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    Ausfüllfrage

    Guten Tag,

    Gerade fülle ich meine Einkommensteuererklärung aus. Da ich zum ersten Mal umsatzsteuerpflichtig bin, stellt sich mir die Frage: Gebe ich die kompletten Gewinne VOR Abzug der Umsatzsteuer oder NACH Abzug in Anlage G ein? Plausibel würde mir nach Abzug erscheinen, allerdings berechnet das Formular der Anlage EÜR die Gewinne incl. Umsatzsteuer als Ergebnis.. etwas verwirrt daher.

    Beste Grüße aus Berlin

    #2
    AW: Ausfüllfrage

    In der Anlage EÜR zählen zu den Betriebseinnahmen die Nettobeträge zuzüglich der Umsatzsteuer. Bei den Betriebsausgaben können Sie gezahlte Vorsteuerbeträge als Ausgabe geltend machen. Die Umsatz- bzw. Vorsteuerbeträge fliessen somit in die Gewinnermittlung ein. Der in der Anlage EÜR ermittelte Geinn ist dann in die Anlage G in die Einkommensteuererklärung identisch zu übernehmen.

    Die Eingabehilfe zur Anlage EÜR zu Zeile 16 sagt z. B.:


    Die vereinnahmten Umsatzsteuerbeträge auf die Betriebseinnahmen der Zeilen 14 und 18 gehören im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung sowie die Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben der Zeilen 18 bis 20 im Zeitpunkt ihrer Entstehung zu den Betriebseinnahmen und sind in dieser Zeile einzutragen.
    Zuletzt geändert von ; 19.02.2019, 22:14.

    Kommentar


      #3
      AW: Ausfüllfrage

      Da in der EÜR aber nicht nur die vereinnahmten Umsatzsteuern sowie die bezahlten Vorsteuern, sondern auch die an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer erklärt werden, ist der verbleibende Gewinn

      sehr wohl ein Nettowert! Saldiere mal die 3 Positionen, dann wirst du sehen, dass das schon passt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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