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Woraus leitet sich in der Steuererklärung die Festsetzung der Kirchensteuer ab?

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    Woraus leitet sich in der Steuererklärung die Festsetzung der Kirchensteuer ab?

    Hallo,

    wenn ich bei Elster auf 'ausführliche Darstellung' klicke, dann öffnet sich eine PDF-Datei.
    Diese habe ich jetzt größtenteils nachvollzogen.

    Ich verstehe aber nicht, wie die auf der 2. Seite (In Elster: "* Seite 2") befindliche Werte zustande kommen.
    Dabei geht es mir vor allem um die Werte in der obersten Tabelle, nämlich um

    Kirchensteuer.

    Festsetzung Kirchensteuer: Woraus in der Steuererklärung leitet sich die darunter genannte Zahl ab? Bei mir sind es ca. 50€.

    Danke im Voraus

    #2
    AW: Woraus leitet sich in der Steuererklärung die Festsetzung der Kirchensteuer ab?

    Hallo Olivenbaum2013,

    die Festsetzung der Kirchensteuer leitet sich logischerweise aus deinen eigenen Eintragungen ab, falls du eine Lohnsteuerbescheinigung hast, hat ja der Arbeitgeber auch Kirchensteuer abgeführt und im Hauptvordruck musst du ja auf Seite 2 die Zeile 43 ausfüllen in 2018 gezahlt und in 2018 erstattet.

    Tschüß

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      #3
      AW: Woraus leitet sich in der Steuererklärung die Festsetzung der Kirchensteuer ab?

      Bemessungsgrundlage -BMG- für die Kirchensteuer ist grundsätzlich die festgesetzte Einkommensteuer. Falls Kinderfreibeträge zu berücksichtigen sind, wird eine eigene BMG gebildet.

      Da wird die rechnerische Einkommensteuer zugrunde gelegt, die sich nach Abzug der Kinderfreibeträge vom zu versteuernden Einkommen ergeben würde.

      Der Steuersatz beträgt je nach Bundesland 8% oder 9%. In einigen Bundesländern gibt es eine Deckelung.

      Die Abrechnung ergibt sich aus der Differenz zwischen festgesetzter Kircheneinkommensteuer und einbehaltener Kirchenlohnsteuer.
      Zuletzt geändert von Charlie24; 22.02.2019, 11:44.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Woraus leitet sich in der Steuererklärung die Festsetzung der Kirchensteuer ab?

        Danke für deine schnelle Rückmeldung.

        Ja, es scheint sich daraus abzuleiten, die Frage ist nur, wie die Ableitung aussieht?

        Ich habe herumgespielt und Folgendes festgestellt:

        Gegeben: Vom Arbeitgeber kamen 0€.

        Dann:

        0€ gezahlt -> 44,24 Festsetzung
        50€ gezahlt -> 44,16 Festsetzung
        100€ gezahlt -> 44,08 Festsetzung

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Bemessungsgrundlage -BMG- für die Kirchensteuer ist grundsätzlich die festgesetzte Einkommensteuer. Falls Kinderfreibeträge zu berücksichtigen sind, wird eine eigene BMG gebildet.

        Da wird die rechnerische Einkommensteuer zugrunde gelegt, die sich nach Abzug der Kinderfreibeträge vom zu versteuernden Einkommen ergeben würde.

        Der Steuersatz beträgt je nach Bundesland 8% oder 9%. In einigen Bundesländern gibt es eine Deckelung.

        Die Abrechnung ergibt sich aus der Differenz zwischen festgesetzter Kircheneinkommensteuer und einbehaltener Kirchenlohnsteuer.
        Ok. Hier eine Kopie aus der 'ausführlichen Darstellung' von Elster_

        Berechnung der Kirchensteuer

        zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung
        von Freibeträgen für 2 Kind(er) i.H.v. 14.856 € . . . . . . . . . 40.922
        darauf entfallende Einkommensteuer, die sich unter
        Berücksichtigung der Steuerermäßigungen ergibt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.080
        Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.080
        auf den kirchenangehörigen Ehemann entfallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 552
        davon 8 v.H. römisch-katholische Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44,16

        Ok, hier verstehe ich alles bis auf den Übergang von 40.922€ auf 5.080€.
        Woraus leitet sich denn dieser Faktor ab?

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          #5
          AW: Woraus leitet sich in der Steuererklärung die Festsetzung der Kirchensteuer ab?

