Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Umsatzsteuervoranmeldung als Kleinunternehmer???

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Umsatzsteuervoranmeldung als Kleinunternehmer???

    Hallo, ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen. Ich habe ein Gewerbe als Kleinunternehmer. Da ich Ware (Verpackungen) aus China einkaufe, habe ich mir eine USt IdNr erteilen lassen. Blöderweise habe ich mich nicht damit beschäftigt, was danach auf mich zu kommt. Nun wurde ich vom Finanzamt aufgefordert vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung einzureichen. Ich war leider in dem Irrglauben, dass ich davon als Kleinunternehmer befreit bin. Ich habe aber gelesen, dass man erst ab der Erwerbsschwelle von 12500 € diese Erwerbssteuerung durchführen muss. Da werde ich in diesem Jahr weit darunter liegen!
    Muss ich denn nun die Umsatzsteuervoranmeldung machen? Oder kann ich dem Finanzamt mitteilen, dass ich unter 12500€ liege und werde dann davon befreit? War es überhaupt ein Fehler die USt IdNr zu beantragen oder brauche ich diese zwingend, um im Ausland einzukaufen?

    Ich bin ehrlich gesagt ziemlich verunsichert, dass nun doch so viel Steuerrechtliches auf mich zu kommt. Ich habe gehofft durch die Kleinunternehmerregelung die ersten Jahre darum herum zu kommen.
    Ich weiß, ich sollte zum Steuerberater. Das mache ich natürlich auch, alleine ist mir das zu heikel. Ich hoffe nun einfach, dass ihr mir bis zu meinem Termin ein bisschen Licht ins Dunkel bringen könnt.

    Ich danke euch schon einmal im Voraus für eure Antworten und eure Zeit.

    #2
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung als Kleinunternehmer???

    In näherer Zukunft wird China sicher kein Mitglied der EU werden.

    EDIT:

    Obwohl ja Deine Frage mit Elster nichts zu tun hat, findest Du eine ähnliche Frage nur wenige Zeilen unter Deiner.

    Kommentar


      #3
      AW: Umsatzsteuervoranmeldung als Kleinunternehmer???

      Steuerberater ist sicherlich richtig - dies hier lediglich als Info:

      https://www.finanzamt.bayern.de/Wuer...ternehmern.pdf

      Kommentar


        #4
        AW: Umsatzsteuervoranmeldung als Kleinunternehmer???

        Ja das weiß ich, aber wie hilft mir diese Antwort nun weiter?

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von korsika Beitrag anzeigen
        Steuerberater ist sicherlich richtig - dies hier lediglich als Info:

        https://www.finanzamt.bayern.de/Wuer...ternehmern.pdf
        Dasselbe Merkblatt habe ich mir heute bereits durchgelesen

        Kommentar


          #5
          AW: Umsatzsteuervoranmeldung als Kleinunternehmer???

          Hallo Elara,

          das Merkblatt ist doch aussagekräftig, erwähnt natürlich nicht alle Paragraphen und Sonderfälle aber ->

          Ein Kleinunternehmer muss NUR DANN eine UStVA abzugeben, wenn er entsprechende Umsätze (als Einkäufer oder Dienstleistungsempfänger) zu versteuern hat (§18 Abs. 4a UStG).

          Deine Ware aus China ist logischerweise kein innergemeinschaftlicher Erwerb.
          Kaufst du was aus Österreich, musst du den innergemeinschaftlichen Erwerb besteuern und die deutsche Umsatzsteuer abführen, ohne dass du Vorsteuerabzug hast.
          Lieferst du was nach Österreich treffen die Steuerbefreiungen für innergemeinschaftliche Lieferung auf dich nicht zu und du musst auch keine Zusammenfassende Meldung machen.

          Sprich mit deinem Finanzamt über deinen Sachverhalt.

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            AW: Umsatzsteuervoranmeldung als Kleinunternehmer???

            Ich fühle mich copy-past-mäßig geehrt, holzgoe

            Solange du nur auch China einkaufst, wirst du keine UStVA machen müssen. Aber selbst wenn China EU-Land wäre, ist deine Schlussfolgerung bzgl. der Erwerbschwelle... zumindest unvollständig.

