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Einkommensteuererklärung: 2017/2018 sehr hohe Nachzahlung? Fehler?

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    Einkommensteuererklärung: 2017/2018 sehr hohe Nachzahlung? Fehler?

    Hallo miteinander,

    ich bin ein wenig Verwirrt wegen meiner Einkommensteuererklärung. Kurz paar Fakten: 41j, single, ev., arbeite in einem größeren Konzern (100k+ Mitarbeiter), keine Kinder, keine Freibeträge etc. pp.. Ich bekomme März/April meine Zielerreichung ausbezahlt, weswegen sich mein Jahresbrutto nicht immer identisch ist. Von 2016 zu 2017 gab es eine minimale Gehaltserhöhung made by Gewerkschaft.

    Ich hab meine letzten Einkommensteuerklärung für 2015 gemacht. Bis dato hab ich jedes Jahr immer so ca. 300-400€ zurückbekommen. 2016 passt noch in das Schema - aber:
    2016: ERSTATTUNG: 353,61€
    2017: ZU ZAHLEN: 463,85€
    2018: ZU ZAHLEN: 603,41€

    Finde ich ein wenig komisch ... meine Werte:
    Ich hab 2016 die Daten aus 2015 übernommen - 2017 aus 2016 und 2018 aus 2017. Die Werte dann natürlich angepasst:

    2016
    Anlage N:
    3: 53.234,63€
    4: 10.346,64€
    5: 569,01€
    6: 931,11€
    22a/23a: 4.977,46€
    25: 4250,63€
    26: 721,53€
    27: 798,53€

    2017
    3: 53.046,77€
    4: 9.465,64€
    5: 520,57€
    6: 851,87€
    22a/23a: 4.782,02€
    25: 4.296,17€
    26: 779,98€
    27: 767,16€

    2018
    3: 53.477,15€
    4: 9.330€
    5: 513,15€
    6: 839,70€
    22a/23a: 4768,65€
    25: 4307,19€
    26: 781,96€
    27: 769,11€

    Beim Hauptvordruck ist noch die 43 - Kirchensteuer auf vollen Euro aufgerundet eingetragen. Passend zum jeweiligen N6.

    Anlage Vorsorgeaufwand ist bei allen beigefügt und wurde automatisch ausgefüllt.

    Ist da jetzt irgendwo ein Fehler?
    Liegt der Problem in der Lohnsteuer (4)? 2016 und 2018 hab ich ähnliches Jahresbrutto bekommen ... 200€ in 2018 mehr. Dafür hab ich 2018 1000€ weniger LSt als 2016 gezahlt. Aber wie kommt das? Meine Nettoüberweisungen waren aber eigentlich gleichbleibend. Außer halt bei Ausbezahlung der Zielerreichung (entspricht ca. 80-100% des Brutto-Monatsgehaltes die im März/April auf das Monatsgehalt draufkommen)

    Bis einschließlich 2016 haben wir noch einen "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" bekommen. 2017, 2018 gab es den nicht mehr. Für 2017/18 hab ich daher die Jahreswerte in der Dezemberabrechnung (Jahreswerte sind extra ausgewiesen) genommen.

    Danke schon mal für eine Aufklärung

    Grüße
    Elsterist

    #2
    AW: Einkommensteuererklärung: 2017/2018 sehr hohe Nachzahlung? Fehler?

    Bis einschließlich 2016 haben wir noch einen "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" bekommen. 2017, 2018 gab es den nicht mehr.
    Das geht aber so nicht! Der Arbeitgeber darf dir den Ausdruck zwar auch in elektronischer Form zur Verfügung stellen, aber er muss ihn dir zur Verfügung stellen.

    Für 2018 hat er dafür noch bis Ende Februar Zeit, aber 2017 musst du längst bekommen haben.

    Ohne die Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung macht es keinen Sinn, sich mit deinen Angaben für 2017 und 2018 zu beschäftigen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Einkommensteuererklärung: 2017/2018 sehr hohe Nachzahlung? Fehler?

      Hallo,

      für 2016 hast du ja eine Lohnsteuerbescheinigung vorliegen, stimmt die denn mit den Daten aus der Abrechnung 12/2016 überein?

      Die Sonderzahlung dürfte übrigens keine Rolle spielen, das wird mit dem Lohnsteuerjahresausgleich* ausgeglichen.

      *den macht der Arbeitgeber im Dezember automatisch für dich, erkennbar wahrscheinlich in der Abrechnung

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Einkommensteuererklärung: 2017/2018 sehr hohe Nachzahlung? Fehler?

        ich scheine da wohl ein Memo 2016 übersehen zu haben - der "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" wird wohl nicht per Post verschickt - liegt nur noch Online in HR-Bereich im Intranet bereich vor. Damals wollte man uns DE-Mail aufschwatzen und alle Gehaltsabrechnungen sollten dahin gehen (wir haben extra DE-Mails automatisiert erstellt bekommen...) - nach heftiger Ablehnung ging es normal per Post weiter - nur diese Lohnsteuerbescheinigung nicht ... Die (für 2017) hab ich jetzt online gefunden ... und die Werte unterscheiden sich tatsächlich zur Gehaltsabrechnung: Vorallem der Lohnsteuerbetrag passt jetzt im Verhältnis zum Jahresbrutto - ähnlich in 2016

        Danke @Charlie24 für den Hinweis das da was nicht passt

        Ich hab hier aber ein Verständnisproblem:
        Wieso hab ich den "Für dieses Jahr gezahlt"-Wert auf jeder Gehaltsabbrechnung wenn die Bescheinigung dann doch andere Werte ausgibt? Im Dezember somit die JAHRESSUMME für alle relevanten Positionen. Dieser Wert bringt mir dann doch überhaupt nichts. Wie kommt sowas zu stande? Zahlt der Arbeitgeber jeden Monat so eine "Art" "pauschale" um im Feb/Mrz des folge Jahres wird der Wert dann mit dem Finanzamt ausgeglichen und ich bekomme meine Bescheinigung mit korrigierten Werten? Wie gesagt: hier arbeiten über 100.000 Menschen ... ich glaub nicht das unsere Personalabteilung zu doof ist Steuern zu zahlen

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          #5
          AW: Einkommensteuererklärung: 2017/2018 sehr hohe Nachzahlung? Fehler?

          Dieser Wert bringt mir dann doch überhaupt nichts. Wie kommt sowas zu stande?
          Das wissen wir natürlich nicht! Aber meine Erfahrung ist die:

          Gerade bei großen Unternehmen wurde im Bereich der Lohnbuchhaltung schon früh auf EDV gesetzt. Früher wurden dabei häufig individuelle Lösungen implementiert, weil es damals zu wenig leistungsfähige

          Standardsoftware am Markt gab. Die Anpassung von solch individuell programmierter Lohnabrechnungssoftware kostet viel Zeit und Geld und gelingt nicht immer perfekt.

          Verbindlich ist allein der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, die der AG ja genau deshalb dem AN übermitteln muss, wobei die Übermittlung auch in elektronischer Form erfolgen dürfte,

          auch wenn das bei euch offenbar gescheitert ist.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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