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Immobilie im europäischen Ausland

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    Immobilie im europäischen Ausland

    Guten Tag

    meine Frage, wie genau gebe ich denn den Besitz einer Immobilie und die dazugehörigen Schulden im europäischen Ausland an. Hypothek läuft auch über eine ausländische Bank.
    Läuft das genauso wie ein Immobilenbesitz/Hypothek in Deutschland?

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Immobilie im europäischen Ausland

    Die meisten DBA sehen vor, dass Mieteinkünfte in dem Land zu versteuern sind, in dem die Immobilie liegt.

    Was möchtest du konkret in Deutschland erklären?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Immobilie im europäischen Ausland

      Und was machst Du mit der Immobilie ? Selbstnutzung, Ferienwohnung, normale Vermietung, Grundstückshandel, Teil eines Weinguts, EU-Immobilie oder Nicht-EU-Land, EWR-Land ... ?
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Immobilie im europäischen Ausland

        Entschuldigung, das hätte ich natürlich erwähnen sollen.
        Es ist unser Ferienhaus und wir haben es im Dezember 2018 gekauft.

        Ich bin mir nun nicht sicher, wie ich das angeben muss, weil die Immobilie im Ausland ist.

        - - - Aktualisiert - - -

        Und es ist in Portugal, also EU-Ausland. Aber das Land ist egal, es kommt ja nur darauf an, dass es noch innerhalb der EU ist.

        Kommentar


          #5
          AW: Immobilie im europäischen Ausland

          Es ist nicht egal. Es gibt Länder auch in der EU, bei denen Vermietungseinkünfte in Deutschland steuerpflichtig wären, Du aber die ausländische Steuer auf die deutsche Steuer darauf anrechnen könntest. Bei den meisten Ländern -so auch bei Portugal- ist im DBA vereinbart, dass das das andere Land (also Portugal) versteuert und Deutschland die Einkünfte steuerbefreit, aber dem Progressionssteuersatz unterwirft, also beim Steuersatz berücksichtigt (Anlage AUS), bei Verlusten allerdings eine Sonderregelung (§ 2a EStG) greift.

          Wenn wie hier aber die Steuerfreistellung vereinbart ist UND es sich um ein EU-Land handelt, schließt Deutschland den Progressionsvorbehalt aber wieder aus, d.h. es bleibt steuerfrei und ist NIRGENDS zu erklären, weder in der Anlage V noch Anlage AUS noch sonstwo. Schulden hättest Du sowieso nie angegeben, aber die Schuldzinsen sind daher auch irrelevant. Was das portugiesische Steuerrecht sagt und was Du dort wo angeben kannst oder musst, sagt Dir dein portugiesischer Steuerberater Deines Vertrauens ...
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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