            WENN du denn aus dem EU-Ausland einkaufst, dann wirst du deine USt-ID dort angeben. Und alleine die Weitergabe der Nummer an deiner EU-Verkäufer bewirkt einen VERZICHT auf die Erwerbschwelle. Anders wäre es ja auch zu traumhaft: Keine Steuer im EU-Ausland und keine Steuer in Deutschland geht leider nicht

            Steht aber auch ausführlich in einem kürzlichen Thema hier im Forum. Such mal hier im Unterforum "Allgemein und Projekt" nach "Kleinunternehmer Umsatzsteuer Voranmeldung". Auf Seite vier hab ich das mal etwas ausführlicher erläutert.
            Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

            Kommentar


              #7
              AW: Umsatzsteuervoranmeldung als Kleinunternehmer???

              Zitat von JamesBondoo7 Beitrag anzeigen
              Ich fühle mich copy-past-mäßig geehrt, holzgoe

              .
              Hallo JamesBondoo7,
              entschuldige ich wollte mich nicht mit fremden Federn schmücken, demnächst vermerke ich es als Zitat des Nutzers, aber er war so schön kurz und aussagekräftig.

              Tschüß

              Kommentar


                #8
                AW: Umsatzsteuervoranmeldung als Kleinunternehmer???

                Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                Hallo Elara,

                das Merkblatt ist doch aussagekräftig, erwähnt natürlich nicht alle Paragraphen und Sonderfälle aber ->

                Entschuldigung, mein Kommentar bezog sich auf die Antwort vor dir. Ja das Merkblatt ist gut!

                Ich möchte gerne ins EU Ausland und in Drittländer verkaufen. Soweit ich richtig verstanden habe, kann ich eine ganz normale umsatzsteuerfreie Rechnung schreiben, wenn ich ins Ausland verkaufe, richtig? Muss der Empfänger im Ausland die Ware dann dort versteuern?
                Ich muss anscheinend ja keine UStVA machen. Aber warum bekomme ich dann vom Finanzamt die Aufforderung dazu? Etwa weil ich die USt IdNr beantragt habe? Ich habe gelesen, dass es ab 2019 eine Gesetzesänderung gab und jeder mit USt IdNr automatisch eine UStVA machen muss. Dann trage ich einfach den 0€ an den entsprechenden Stellen ein, oder?

                - - - Aktualisiert - - -

                Zitat von JamesBondoo7 Beitrag anzeigen
                Ich fühle mich copy-past-mäßig geehrt, holzgoe

                Solange du nur auch China einkaufst, wirst du keine UStVA machen müssen. Aber selbst wenn China EU-Land wäre, ist deine Schlussfolgerung bzgl. der Erwerbschwelle... zumindest unvollständig.

                WENN du denn aus dem EU-Ausland einkaufst, dann wirst du deine USt-ID dort angeben. Und alleine die Weitergabe der Nummer an deiner EU-Verkäufer bewirkt einen VERZICHT auf die Erwerbschwelle. Anders wäre es ja auch zu traumhaft: Keine Steuer im EU-Ausland und keine Steuer in Deutschland geht leider nicht

                Steht aber auch ausführlich in einem kürzlichen Thema hier im Forum. Such mal hier im Unterforum "Allgemein und Projekt" nach "Kleinunternehmer Umsatzsteuer Voranmeldung". Auf Seite vier hab ich das mal etwas ausführlicher erläutert.

                Vielen Dank für den Hinweis. Nun, ich habe im EU-Ausland keine Ware eingekauft oder dort meine UstID angegeben. Ich habe aber Ware in Deutschland eingekauft und auf der Rechnung steht meine USt-ID! Das wirkt sich ja aber nicht auf die Erwerbsschwelle auf, denn der Einkauf erfolgte ja in Deutschland. Richtig so?

                Kommentar


                  #9
                  AW: Umsatzsteuervoranmeldung als Kleinunternehmer???

                  Zitat von Elara Beitrag anzeigen
                  Entschuldigung, mein Kommentar bezog sich auf die Antwort vor dir.
                  Deine Frage hat trotzdem nichts mit Elster zu tun. Und die letzten Tage wurde sie doch immer und immer wieder beantwortet. Also solltest Du erst mal gucken was Du im Forum dazu finden kannst! Du scheinst aber lieber andere dazu abzukommandieren.

