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Lohnnachzahlung 2017?

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    Lohnnachzahlung 2017?

    Hallo,
    bin neu hier im Forum und habe eine Frage:
    Ich habe 2018 eine Lohnnachzahlung aus dem Jahr 2017 erhalten (Krankheit die nicht berücksichtigt wurde). In der Lohnbescheinigung für 2017 war der fehlende Lohn nicht enthalten. Die Einkommenssteruererklärung ist erledigt. Muss ich da jetzt für 2017 eine 2. Erklärung machen oder kann man das in der Erklärung 2018 irgend wo eintragen?

    MfG MrFOX

    #2
    AW: Lohnnachzahlung 2017?

    Für die Nachzahlung im Jahr 2018 solltest du eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben bzw. ist der nachbezahlte Lohn in der Lohnsteuerbescheinigung 2018 mit enthalten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Lohnnachzahlung 2017?

      Bisher habe ich die Lohnsteuerbescheinigung 2018 noch nicht erhalten. Arbeite nicht mehr bei dem Arbeitgeber. Habe ihn heute angeschrieben.

      Kommentar


        #4
        AW: Lohnnachzahlung 2017?

        Wieso schreibst Du ihn an ? Er hat wie jeder Arbeitgeber Zeit für die Übermittlung bis zum 28.02. und hat Dir auch ohne Dein Schreiben dann einen Ausdruck zukommen zu lassen. Vor der 10. KW besteht daher eigentlich keine Veranlassung dafür, sondern dürfte eigentlich nur nerven und der Post einen zusätzlichen unnötigen Millionengewinn bescheren ...
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Lohnnachzahlung 2017?

          Hallo,
          habe jetzt die Lohnsteuerbescheinigung für den nachgezahlten Lohn von 2017 erhalten. Allerdings datiert auf 01.05-31.05.2018. Habe zu dem zeitpunkt nicht mehr bei der Firma gearbeitet. Nochmal meine Frage muss ich da eine 2.Lohnsteuerbescheinigung 2018 einfügen oder kann man das auf das Jahr 2017 zurückdatieren? Für hilfe wäre ich euch dankbar. MfG TheFox

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            #6
            AW: Lohnnachzahlung 2017?

            Es gilt das Zuflussprinzip. Du musst die Nachzahlung 2018 erklären und eine 2. Lohnsteuerbescheinigung 2018 einfügen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Lohnnachzahlung 2017?

              ist aber nur die punkte 1, 3, 4 und 5 ausgefüllt. der rest fehlt?

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                #8
                AW: Lohnnachzahlung 2017?

                Zitat von MrFOX Beitrag anzeigen
                ist aber nur die punkte 1, 3, 4 und 5 ausgefüllt. der rest fehlt?
                Mehr als das, was dir bescheinigt wurde, musst du nicht angeben. Wie auch?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Lohnnachzahlung 2017?

                  OK. Danke für die schnelle Antwort.

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