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    Anlage N Ehepartner

    Hallo,

    ich bin ein bisschen wegen der Anlage N verwirrt.

    Es geht darum, dass mein Mann (seit Juli 2018 verheiratet) aus einem Drittstaat kommt und somit keine ALG I, II oder sonstiges bezieht. Also ich für alles aufkomme. Jetzt frage ich mich, ob ich trotzdem die Anlge N für ihn brauche. Weil Einkommen hat er ja nicht, aber dennoch Bewerbungskosten und Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen.

    Jetzt habe ich es so gemacht, dass ich alles bei mir eingetragen habe, was die Bewerbungskosten betrifft. Dabei kam ein Betrag heraus der viel höher ist als sonst, Deswegen bin ich ein bissel verunsichert. ist das richtig?
    Zuletzt geändert von bumblebee1*11; 24.02.2019, 14:25.

    #2
    AW: Anlage N Ehepartner

    Weil Einkommen hat er ja nicht, aber dennoch Bewerbungskosten und Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen.
    Richtig ist es meines Erachtens, diese Werbungskosten in seiner Anlage N zu erklären. Die Auswirkungen müssten dann identisch sein, wenn du mit deinen eigenen Werbungskosten über 1.000 € liegst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage N Ehepartner

      Danke für deine Antwort. Es macht natürlich Sinn, wenn es bei ihm steht.

      Ich hätte dann noch eine Frage bei Zeile 29 'Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung'. Er war ja nun nicht beschäftigt und laut dem Ausländeramt dürfen wir keine staatlichen Unterstützungen wie ALG I etc. beantragen. Dann stellt sich mir die Fragen, ob ich in der Zeile 29 etwas eintragen muss oder nicht. Lohnersatzleistungen werden doch sowieso an das Finanzamt gesendet, oder?

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        #4
        AW: Anlage N Ehepartner

        Lohnersatzleistungen werden doch sowieso an das Finanzamt gesendet, oder?
        Lohnersatzleistungen würden an das Finanzamt übermittelt, das ist richtig.

        Schreib doch einfach rein: arbeitssuchend, kein Leistungsbezug
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anlage N Ehepartner

          Hallo,

          warum willst du da was rein schreiben?
          Das geht doch das FA nichts an

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Anlage N Ehepartner

            Die Werbungskosten wegen Bewerbungsgesprächen muss, nicht soll mE beim Ehemann gebucht werden, bei Efr ist es doch offensichtlich falsch. Das bringt nur mögliche künftige Erschwerungen.
            Weitergehende textliche Erklärungen empfehle ich auch, bis auf Unumgängliches zu kürzen bzw ganz weglassen.

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              #7
              AW: Anlage N Ehepartner

              Diese Zeile ist mir einfach nur aufgefallen und bevor es eine Nachfrage seitens des FA gibt, wollte ich alles so gewissenhaft wie möglich ausfüllen.

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                #8
                AW: Anlage N Ehepartner

                Zitat von bumblebee1*11 Beitrag anzeigen
                Diese Zeile ist mir einfach nur aufgefallen und bevor es eine Nachfrage seitens des FA gibt, wollte ich alles so gewissenhaft wie möglich ausfüllen.
                Es ist nicht verboten, die Zeile auszufüllen. Schließlich wird man explizit nach den Zeiten und Gründen der Nichtbeschäftigung gefragt. Richtig ist außerdem, dass es keine Nachfragen gibt, wenn da etwas drin steht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Anlage N Ehepartner

                  Hallo,

                  richtig ist auch, dass es keine Nachfragen gibt, wenn da NICHTS drin steht (Wenigstens in Bayern)

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Anlage N Ehepartner

                    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    richtig ist auch, dass es keine Nachfragen gibt, wenn da NICHTS drin steht (Wenigstens in Bayern)

                    Gruß FIGUL
                    Hallo,
                    das sollte auch überall so sein -> hoffe ich zumindest.

                    Tschüß

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