                  Zitat von Elara Beitrag anzeigen
                  Ich möchte gerne ins EU Ausland und in Drittländer verkaufen
                  Nein, in Deiner Ausgangsfrage ist nur davon die Rede, dass Du in China einkaufst. Wenn Dein Finanzamt Voranmeldungen von Dir will, dann hättest Du mit dem Sachverhalt rausrücken müssen. Aber, wie gesagt, ist ja kein Elster-Problem. Du wirst Kontakt mit Deinem Finanzamt aufnehmen müssen.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Umsatzsteuervoranmeldung als Kleinunternehmer???

                    Im Ernst: Auf einmal ein ganz anderer Sachverhalt.

                    Mein Ratschlag: Kläre bitte einmal mit dem Amt ob du dort tatsächlich Kleinunternehmer bist. Die vierteljährliche Abgabe spricht klar dafür, aber wer weiß.

                    Ansonsten möchte ich mal mal meinen Vor-Poster anschließen: Du erweiterst laufend deine Fragen und wandelst die ganze Grundlage ab. Auf einmal geht es dann um den Verkauf und ob der steuerfrei ist. Und falls du wirklich Kleinunternehmer bist, ist allein die Bezeichnung "steuerfrei" für einen Verkauf ins Ausland meiner Meinung nach fehlerhaft.

                    Zu deiner Frage bzgl. der UStVAen: Ja, weil du eine USt-ID hast, bekommst du das Schreiben. Und in dem sollte ja auch stehen, dass du (sorry für die dritte Wiederholung) NUR DANN eine UStVA machen musst, wenn du auch entsprechende Eingangsumsätze hast. Und sonst halt nicht. Das Amt fordert dich dazu auf UStVAen zu machen, weil das gesetzlich möglich und zudem auch nachvollziehbar ist: Einfach erklärt: Hast du was zu versteuern? Gib ne Meldung ab. Hast du nichts zu versteuern? Dann nicht. Wie roter / grüner Ausgang im Flughafen.

                    Gesetzesänderung? Mir nicht bekannt und auch völlig unlogisch. Und NEIN, ein Kleinunternehmer OHNE entsprechende Eingangsumsätze braucht auch keine Nullmeldung abgeben, sondern wirklich absolut KEINE. Schreib mal bitte wo du von so einer Gesetzesänderung gelesen hast. Die einzige wirklich größere Änderung bei der USt zum 01.01.19 war (soweit ich informiert bin) die sog. Plattformhaftung für Internetmarktplätze. Die hat aber nix mit der Abgabe von UStVAen im Zusammenhand mit einer USt-ID zu tun.

                    Abschließend sei in Hinweis erlaubt: Davon ausgehend, dass du als Kleinunternehmer Hilfe bei der Erstellung deiner UStVA brauchen würdest, waren wir dir gerne behilflich. Letztlich steckt dahinter ja auch die Frage "in welche Zeile gehört der Wert?". Und das auch nur mit viel Wohlwollen. Aber jetzt hat das absolut nichts mehr mit Elster zu tun. Also ab zum Steuerberater. und ohne irgendeinen bösen Unterton: Du brauchst einen Steuerberater.
                    Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Umsatzsteuervoranmeldung als Kleinunternehmer???

                      Je mehr ich mich mit dem Thema beschäftigt habe, desto mehr Fragen kamen auf. Deshalb das Durcheinander. Ich habe natürlich hier im Forum andere Beiträge zum Thema gelesen und trotzdem habe ich noch etliche Fragen. Also ein Steuerberater muss definitiv her! Leider war ich in dem Irrglauben, ich müsse mich als Kleinunternehmer nicht mit der Umsatzsteuer befassen. Ich werde auch grundsätzlich klären müssen, ob denn nun in meinem Fall die Kleinunternehmerregelung Sinn macht. Das wird mir hoffentlich der Steuerberater sagen können.
                      Das mit der Gesetzesänderung habe ich in irgendeinem Forum gelesen. Ich finde nur die Quelle gerade nicht. Entweder hat da jemand Blödsinn erzählt oder ich hab's falsch verstanden. Ich schaue nochmal danach, wenn ich es finde, geb ich dir Bescheid.
                      Ich hätte schon noch Fragen konkret zu Elster. Aber das lasse ich jetzt erst einmal bis ich beim Steuerberater war. Vielen Dank für die Auskünfte.

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X