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Verlustvortrag aus früherem Einzelunternehmen

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    Verlustvortrag aus früherem Einzelunternehmen

    Ich versuche dieses Jahr das erste Mal die Steuererklärung über Elster zu machen...schwierig. Nun habe ich schon mehrfach die Hotline angeschrieben....Ergebnis: die Anwendungen, die mir da genannt wurden, gehen nicht. Eben bei der Hotline angerufen, kennen sich nicht aus...unglaublich!

    Also, ich möchte die Steuererklärung für ein Rentnerehepaar machen. Wir haben noch einen Verlustvortrag aus einem ehemaligen Einzelhandel. Ich bekomme keine Möglichkeit, diesen Verlustvortrag irgendwo einzutragen.

    Weiß hier jemand, wo man das in das Elsterformular eintragen kann?

    Danke..

    #2
    AW: Verlustvortrag aus früherem Einzelunternehmen

    Das musst du gar nicht eintragen. In der Regel (gleiche Steuernummer) macht das das FA von sich aus. Bei abweichendem FA oder Steuernummer kann ein Hinweis nützlich sein.

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      #3
      AW: Verlustvortrag aus früherem Einzelunternehmen

      Einen Eintrag dafür gibt es nicht. Das Finanzamt sollte den Verlust von sich aus berücksichtigen.
      -ups, da war wer schneller ;-) -
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Verlustvortrag aus früherem Einzelunternehmen

        Wie kann das Finanzamt das von selbst eintragen? Die haben doch die Daten des für den Verlust aufgenommenen Kredites gar nicht...

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          #5
          AW: Verlustvortrag aus früherem Einzelunternehmen

          Das FA kann das natürlich nur machen, wenn es den Verlustvortrag in einem der Vorjahre gesondert festgestellt hat. Davon bin ich bei deiner Wortwahl ausgegangen. In dem Fall solltest du einen entsprechenden Bescheid erhalten haben. Ansonsten müsstest du über die Anlage G nachträgliche Betriebsausgaben geltend machen (wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe).

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            #6
            AW: Verlustvortrag aus früherem Einzelunternehmen

            Oh je. Also jetzt mal von vorne. Was verstehst Du unter einem "Verlustvortrag aus einem ehemaligen Einzelhandel" gaaaanz konkret ?

            Ich versuche mal aufzudröseln, warum ich das frage:

            Ein zu berücksichtigender Verlustvortrag liegt dann -und nur dann- vor, WENN Jemand z.B. bei der Einkommensteuerveranlagung 2017 einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte hatte UND DIESER nicht in das Jahr 2016 zurückgetragen wurde. DANN muss das Finanzamt auf den 31.12.2017 einen Verlust förmlich nach § 10d EStG gesondert feststellen. erst wenn dies alles vorliegt, wird dieser festgestellte Verlust im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2018 von Amts wegen vom dortigen Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen, eine Eintragung dieses auf den 31.12.2017 festgestellten Verlusts in die Einkommensteuererklärung 2018 ist nicht vorgesehen.

            Das, was ich hier gesagt habe, ist GENAU so vorzunehmen. Ich vermute, dass in Deinem Fall mindestens gefühlte 24 Punkte daran vorbei gehen. Es wäre daher hilfreich, wenn Du dich an meinem Post entlanghangelst und sagst, was vorliegt oder warum nicht.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Verlustvortrag aus früherem Einzelunternehmen

              Also, das Finanzamt hat mir mitgeteilt: Diese Zahlungen (Zinsbelastung aus einem Kredit, der aufgenommen wurde, um den Verlust aus Geschäftsschliessung auszugleichen) sind in der Anlage G aufzuführen.

              Nur, ich hab hier schon etliche Male alles durchgeschaut, ich komme nicht in die Anlage "G".

              Die Angaben sollen dann in Anlage G mit nachträglichen Betriebsausgaben bezeichnet werden.

              Mittlerweile hasse ich schon Elster....

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                #8
                AW: Verlustvortrag aus früherem Einzelunternehmen

                Der Verlust muss doch zunächst in einer Gewinnermittlung (Bilanz oder EÜR) ermittelt bzw. dargestellt werden.

                Danach wird das Ergebnis in die Anlage G mit einem Minuszeichen bei Gewinn eingetragen. Bei einem Einzelunternehmen müsste Zeile 4 passen.

                Die Anlage G muss natürlich der Erklärung hinzugefügt werden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Verlustvortrag aus früherem Einzelunternehmen

                  Der Weg zur Anlage G als Kurzfassung vgl. Anlage.
                  Angehängte Dateien

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                    #10
                    AW: Verlustvortrag aus früherem Einzelunternehmen

                    Zitat von Minnifand Beitrag anzeigen
                    Also, das Finanzamt hat mir mitgeteilt: Diese Zahlungen (Zinsbelastung aus einem Kredit, der aufgenommen wurde, um den Verlust aus Geschäftsschliessung auszugleichen) sind in der Anlage G aufzuführen.

                    Nur, ich hab hier schon etliche Male alles durchgeschaut, ich komme nicht in die Anlage "G".

                    Die Angaben sollen dann in Anlage G mit nachträglichen Betriebsausgaben bezeichnet werden.

                    Mittlerweile hasse ich schon Elster....
                    Na dann ist ja kein Wunder, dass die Hotline Dir nicht weiterhelfen konnte, denn das ist hier eine reine Eintragungs- oder Formularfrage oder sogar steuerliche Frage, die mit Elster überhaupt nichts zu tun hat. Und wenn Du denen dann auch noch etwas von Verlustvortrag erzählst, obwohl überhaupt keiner vorliegt, sitzt das Problem garantiert nicht an der anderen Hotlineseite ...
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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