Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage L

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage L

    Hallo zusammen,

    Ich habe Weinberge geerbt und muss nun Anlage L (unter anderem) abgeben.
    Ich möchte das gern in Mein Elster online machen. Da es nur um 3 Zahlen geht : Pacht und Grundsteuer müsste das eigentlich zu schaffen sein.
    Zusätzliche Steuernummer und Zertifikat habe ich.

    Jetzt ist mir Folgendes aufgefallen. : Anders als bei den Papierformularen UND auch noch bei Elster Formular ist im Elster online bei Zeile 6 und 7 hinter Wirtschaftsjahr 2017/2018 und Wirtschaftsjahr 2018/2019 NICHT mehr vermerkt : ... auf das Kalenderjahr 2018 entfallen ....
    Das irritiert mich. An dieser Stelle musste nämlich bisher immer der halbe Gewinn des betreffenden Wirtschaftsjahres eingesetzt werden. ... also zwei Hälften aus den beiden Wirtschaftsjahren (01.07. - 30.06.) ergibt zusammen den ganzen Gewinn des Kalenderjahres.
    Muss jetzt in Mein Elster online tatsächlich DER GANZE BETRAG des einen und der ganze Betrag des anderen Wirtschaftsjahres hingeschrieben werden ??
    Oder übersehe ich da etwas ?

    Vielen Dank schon mal an alle, die wissen wie es geht.
    Elsa

    #2
    AW: Anlage L

    Auch in Mein ELSTER sind je Wirtschaftsjahr 2 Spalten auszufüllen. In Spalte 1 kommt der Gesamtgewinn des jeweiligen Wirtschaftsjahrs, in Spalte 2 der Anteil, der in der Steuererklärung anzusetzen und zu versteuern ist (vgl. beigefügte Anlage).
    Angehängte Dateien

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage L

      Wie von @Korsika schon richtig angemerkt, hat sich nichts geändert. Nur die Erläuterung ist bei Mein ELSTER etwas dürftig ausgefallen.

      Erkennen soll man jetzt aus dem Klammerzusatz ... in 2017/2018 (2018) in der Überschrift von Zeile 6, dass hier der auf 2018 entfallende Gewinnanteil aus dem Wirtschaftsjahr 2017/2018 einzutragen ist.

      So richtig selbsterklärend ist das nicht. Was Pachteinnahmen und Grundsteuer angeht, müssen diese in der EÜR für das jeweilige Wirtschaftsjahr erklärt werden, in die Anlage L gehört nur der Gewinn selbst.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage L

        Vielen Dank Korsika und Charlie.
        Dann hab ich es richtig gemacht.

        EÜR erscheint ja erst übermorgen neu. Wenn es da auch Probleme gibt, melde ich mich.

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage L

          EÜR erscheint ja erst übermorgen neu. Wenn es da auch Probleme gibt, melde ich mich.
          Die zwei Zahlen sollten eigentlich keine Probleme machen!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X