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Witwenrente wie/wo richtig eintragen?

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    Witwenrente wie/wo richtig eintragen?

    Hallo liebe Gemeinde,
    mache für meine Tante die Steuererklärung und habe eine Frage:
    Ihr Ehemann ist 02.2018 leider verstorben, Sie selbst ist noch erwerbstätig. Nun bin ich in der Anlage R, Seite 1, Zeile 5 dort trage ich die Witwenrente bei Rentenbetrage ein?!
    Muss ich etwas bei nächsten Punkten: "Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre" und "Rentenanpassungsbetrag" etwas eintragen? Die gehören ja zu der Zeile 5.
    Wäre es dann alles oder muss ich noch irgendwo etwas eintragen, was mit der Witwenrente zusammenhängt?

    Vielen Dank!
    LG

    #2
    AW: Witwenrente wie/wo richtig eintragen?

    Für 2018 und 2019 muss noch kein Rentenanpassungsbetrag erklärt werden, erst ab 2020 spielt das eine Rolle.

    Falls der verstorbene Ehemann selbst bereits Rentner war, musst du Beginn und Ende seiner Rente in die Zeilen 8 und 9 eintragen.

    Die Beiträge zur KV und PV erklärst du in der Anlage Vorsorgeaufwand (Zeilen 17 und 19)

    Grundlegende Informationen zu Rente und Steuern kannst du hier nachlesen:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...d-Pension%E4re
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Witwenrente wie/wo richtig eintragen?

      Über den folgenden Link können Rentner auch online eine Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt bestellen in der neben der Rentenhöhe auch Angaben dazu enthalten sind, in welcher Zeile der Anlage R die Eintragungen vorzunehmen sind:

      https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

      Kommentar


        #4
        Hallo, ich habe ein ähnliches Problem.

        Ein Ehemann war schon Rentner und ist 2018 verstorben, die Witwe bezieht seit Ende 2018 bis heute neben ihrer eigene Rente eine Witwenrente aus der GRV ihres verstorbenen Ehemanns.
        Demnach möchte sie für 2019 erstmalig eine eigene Steuererklärung über das Elster Portal (ohne Person B) abgeben.

        - Wo und wie kann sie angeben, dass sie eine Einzelveranlagung beantragen möchte ?
        - Wo und wie wird die Witwenrente in die Anlage R eingetragen?
        - Welche Einträge werden wo in die Anlage V gemacht?

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          #5
          Zitat von Ulibaer Beitrag anzeigen
          Wo und wie kann sie angeben, dass sie eine Einzelveranlagung beantragen möchte ?
          Sie hat da keine Wahlmöglichkeit. Sie muss einfach das Datum eintragen, seit dem sie verwitwet ist.


          Zitat von Ulibaer Beitrag anzeigen
          Welche Einträge werden wo in die Anlage V gemacht?
          Das ist unterschiedlich, je nachdem ob sie selber vermietet, oder ob sie an einer Grundstücksgemeinschaft beteiligt ist.

          Oder meintest Du die Anlage Vorsorgeaufwand?

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            #6
            Danke für die schnelle Reaktion!
            Sorry, Fehler meinerseits.
            Eine Anlage V entfällt, ich meinte natürlich die Anlage Vorsorgeaufwand.
            Bleiben zudem nur noch die Fragen offen:
            - Wo und wie wird die Witwenrente in die Anlage R eingetragen?
            (Ist dazu eine weitere Anlage R erforderlich?)
            Zuletzt geändert von Ulibaer; 11.02.2020, 18:45.

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              #7
              Zunächst: Einzelveranlagung darf nicht angekreuzt werden!

              Man kann in der Anlage R auch mehrere Leibrenten erklären. Das geht über + Leibrente hinzufügen auf Seite 1 der Anlage R.