          Ausgangspunkt ist § 51a EStG. Der Paragraf ist völlig unverständlich, klar. Wichtig ist zum einen das Bundesland (8 oder 9 %) und die Angabe, wieviele Kinder zu berücksichtigen sind und ob voll oder halb. Dann schaust Du Dir das zu versteuernde Einkommen an und ziehst davon noch Kinderfreibeträge ab, SOWEIT die nicht schon berücksichtigt wurden, um bekommst eine Art für Kirchensteuer bereinigtes zu versteuerndes Einkommen. Mit dem gehst Du dann auf www.bmf-steuerrechner.de und gibt's die Daten ein. Wenn Du Glück hast, kommst Du dann darauf. Wenn Du Pech hast, z.B. wenn du Progressionsvorbehaltseinkünfte hast, dann kannst Du es vergessen und solltest den Bescheid abwarten, denn da ist die Darstellung ausführlicher.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Woraus leitet sich in der Steuererklärung die Festsetzung der Kirchensteuer ab?

            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Ausgangspunkt ist § 51a EStG. Der Paragraf ist völlig unverständlich, klar. Wichtig ist zum einen das Bundesland (8 oder 9 %) und die Angabe, wieviele Kinder zu berücksichtigen sind und ob voll oder halb. Dann schaust Du Dir das zu versteuernde Einkommen an und ziehst davon noch Kinderfreibeträge ab, SOWEIT die nicht schon berücksichtigt wurden, um bekommst eine Art für Kirchensteuer bereinigtes zu versteuerndes Einkommen. Mit dem gehst Du dann auf www.bmf-steuerrechner.de und gibt's die Daten ein. Wenn Du Glück hast, kommst Du dann darauf. Wenn Du Pech hast, z.B. wenn du Progressionsvorbehaltseinkünfte hast, dann kannst Du es vergessen und solltest den Bescheid abwarten, denn da ist die Darstellung ausführlicher.
            Danke.
            Erklärt hast du jetzt - wenn ich dich richtig verstanden habe - alles bis zu der Summe 40.922€ (s. meine Antwort zu Charlie24). Das kann ich nachvollziehen.
            Mir geht es jedoch um genau das, was dann der BMF-Steuerrechner macht; Wie kommt der von 40.922 auf 5.080?

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              #7
              AW: Woraus leitet sich in der Steuererklärung die Festsetzung der Kirchensteuer ab?

              Wenn nicht beide Ehegatten / Partner kirchensteuerpflichtig sind, wird es etwas kompliziert und es ist auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

              In vielen Bundesländern gilt der sog. Halbteilungsgrundsatz, in Bayern gilt der allerdings nicht.

              https://www.kirchenfinanzen.de/kirch...rschaften.html
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Woraus leitet sich in der Steuererklärung die Festsetzung der Kirchensteuer ab?

                Zitat von Olivenbaum2013 Beitrag anzeigen
                .
                Mir geht es jedoch um genau das, was dann der BMF-Steuerrechner macht; Wie kommt der von 40.922 auf 5.080?
                Hallo Olivenbaum2013,
                5080 Euro sind die Steuer auf dein zu versteuerndes Einkommen von 40.922 Euro macht einen Steuersatz von 12,4 Prozent.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Woraus leitet sich in der Steuererklärung die Festsetzung der Kirchensteuer ab?

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Wenn nicht beide Ehegatten / Partner kirchensteuerpflichtig sind, wird es etwas kompliziert und es ist auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
                  In vielen Bundesländern gilt der sog. Halbteilungsgrundsatz, in Bayern gilt der allerdings nicht.
                  https://www.kirchenfinanzen.de/kirch...rschaften.html
                  Meine Frau ist nicht kirchensteuerpflichtig, ich schon.
                  Und wir leben in Bayern.
                  Ok.

                  - - - Aktualisiert - - -

                  Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                  Hallo Olivenbaum2013,
                  5080 Euro sind die Steuer auf dein zu versteuerndes Einkommen von 40.922 Euro macht einen Steuersatz von 12,4 Prozent.
                  Tschüß
                  Dann kann ich also fest von 12,4% ausgehen?

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                    #10
                    AW: Woraus leitet sich in der Steuererklärung die Festsetzung der Kirchensteuer ab?

                    Zitat von Olivenbaum2013 Beitrag anzeigen

                    Dann kann ich also fest von 12,4% ausgehen?
                    Hallo Olivenbaum2013,

                    aber nicht für die Kirchensteuer, du wolltest wissen wie das Programm von 40.922 Euro auf 5080 Euro kommt und damit wird doch dann weiter gerechnet.

