Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kinderbetreuungskosten, steuerfreier Ersatz

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kinderbetreuungskosten, steuerfreier Ersatz

    Hallo,

    ich verstehe in der Anlage Kind die Zeile 68 ("Steuerfreier Ersatz (z.B. vom Arbeitgeber), Erstattungen") bei den Kinderbetreuungskosten nicht ganz.

    1.) Betreuung von Tagesmutter, ich zahle Kosten an Tagesmutter und an den Landkreis. Gleichzeitig bekomme ich von der Stadt ein bisschen was erstattet. Muss ich in Zeile 67 meine kompletten Ausgaben und in Zeile 68 die Erstattung der Stadt eintragen?

    2.) Wenn ich in Zeile 68 irgendetwas eintrage, das größer ist als 0 - also z.B. auch nur 1 Euro, führt das zu gar keiner Steuerersparnis. Wenn ich dagegen in Zeile 67 nur meine Nettokosten eingebe (also meine Ausgaben vermindert um den Zuschuss der Stadt) und in Zeile 68 gar nichts, führt das zu einer spürbaren Steuerersparnis. Das kommt mir ein bisschen spanisch vor.

    Ich freue mich über Aufklärung - vielen Dank!

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten, steuerfreier Ersatz

    Wenn es so wäre, wie du schreibst, käme es mir auch etwas spanisch vor.

    Ich habe im Moment keinen dafür passenden Musterfall angelegt und kann es deshalb nicht sofort überprüfen. Geht es um eine Einzelveranlagung?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten, steuerfreier Ersatz

      Ja, es geht um eine Einzelveranlagung

      Kommentar


        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten, steuerfreier Ersatz

        Spricht denn etwas dagegen, im Zeile 68 nichts einzutragen und in Zeile 67 meine Aufwendungen abzüglich dem Zuschuss der Stadt?

        Kommentar


          #5
          AW: Kinderbetreuungskosten, steuerfreier Ersatz

          Hallo,

          ich habe genau das gleiche Problem bzw. die gleiche Frage und habe bisher keine Lösung gefunden.

          Unsere Tochter war 2018 11 Monate in der Krippe. Bei einem monatlichen Beitrag von 250 Euro macht das Gesamtaufwendungen von 2750 Euro. Für 5 Monate haben wir von der Stadt einen Zuschuss von monatlich 85 Euro bekommen, also 425 Euro. Ziehe ich diese jetzt von den 2750 Euro ab und trage die dann rauskommenden 2325 Euro in Zeile 67 der Anlage Kind ein? Oder trage ich die 425 in Zeile 68 ein und in Zeile 67 die 2750 Euro.

          Sobald ich in Zeile 68 irgendeinen Wert eintrage (egal ob 1 oder 2750 Euro) macht es einen Unterschied von mehreren hundert Euro aus. Das erscheint auch mir komisch.

          Weiß jemand Rat?

          Besten Dank im Voraus

          Kommentar


            #6
            AW: Kinderbetreuungskosten, steuerfreier Ersatz

            In Zeile 67 ist der Gesamtaufwand (also 2.750) und in Zeile 68 der Ersatz (also 425) einzutragen.

            Kommentar


              #7
              AW: Kinderbetreuungskosten, steuerfreier Ersatz

              Zitat von korsika Beitrag anzeigen
              In Zeile 67 ist der Gesamtaufwand (also 2.750) und in Zeile 68 der Ersatz (also 425) einzutragen.
              Die Steuerberechnung von ElsterFormular liefert bei korrekter Erfassung allerdings folgende Hinweise:

              Kinderbetreuungskosten ( XX.0X.2015 ) konnten nicht berücksichtigt werden.

              Bei dem Abzug von Kinderbetreuungskosten bei einem Kind ( XX.0X.2015 ) wurde der steuerfreie Ersatz nicht maschinell berücksichtigt.

              Für Berechnungszwecke können Sie den Wert direkt von den Aufwendungen abziehen und dies Ihrem Finanzamt vermerken.

              Deshalb würde ich die Erstattung direkt abziehen und das dann in Zeile 98 des Hauptvordrucks vermerken. Zeile 68 bleibt dann leer!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Kinderbetreuungskosten, steuerfreier Ersatz

                Vielen Dank für die schnellen Antworten.

                So werde ich es machen. Das erklärt auch, warum es egal ist welcher Wert eingegeben wird, wenn es maschinell eh nicht berücksichtigt wird.

                Vielen Dank und schönes Wochenende

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Die Steuerberechnung von ElsterFormular liefert bei korrekter Erfassung allerdings folgende Hinweise:

                Kinderbetreuungskosten ( XX.0X.2015 ) konnten nicht berücksichtigt werden.

                Bei dem Abzug von Kinderbetreuungskosten bei einem Kind ( XX.0X.2015 ) wurde der steuerfreie Ersatz nicht maschinell berücksichtigt.

                Für Berechnungszwecke können Sie den Wert direkt von den Aufwendungen abziehen und dies Ihrem Finanzamt vermerken.

                Deshalb würde ich die Erstattung direkt abziehen und das dann in Zeile 98 des Hauptvordrucks vermerken. Zeile 68 bleibt dann leer!

                Kommentar

                Lädt...
                X