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    Anlage AV

    Hallo,

    ich versuche mich gerade an meiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 und muss auch die Anlage AV ausfüllen.

    Ich bin unmittelbar begünstigt.

    Kann ich in Zeile 10 die Einnahmen übernehmen, die der Arbeitgeber auf der Renten-Jahresmeldung angegeben hat?

    Ich habe diverse Entgeltersatzleistungen erhalten. Sowohl beim Krankengeld als auch beim Arbeitslosengeld habe ich unterschiedliche Beträge bescheinigt bekommen für jeweils die gleichen Zeiträume. Fasse ich die Summen zusammen und trage in die Zeile 12 die höhere Summe und in Zeile 13 die niedrigere ein? Bezieht sich die Zeile 13 dabei nur auf Zeile 12 oder muss in Zeile 13 zusätzlich die Summe aus Zeile 10 eingerechnet werden?

    Oder ist es ganz anders? Kommt in Zeile 13 der Betrag "Summe der Einkünfte" aus dem Steuerbescheid von 2017 (Seite 2)?

    Es tut mir leid, aber für mich ist das Formular unverständlich.

    Vielen Dank im Voraus für Unterstützung!

    #2
    AW: Anlage AV

    Kann ich in Zeile 10 die Einnahmen übernehmen, die der Arbeitgeber auf der Renten-Jahresmeldung angegeben hat?
    Ja, wobei die Werte des Jahres 2017 abgefragt werden. Den Rest (Lohnersatzleistungen) kannst du dir höchstwahrscheinlich schenken.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage AV

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Ja, wobei die Werte des Jahres 2017 abgefragt werden. Den Rest (Lohnersatzleistungen) kannst du dir höchstwahrscheinlich schenken.
      Ja, das Jahr habe ich schon beachtet, danke!

      Woran merke ich denn, ob ich mir die Ersatzleistungen schenken kann?

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        #4
        AW: Anlage AV

        Hallo nur-eine-frage,

        weil grundsätzlich eine Eintragung in den Zeilen von 10 bis 18 eigentlich ausreichend ist.

        Tschüß

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          #5
          AW: Anlage AV

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo nur-eine-frage,

          weil grundsätzlich eine Eintragung in den Zeilen von 10 bis 18 eigentlich ausreichend ist.

          Tschüß
          Hallo holzgoe,

          die Lohnersatzleistungen müssen in Zeile 12 - oder eben nicht, was ich nicht verstehe.

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage AV

            M.E. müssen sie eingetragen werden. Vielleicht hat Charlie24 geglaubt, dass in den Jahresmeldungen Alles drin ist, aber du sprachst ja von den Jahresmeldungen der Arbeitgeber.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Anlage AV

              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              M.E. müssen sie eingetragen werden. Vielleicht hat Charlie24 geglaubt, dass in den Jahresmeldungen Alles drin ist, aber du sprachst ja von den Jahresmeldungen der Arbeitgeber.
              Danke Picard!

              Stellt sich jetzt nur noch die Frage, welche Beträge in welche Felder kommen

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                #8
                AW: Anlage AV

                Hallo nur-eine-frage,

                natürlich wenn du die Lohnersatzleistungen eintragen willst oder musst gehören die in Zeile 12.
                Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass zwingend eine Eintragung erfolgen muss in den Zeilen 10 bis 18 sonst meldet sich die Plausiprüfung.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Anlage AV

                  Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                  M.E. müssen sie eingetragen werden. Vielleicht hat Charlie24 geglaubt, dass in den Jahresmeldungen Alles drin ist, aber du sprachst ja von den Jahresmeldungen der Arbeitgeber.
                  Die Angaben dienen m. W. nur der Prüfung der Frage, ob mit den geleisteten Beiträgen die Mindesteigenbeteiligung erreicht wurde. Wenn der Betrag in Zeile 10 dafür genügt, kann man sich den Rest m. E. sparen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Anlage AV

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Die Angaben dienen m. W. nur der Prüfung der Frage, ob mit den geleisteten Beiträgen die Mindesteigenbeteiligung erreicht wurde. Wenn der Betrag in Zeile 10 dafür genügt, kann man sich den Rest m. E. sparen.
                    Ich glaube, der genügt nicht.

                    Hilft aber noch nicht ganz

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                      #11
                      AW: Anlage AV

                      Sowohl beim Krankengeld als auch beim Arbeitslosengeld habe ich unterschiedliche Beträge bescheinigt bekommen für jeweils die gleichen Zeiträume
                      Dann habe ich zunächst eine Verständnisfrage zu dem fett markierten Halbsatz. Seit wann bekommt man beides gleichzeitig?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Anlage AV

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Dann habe ich zunächst eine Verständnisfrage zu dem fett markierten Halbsatz. Seit wann bekommt man beides gleichzeitig?
                        Beispiel aus der Luft gegriffen:

                        Arbeitslosengeld vom 01.01.2017 bis 31.01.2017 2.000,00 € - "Entgelt für Rentenversicherung"
                        Arbeitslosengeld vom 01.01.2017 bis 31.01.2017 1.600,00 € - "Leistungssaldo" (Leistungsnachweis)

                        Beim Krankengeld ist es einmal "Entgeldersatzleistungen an das FA gemeldet" - niedrigere Summe, die höhere Summe "Unsere Meldung an die Rentenversicherung"



                        Es sind 2 Bescheide mit unterschiedlichen Zahlen.
                        Zuletzt geändert von nur-eine-frage; 07.02.2019, 14:26.

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