                    Tschüß

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                      #11
                      AW: Woraus leitet sich in der Steuererklärung die Festsetzung der Kirchensteuer ab?

                      Jetzt sehe ich gerade, dass da noch eine unverständliche Zahl ist:
                      Wie komme ich von 5.080 auf 552?
                      Es geht um die Zeile /auf den kirchenangehörigen Ehemann entfallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 552/

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                        #12
                        AW: Woraus leitet sich in der Steuererklärung die Festsetzung der Kirchensteuer ab?

                        Dann kann ich also fest von 12,4% ausgehen?
                        Auf der von mir verlinkten Seite ist unten ein PDF-Dokument zu finden. Dort sind auch Beispiele enthalten, aus denen die Herleitung und der Rechenvorgang ersichtlich sind.

                        Ob die auch für Bayern passen, weiß ich allerdings nicht. ElsterFormular berechnet das nach deinem Anteil am Gesamtbetrag der Einkünfte schon richtig, da musst du dir keine Gedanken machen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Woraus leitet sich in der Steuererklärung die Festsetzung der Kirchensteuer ab?

                          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                          Hallo Olivenbaum2013,

                          aber nicht für die Kirchensteuer, du wolltest wissen wie das Programm von 40.922 Euro auf 5080 Euro kommt und damit wird doch dann weiter gerechnet.

                          Tschüß
                          Genau. Das habe ich gerade auch festgestellt.
                          Elster kommt ja irgendwie von 5.088 auf 552 (auf den kirchenangehörigen Ehemann entfallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 552)
                          Und was ist da die Berechnungsformel?

                          - - - Aktualisiert - - -

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Auf der von mir verlinkten Seite ist unten ein PDF-Dokument zu finden. Dort sind auch Beispiele enthalten, aus denen die Herleitung und der Rechenvorgang ersichtlich sind.

                          Ob die auch für Bayern passen, weiß ich allerdings nicht. ElsterFormular berechnet das nach deinem Anteil am Gesamtbetrag der Einkünfte schon richtig, da musst du dir keine Gedanken machen.
                          Da mache ich mir auch keine Gedanken.
                          Ich habe bloß die Elstersteuererklärung übertragen in Excel und brauche da halt die Formeln. Gilt auch für mich der Transparenz und einem grundlegenden Verständnis ...

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                            #14
                            AW: Woraus leitet sich in der Steuererklärung die Festsetzung der Kirchensteuer ab?

                            Wieso willst du die Daten extra nach Exel übertragen und dort nachrechnen?
                            Du hast doch jederzeit Zugriff auf das Berechnungsmodul von ELSTER Formular oder Mein ELSTER wenn du dir dort einen "Übungsfall" anlegst.

                            Wenn es dir unbedingt um die Transparenz und das Verständnis geht, so gibt es für dich einen ganz tollen Lesetipp: das Einkommensteuergesetz sowie das Landeskirchensteuergesetz Bayern. Dort stehen alle Berechnungsformeln und Herleitungen drin. Ob du nach der Lektüre allerdings wirklich mehr von der Materie verstehst, kann ich nicht beurteilen :-)
                            Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 22.02.2019, 13:57.
                            Mit freundlichen Grüßen

                            Beamtenschweiß
                            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                              #15
                              AW: Woraus leitet sich in der Steuererklärung die Festsetzung der Kirchensteuer ab?

                              Ob du nach der Lektüre allerdings wirklich mehr von der Materie verstehst, kann ich nicht beurteilen :-)
                              So kompliziert ist der Aufteilungsmaßstab ja wirklich nicht. Außerdem hatte ich weiter oben schon geschrieben, dass die Aufteilung nach seinem Anteil am Gesamtbetrag der Einkünfte erfolgt.
                              Stimmt zwar bei Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag nicht zu 100%, aber in der Mehrzahl der Fälle passt die Aussage.

                              Kann er ja in Art. 9 des Bayerischen Kirchensteuergesetzes selbst nachlesen: http://www.gesetze-bayern.de/Content.../BayKirchStG-9

                              Zur Feststellung des Anteils ist die für die Ehegatten veranlagte, gemeinsame, nach Art. 8 Abs. 2 ermittelte Einkommensteuer im Verhältnis der Summe der Einkünfte eines jeden Ehegatten aufzuteilen.
                              Zuletzt geändert von Charlie24; 22.02.2019, 22:22. Grund: Ergänzt wegen Altersentlastungsbetrag
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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