtigt, und die Z68-Z70 werden auch berücksichtigt. Führt doch faktisch dazu, das bestimmte Auswendungen bei der (unverbindlichen) Steuerberechnung 2x berücksichtigt werden. Das FA wird dass dann vermutlich korrigieren.

        Bspl:
        + 26.000 außergewöhnliche Belastungen
        - 12.000 Übernahme der Pflegekasse
        - 900 zumutbare Belastung
        - 9.000 Haushaltsersparnis
        ====================================
        = 4.100 die als aB berücksichtigt werden

        Wenn in Z67-Z70 weniger steht, brauch ich das gar nicht erst ausfüllen?

        Im "Urlaub", in der alten Wohnung, privat bezahlte Pflegedienste können in Z67 oder in Z72 eingetragen werden. Sobald die zumutbate Belastung überschritten ist, ist das vermutlich egal.

        Und wenn meine Mutter mit 4100 Euro aA bereits alle Steuern erstattet bekommt, kann ich mir das Ausfüllen weiterer Felder (Haftpflichtversicherung, Wäscherei, Privatrezepte, Schornsteinfeger, .....) sparen.

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Ich habe früher solche Heimkosten für meine inzwischen verstorbenen Schwiegereltern erklärt. Deren Eigenbeteiligung war nach Abzug der Haushaltsersparnis und der zumutbaren Eigenbelastung bereits hoch genug,

        um bei der Steuer auf 0,00 € zu kommen. Die zusätzlichen Einträge in die Zeilen 68 bis 70 konnte ich mir ersparen, auch den Kleinkram wie Rezepte musste ich nicht erklären.

        Das sieht man, wenn man nach dem Eintrag in Zeile 67 die Steuervorausberechnung laufen lässt.
        Auch dir Charlie24, meinen Dank. Dein Post kam, als ich gerade selber was schrieb, so dass ich ihn eben erst gelesen habe.
        Ich glaube, du hast in wenigen einfachen Worten das geschrieben, was ich auch versucht habe in (komplizierte) Worte zu fassen.

        Das wird vielen Leuten ne Menge Arbeit sparen.

        Hast du damals alle Heimkosten angegeben? Ich habe jetzt lediglich die Telefonkosten und die Rezepte und die Wäscherei rausgerechnet. Essen, Miete, Investitionskosten aber dinn gelassen.

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          #5
          AW: Pflegeheim - Was kommt wo hin?

          Wenn die agB, die aus Zeile 67 steuermindernd verbleiben, bereits dazu führen, dass die Steuer 0,00 € beträgt, wirken sich die Einträge in den Zeilen 68 ff tatsächlich nicht mehr aus.

          Die Steuerermäßigung von 20% greift nur, wenn tatsächlich noch Steuern vorhanden sind, von denen die Ermäßigung dann abgezogen werden kann.

          Eine Doppelberücksichtigung wäre das allerdings auch dann nicht, wenn es noch Auswirkungen gäbe. Man muss ja sehen, dass wegen des Abzugs der zumutbaren Eigenbelastung nicht die gesamten Heimkosten

          steuerlich berücksichtigt werden.

          - - - Aktualisiert - - -

          Hast du damals alle Heimkosten angegeben?
          Natürlich bin ich von den gesamten Heimkosten ausgegangen. Die darin steckenden Kosten der Lebenshaltung werden ja bereits durch den Abzug der Haushaltsersparnis berücksichtigt,

          diese Kosten muss man deshalb nicht zusätzlich abziehen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            AW: Pflegeheim - Was kommt wo hin?

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            ...werden ja bereits durch den Abzug der Haushaltsersparnis berücksichtigt....
            Ist es sinnvoll die Haushaltsersparnis in Z67 selber einzutragen (ich hab das jetzt mal gemacht, um zu sehen, ob durch das Pflegeheim bereits alles erstattet wird), oder sollte ich das dem FA überlassen (nicht das der Beamte versehentlich meine 9000 übersieht, dann noch mal 9000 einträgt, dann sind das 18000 und dann müssen Steuern gezahlt werden).

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              #7
              AW: Pflegeheim - Was kommt wo hin?

              Zitat von bibabu Beitrag anzeigen
              Ist es sinnvoll die Haushaltsersparnis in Z67 selber einzutragen (ich hab das jetzt mal gemacht, um zu sehen, ob durch das Pflegeheim bereits alles erstattet wird), oder sollte ich das dem FA überlassen (nicht das der Beamte versehentlich meine 9000 übersieht, dann noch mal 9000 einträgt, dann sind das 18000 und dann müssen Steuern gezahlt werden).
              Man sollte im Textteil der Zeile 67 deutlich machen, dass man die Haushaltsersparnis bereits abgezogen hat. Das ist nämlich keine Erstattung von dritter Seite und dieser Abzug ist auch nicht in die

              Steuervorausberechnung eingebaut. Die Berechnung selbst berücksichtigt nur die eingetragenen Erstattungen und die zumutbare Eigenbelastung.

              Ich lade mal einen Anhang hoch. Das sind die Einträge für meine Schwiegereltern im Sterbejahr der Schwiegermutter. In dem Feld für Erstattungen stand gar nichts, da die Pflegekasse direkt mit dem Heim abgerechnet hat.
              Das stammt zwar jetzt aus ElsterFormular, sollte aber trotzdem verständlich sein. Damals war der Grundfreibetrag nur 8.472 € für das gesamte Jahr.
              Angehängte Dateien
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                AW: Pflegeheim - Was kommt wo hin?

                Vielen Dank. Das klärt es.

                Ich bin zweigleisig unterwegs, um mit Elster-Online umgehen zu können, wenn es mal keine Wahl mehr gibt, mache es aber dieses Jahr noch mit "Formular".

                Ich hatte jeden Monat extra aufgeführt (damit Formular das selber zuammen rechnet) und die Erstattung der Pflegekasse unter "erwartete Versicherungsleistungen" eingetragen. Mindestens letzteres war natürlich falsch, da die Pflegekase direkt mit dem Heim abrechnet. Durch die monatlichen Beträge, hatte ich natürlich auch keine Summe, von der ich 9000 abziehen konnte, und hab dann, in meiner Not, die 9000 auch bei "erwartete Versicherungsleistungen" eingetragen, was mir aber auch seltsam vorkam. Deshalb die Nachfrage.

                Der screenshot klärt es erschöpfend.

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                  #9
                  AW: Pflegeheim - Was kommt wo hin?

                  Die Jahressummen habe ich mit Excel ermittelt. Dazu habe ich in meiner Bank-Software einen Bericht erstellt und diesen nach Excel exportiert.

                  Dort habe ich dann noch den Grundfreibetrag als Haushaltsersparnis abgezogen. Jährlicher Zeitaufwand unter 5 Minuten!

                  Diese Tabelle habe ich dann jedes Jahr als Beleg an das Finanzamt geschickt, das hat dem Finanzamt gereicht. Nur im ersten Jahr habe ich noch den Einstufungsbescheid der Pflegekasse mitgeschickt.

                  Wenn man die Monate einzeln auflistet, könnte man die monatliche Haushaltsersparnis abziehen. Wenn man die dann bei den Erstattungen angibt, wo sie aber meines Erachtens nicht hingehört,
                  müsste man nicht extern rechnen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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