Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Mieteinnahmen bei WG

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Mieteinnahmen bei WG

    Hallo Zusammen,

    habe 2018 für 6 Monate ein Zimmerm einer Wohnung an meinen Bruder untervermietet, WG halt.
    Da ich aber wusste das es nur vorübergehend ist eben als Untermiete damit mein Vermieter nicht 2 mal den Vertrag ändern muss.
    er hat an mich 300€ warm gezahlt, davon 200€ kalt.
    Ich selber habe 520€ an den Vermieter gezahlt.

    Wenn ich diese Mieteinnahmen stumpf in AnlageV in Zeile 31 eintrage dann komm ich auf eine Steuernachzahlung, logisch.

    Viel weiter weiß ich aber auch nicht.
    Ich muss doch Kaltmiete und BK/NK-Kosten irgendwie extra eintragen oder? Wo?
    Und muss ich nicht mein gezahlte Miete an den Vermieter auch eintragen?

    Kann ich technisch gemeinsam genutze Geräte oder anderes durch die Untervermietung absetzen?

    Für Hilfe wäre ich echt dankbar.

    Beste Grüße
    Chris

    #2
    AW: Mieteinnahmen bei WG

    Die Zeile 31 ist für die Einkünfte, also den Überschuss gedacht!

    Von den Einnahmen gehen die Werbungskosten ab. Ob da etwas übrig geblieben ist, musst du selbst wissen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Mieteinnahmen bei WG

      Hallo

      vielen Dank für deine Antwort. Die ist nur leider etwas mager.

      Was heißt denn nun Überschuss? Das steht leider nirgends genau definiert, zumindest habe ich nichts gefunden wo das mal an einem Fallbeispiel simpel erklärt wird.

      Meine Miete von 520€ setzt sich zusammen aus 390€ Kaltmiete und 130€ BK/NK.
      Mein Bruder zahlt nun 200/100

      Wenn ich das also subtrahiere 200-390 und 100 - 130, dann erhalte ich kein Plus, habe ich denn Überschuss? Wenn ja welcher?

      Das ich das in Zeile 31 eintragen muss weiß ich ja schon.
      Was genau sind denn die Werbungskosten? und wo würde ich welche eintragen?

      Vielen Dank im Voraus.

      Kommentar


        #4
        AW: Mieteinnahmen bei WG

        Du könntest die Miete und die Nebenkosten, die du insgesamt bezahlst, sachgerecht aufteilen.

        Zum Beispiel nach der Wohnfläche, die jeder von euch exklusiv genutzt hat. Dann hast du einen Anhaltspunkt, ob da etwas für dich übrig geblieben ist.

        Die Antwort ist auch deshalb etwas mager, weil wir hier keine Steuerberatung machen!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Mieteinnahmen bei WG

          ich weiß das ihr keine Steuerberatung hier macht, das habe ich schon oft gelesen. Es scheint eine sehr beliebte Antwort zu sein.

          ABER
          1. Die meisten von euch wissen ja scheinbar was genau zu tun ist und geben dennoch keine Tipps
          2. Geht es hier nicht um eine Steuerberatung, bei anderen Themen wird auch konkret geantwortet
          ich weiß nicht wie oft hier schon jemanden erklärt wurde wie er technische Anschaffungen über mehrere Jahre absetzt und wo einträgt, bei der jeweiligen konkreten Anschaffung etc. etc.
          Da gibts genug Threads mit konkreten Antworten, wo ist da der Unterschied?
          Nur bei diesem Thema scheinen aller hinterm Baum zu halten.

          Wenn man mir an meinem Beispiel oder einem Fallbeispiel mit einfachen runden Zahlen erklären würde was Überschuss, was Werbungskosten sind und wo was einzutragen ist, ist das noch weit entfernt von etwas was ich Steuerberatung nennen würde.
          Sei es drum. Es ist wohl wie es ist. Ich bin dankbar für deine Hilfe und will keine Beratung von dir erzwingen.

          Mal eine ganz andere verzwickte Frage. Die eventuell wirklich unter Beratung fällt
          Mein Bruder hat meinen Internetanschluss mitbenutzt und ich habe dafür 2 Filesharingabmahnungen erhalten.
          Im Sinne der Störerhaftung bin ich zwar dafür nicht haftbar aber das muss ich per Schulderschütterung durch einen Anwalt erstmal klarstellen.
          Wären diese dadurch mir entstandenen Kosten theoretisch absetzbar?

          Vielen Dank im Voraus!

          Kommentar


            #6
            AW: Mieteinnahmen bei WG

            Ich würde sagen, dass die letzte Frage den Bereich der privaten Lebensführung betrifft. Es handelt sich um deinen Bruder und nicht um den Untermieter XY.

            Im Übrigen muss dein Bruder selbst dafür gerade stehen. Rechtsberatung machen wir hier allerdings auch nicht!

            Und was das Thema Auskunft angeht, ist dir doch alles gesagt werden. Ist es denn so schwer, deine Ausgaben für die Wohnung nach der von jedem von euch exklusiv genutzten Fläche aufzuteilen?

            Miete, Nebenkosten, Strom, Internetanschluss usw. wirst du doch aufaddieren können. Wenn jeder sein eigenes Schlafzimmer hatte, kann man doch nach dieser Fläche aufteilen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Mieteinnahmen bei WG

              Und was hat die Frage mit Elster zu tun?

              Kommentar


                #8
                AW: Mieteinnahmen bei WG

                Nichts! Aber das ist bei vielen Fragen hier so.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Mieteinnahmen bei WG

                  Hallo,

                  >>>Die Antwort ist auch deshalb etwas mager, weil wir hier keine Steuerberatung machen!

                  Vielleicht auch mager, weil die entscheidenden Infos nicht genannt werden (die Quadratmeter).


                  >>>Was genau sind denn die Werbungskosten?

                  Na die Kosten die du hattest (anteilige Miete und Nebenkosten beispielsweise).


                  >>>Im Sinne der Störerhaftung bin ich zwar dafür nicht haftbar aber das muss ich per Schulderschütterung durch einen Anwalt erstmal klarstellen.

                  Nein, das hättest du auch ohne Anwalt machen können, mittlerweile ist das ja ein Standardverfahren.


                  >>>Wären diese dadurch mir entstandenen Kosten theoretisch absetzbar?

                  Nein - selbst wenn es ein fremder Untermieter gewesen wäre (unberechtigte Forderungen abzuwehren gehört halt zur üblichen Verwaltung).
                  Und bei deinem Bruder fehlt wahrscheinlich noch dazu der Fremdvergleich.

                  Stefan

                  PS: Damit das man einen Mietzuschuss bei Familienangehörigen eigentlich gar nicht angeben braucht will ich jetzt mal lieber nicht anfangen.
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X