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VBL - Nr. 6 der Leistungsmitteilung- Beginn und Ende der Rente

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    VBL - Nr. 6 der Leistungsmitteilung- Beginn und Ende der Rente

    Hallo, ich komme irgendwie mit der Leistungsmitteilung nicht weiter. Nr. 6 und Nr.11 beinhalten denselben Betrag und bezieht sich auf Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre. Ich habe von 2015 bis Ende 2017 eine halbe VBL wegen Erwerbsminderung erhalten und bin seit Januar 2018 in Altersrente. Wenn ich jetzt Beginn und Ende zu Nr. 6 in die Spalten 46-47 eintrage, kommt folgende Meldung:

    AHW Abbruch-Hinweise
    Anlage R: Das erklärte Datum des Erlöschens bzw. der Umwandlung einer Rente liegt vor dem Jahr für
    das die Erklärung abgegeben wird. Bitte prüfen Sie, ob Sie dieses Datum zutreffend erklärt haben
    und berichtigen Ihre Angaben bei Bedarf. Sind Ihre Angaben zutreffend, können Sie die Erklärung
    zwar übermitteln, eine Steuerberechnung ist aber leider nicht möglich.

    Ist der Eintrag von mir überhaupt so korrekt und warum ist keine Steuerberechnung möglich?
    Nr. 11 habe ich bereits wie gelesen, in die 2. Rente eingetragen und auch bereits probiert 45-47 dort zu erfassen.....

    Danke für alle Hinweise.
    Johanna2

    #2
    AW: VBL - Nr. 6 der Leistungsmitteilung- Beginn und Ende der Rente

    Ist der Eintrag von mir überhaupt so korrekt und warum ist keine Steuerberechnung möglich?
    So genau wissen wir das jetzt auch nicht. Was die Steuerberechnung angeht, kommt es bei bestimmten Konstellationen zu solchen Meldungen. Das ist nicht gar nicht so selten.

    Für Nummer 6 der Leistungsmitteilung sind die Zeilen 45 bis 47 schon richtig und Nachzahlungen unter Nummer 11 gehören in die Zeile 53.

    Um das Problem mit dem Datum nachstellen zu können, müsstest du das Datum der Zeilen 46 und 47 hier bekanntgeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: VBL - Nr. 6 der Leistungsmitteilung- Beginn und Ende der Rente

      Hallo, die Daten der Zeile 46 sind der 01.02.2015 und die der Zeile 47 der 31.12.2017.

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        #4
        AW: VBL - Nr. 6 der Leistungsmitteilung- Beginn und Ende der Rente

        Der Fehler bei der Steuerberechnung lässt sich nachstellen, man bringt ihn auch nicht wirklich weg, er wird nämlich durch die Nachzahlung in Zeile 53 verursacht. Damit kann das Berechnungsmodul nicht umgehen.

        Wenn du die Steuerberechnung für die Zeile 45 haben willst, dann gibst du in die Zeile 47 01.01.2018 ein und lässt die Zeile 53 leer. Dann siehst du, dass der zu versteuernde Ertragsanteil extrem gering ist.

        Der geringe Ertragsanteil dürfte dann auch, soweit ich das sehe, für die Nachzahlung gelten.

        Übermitteln musst du am Ende natürlich mit den richtigen Daten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: VBL - Nr. 6 der Leistungsmitteilung- Beginn und Ende der Rente

          Hallo Charlie24,
          ganz lieben Dank für Deine Hinweise.
          Viele Grüße
          Johanna2

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            #6
            AW: VBL - Nr. 6 der Leistungsmitteilung- Beginn und Ende der Rente

            Gern geschehen!

            Nachdem der Betrag in Zeile 53 ja bereits in Zeile 45 eingetragen ist und die Angabe in Zeile 53 nur zusätzlich erfolgt, dürfte die Steuerberechnung mit dem Datum 01.01.2018 bis auf ein paar Euro ohnehin stimmen.

            Die Ermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG ist ja bei einem Ertragsanteil von nur 1,00% nicht wirklich relevant.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: VBL - Nr. 6 der Leistungsmitteilung- Beginn und Ende der Rente

              Hallo Charlie24,
              danke noch einmal. Mir ging es vordergründig nicht um ein paar Euro, sondern eher darum, dass ich unbedingt eine Steuerberechnung wollte. Mache die Steuererklärung das erste Mal als Rentnerin und wollte mich nicht so gern erst mit dem Bescheid "überraschen" lassen. Dank Ihrer Hilfe weiß ich jetzt aber ungefähr, was auf mich zukommt.
              Schönes Wochenende
              Gruß Johanna2

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