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Einkommensteuererklärung Anlage N

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    Einkommensteuererklärung Anlage N

    Es geht um doppelte Haushaltsführung. Kosten der Unterkunft am Ort der ersten Tätigkeitsstätte - Zeile 79: Kann ich da die Miete für die Wohnung in Deutschland oder die Miete meines 2. Haushalts im Ausland eintragen? Bei Zeile 80 ist eindeutig die Zweitwohnung gemeint. In Zeile 79 geht es um die Hauptwohnung oder? Aber wo trage ich meine Mietkosten im Ausland ein??

    #2
    AW: Einkommensteuererklärung Anlage N

    Doppelte Haushaltsführung bedeutet, dass Sie - wenn die Voraussetzungen erfüllt sind- die Kosten der Wohnung am Arbeitsplatz als Werbungskosten steuerlich geltend machen können. Deshalb gibt es dafür nur den Eintrag in Zeile 79. Die Kosten der Wohnung, die nicht am Arbeitsplatz liegt, zählt wie sonst allgemein auch zu den nichtabzugsfähigen Kosten der Lebensführung und kann steuerlich nicht geltend gemacht werden.
    Zuletzt geändert von ; 12.02.2019, 18:30.

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