Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Unterhaltsvorschussgesetz

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Unterhaltsvorschussgesetz

    Hallo zusammen,

    folgender Fall: Arbeitende Mutter getrennt Steuerklasse 2 VZ 2018 bekommt von der Stadt Unterhaltsvorschuss, da der Vater nicht zahlen kann. Sie hat 3 Kinder. Kinder leben bei der Mama.

    Berechnung sie wie folgt aus : Unterhaltsbetrag gem. § 2abs. 1 s.s UVG 335€
    -Anrechnung von Kindergeld 190€
    -Anrechnung von Unterhalt 0€
    -Anrechnung Halbwaisenrente 0
    Zahlbetrag(auf volle € gerundet) 145

    Folgende Fragen : Was muss ich in Anlage Kind eintragen oder muss ich bei der Erklärung woanders was eintragen ? Muss was bei Vater beachtet werden?

    Lieben Dank im Voraus

    #2
    AW: Unterhaltsvorschussgesetz

    Du musst den Anspruch auf Kindergeld in der Anlage Kind angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Unterhaltsvorschussgesetz

      In der Anlage Kind sind grundsätzlich auch Eingaben zum Unterhaltsvorschuss vorgesehen (Zeilen 40 und 41).

      Ob es jetzt Sinn macht, das auszufüllen, ist ein anderes Thema. Die Zeile 42 ist vielleicht interessanter, außerdem die Zeilen 46 ff.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Unterhaltsvorschussgesetz

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        In der Anlage Kind sind grundsätzlich auch Eingaben zum Unterhaltsvorschuss vorgesehen (Zeilen 40 und 41).

        Ob es jetzt Sinn macht, das auszufüllen, ist ein anderes Thema. Die Zeile 42 ist vielleicht interessanter, außerdem die Zeilen 46 ff.

        Danke..Habe folgendes eingetragen: Angaben zum Kind, Zeile 40 u 41 oder halt 42, 46 und 47 . liege ich dabei richtig? Den Zahlbetrag als summe muss ich aber nirgends eintragen oder ?

        Danke im Voraus

        Kommentar


          #5
          AW: Unterhaltsvorschussgesetz

          Den Zahlbetrag als summe muss ich aber nirgends eintragen oder ?
          Das ist nicht vorgesehen. Ob deine Einträge etwas bewirken, siehst du in der Steuerberechnung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Unterhaltsvorschussgesetz

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Das ist nicht vorgesehen. Ob deine Einträge etwas bewirken, siehst du in der Steuerberechnung.
            Danke.....

            Kommentar

            Lädt...
            X