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Stiefkinder in Anlage Kind eintragen oder nicht zwingend?

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    Stiefkinder in Anlage Kind eintragen oder nicht zwingend?

    Hallo, evtl. wurde dieses Thema schon behandelt aber die Suche konnte mir in meinem konkreten Fall nicht weiter helfen.

    Folgende Situation:

    Seit August 2018 sind meine Frau und ich verheiratet, sie brachte zwei Kinder mit in die Ehe, also nun meine Stiefkinder.
    Die Kinder sind nicht adoptiert von mir und meine Frau erhält den vollen Unterhalt für beide Kinder.
    Nun war meine Frau bis August 2018 sozialversicherungspflichtig Angestellt zwecks Krankenversicherung, Seit der Hochzeit ist sie Zuhause und kümmert sich um die Kinder und den Haushalt, Krankenversichert über mich inkl. ihrer Kinder.
    Seit der Hochzeit habe ich die Steuerklasse IV und kurz darauf auch einen vollen Kinderfreibetrag auf der Abrechnung und der Lohnsteuerbescheinigung.
    Dies ist mir auch klar warum, sie hat geteiltes Sorgerecht mit dem Vater und die Kinderfreibeträge werden auch geteilt. Da sie zur Zeit nicht Arbeitet, ging ihr Freibetrag also automatisch auf mich über, soweit klar.

    Nun die Frage, ich verdiene ca. 70.000€ Brutto im Jahr, wir sind Zusammenveranlagt, Kinder leben meist bei uns, zweiwöchentlich am Wochenende beim Vater und hälfte der Ferien beim Vater. Muss ich die Anlage zu den beiden Kindern (also zwei Anlage Kind) zwingend ausfüllen, um den Kinderfreibetrag in Anspruch zu nehmen? Oder geschieht dies automatisch vom Finanzamt? Weil auf der Lohnsteuerbescheinigung stehts ja drauf...?

    Sorry, ist vielleicht ne blöde Frage aber ich sitze gerade zum ersten mal in meinem Leben über der Steuererklärung als verheirateter Mann :-)

    Vielen Dank für eure Hilfe

    #2
    AW: Stiefkinder in Anlage Kind eintragen oder nicht zwingend?

    Wenn ihr eine Zusammenveranlagung macht, was bei den geschilderten Einkommensverhältnissen ja sicher vernünftig ist, dann ist für jedes Kind eine Anlage Kind beizufügen.

    Dort ist das Kindschaftsverhältnis zu deiner Frau (leibliches Kind) und zum leiblichen Vater (andere Person) anzugeben. Als Stiefvater bist du da nicht relevant, auch wenn der

    Kinderfreibetrag jetzt deinen ELStAM zugeordnet wurde. Bei jedem Kind ist außerdem der halbe Kindergeldanspruch einzutragen, die andere Hälfte kann der leibliche Vater geltend machen.

    Aus der Steuervorausberechnung ist ersichtlich, ob die halben Kinderfreibeträge steuerlich günstiger sind als das halbe Kindergeld.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Stiefkinder in Anlage Kind eintragen oder nicht zwingend?

      OK, Verstanden der halbe Kindergeldanspruch für 2018 soll monatlich eingetragen werden, d.h. ab August 2018? oder das ganze Jahr?

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        #4
        AW: Stiefkinder in Anlage Kind eintragen oder nicht zwingend?

        Nein, der halbe Kindergeldanspruch deiner Frau ist natürlich für das gesamte Jahr einzutragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Stiefkinder in Anlage Kind eintragen oder nicht zwingend?

          Ok, vielen Dank!

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