              Bei der Anlage Vorsorgeaufwand muss man in der Webanwendung die KV- bzw. PV-Beiträge beider Renten extern addieren

              und die Summen in die Zeilen 16 und 18 auf Seite 2 eintragen.
              Zuletzt geändert von Charlie24; 11.02.2020, 19:01.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Für 2018 gibt es die Anlage R für Steuerpflichtige und Ehegatte gesondert. 2019 habe ich noch nicht getestet. Über welches Jahr wir reden, hast Du allerdings auch nicht mitgeteilt
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                  #9
                  Für 2018 gibt es die Anlage R für Steuerpflichtige und Ehegatte gesondert. 2019 habe ich noch nicht getestet.
                  Daran hat sich 2019 natürlich nichts geändert. Wenn ich lese:
                  Demnach möchte sie für 2019 erstmalig eine eigene Steuererklärung über das Elster Portal (ohne Person B) abgeben.
                  dann wurde das Jahr doch eindeutig mitgeteilt
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Obwohl der Ehegatte in 2018 verstorben ist !?
                    Ich könnte versuchen trotzdem eine Anlage R für ihn aufzumachen und nur die Personendaten angeben und dort keine Beträge oder die Beträge der Witwenrente eintragen.

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                      #11
                      Obwohl der Ehegatte in 2018 verstorben ist !?
                      Wenn der Ehegatte 2018 verstorben ist, darf er in einer Steuererklärung für 2019 nicht mehr vorkommen. Die Anwendung des Gnadensplittings im Jahr 2019

                      wird über den Eintrag bei verwitwet seit gesteuert.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Jetzt habe ich die Ursache für mein Problem gefunden.
                        Ich hatte die Daten aus der Steuererklärung 2018 übernommen. In 2018 lebte der Ehemann noch bis November, damit wurden Daten für eine Zusammenveranlagung übernommen.
                        Danach habe ich dann eine neue Erklärung angelegt. - und siehe da: es funktioniert.
                        Zuletzt geändert von Ulibaer; 12.02.2020, 20:54.

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                          #13
                          Ich hatte die Daten aus der Steuererklärung 2018 übernommen.
                          Das funktioniert nicht wirklich. Da muss man eine Menge ausbessern, weil der Ehemann bei der Zusammenveranlagung an erster Stelle eingetragen war.

                          Wenn die Ehefrau zuerst stirbt, ist es einfacher. Dieser Fall kommt aber laut Statistik wesentlich seltener vor.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Deshalb habe ich ja dann auch eine neue Erklärung angelegt.
                            Es erforderte zwar etwas mehr Aufwand. Aber die zunächst durchgeführte Lösungs- und Fehlersuche war noch erheblich mehr Aufwand.
                            Bis jetzt habe ich auch noch keine ausführliche Anleitung zu Mein Elster gefunden.
                            Für Elster Formular gibt es dagegen ein sehr brauchbares PDF-Handbuch.
                            Aber leider ist Elster Formular nur noch für die Erklärung 2019 nutzbar.
                            Bleibt zu hoffen, dass man zeitnah auch für Mein Elster ein PDF-Handbuch zur Verfügung stellt.

                            Damit ist das Thema für mich "durch".
                            Zuletzt geändert von Ulibaer; 12.02.2020, 20:54.

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                              #15
                              Hallo Charly24!

                              Vielen Dank für Deinen Tipp "Witwenrente wie/wo richtig eintragen" Der TIpp ist für mich Gold wert gewesen. Ich saß Stunden an meiner Steuererklärung, nur um die Witwenrente einzutragen. Bei ELSTER erreicht man niemanden telefonisch, weil die Telefonnummer nicht mehr stimmt, beim Finanzamt hebt niemand ab...
                              So habe ich Leibrenten hinzugefügt und beim Vorsorgeaufwand in die entsprechenden Zeilen KV- und PV-Beiträge zusammen gerechnet eingetragen. Meine Steuererklärung ist soeben fehlerfrei raus gegangen.
                              Herzlichen Dank!!

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