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Muss ich die Steuererklärung machen wenn ich nur 15 Tagen in DE gearbeitet habe?

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    Muss ich die Steuererklärung machen wenn ich nur 15 Tagen in DE gearbeitet habe?

    Hallo

    Ich habe in Deutschland von 2011 bis 15. Januar 2017 gearbeitet. Am 16. Januar habe ich meine heutige Arbeit in Spanien angefangen. Deswegen habe ich die Steuererklärung von 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 in Deutschland gemacht. In 2017 habe ich die Steuererklärung in Spanien gemacht, weil ich in Spanien 349 Tagen gearbeitet habe und nur 15 Tagen in Deutschland.

    Gestern habe ich einen Brief vom Finanzamt bekommen. Der Brief sagt, dass ich die Einkommensteuer 2017 nicht abgegeben habe und es steht auch: "bitte geben Sie die Steuererklärung unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 05.03.2019"

    Soll ich eine Antwort schreiben mit: "Ich bin zur Abgabe der angeforderten Steuererklärung nicht verpflichtet, weil ich in 2017 349 Tagen in Spanien gearbeitet habe"? Ich könnte auch die Spanische Steuererklärung 2017 hinzufügen.

    Oder bin ich Falsch und muss in 2017 zwei Steuererklärungen machen (eine in Spanien und eine in Deutschland)?

    Danke und Entschuldigung für mein eingerostet Deutsch
    Zuletzt geändert von mosquetero; 23.02.2019, 11:31.

    #2
    AW: Muss ich die Steuererklärung machen wenn ich nur 15 Tagen in DE gearbeitet habe?

    Oder bin ich Falsch und muss in 2017 zwei Steuererklärungen machen (eine in Spanien und eine in Deutschland)?
    So ist das! Deine Einkünfte in Spanien gibst du in der Anlage WA-ESt an. Wahrscheinlich kommt da nichts raus, aber bis zu deinem Wegzug warst du unbeschränkt steuerpflichtig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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