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Kinderbetreuungskosten bzw. Kindererholung absetzbar?

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    Kinderbetreuungskosten bzw. Kindererholung absetzbar?

    Hallo zusammen,

    ich bin verzweifelt, ob ich die Kosten für die Kinderferienbetreuung in meinem Fall absetzbar sind. Grund dafür ist die Rechnung: dort steht "Kosten der Maßnahme (Verpflegungspauschale) - X €" Auch die angaben Erholungsaufenthalt, bzw. Kindererholung ist mir an der Stelle verdächtig. Diese Angaben stehen sowohl in Osterferien, als auch im Sommerferien. Laut Buchhaltung können die nicht die Kosten splitten, deswegen liegt eine Rechnung nur in dieser Form. Darf man und in welcher Höhe die absetzen?

    Danke im Voraus
    Viele Grüße

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten bzw. Kindererholung absetzbar?

    Was unter Kinderbetreuungskosten fällt, wird u. a. in der Hilfe von Mein ELSTER erläutert. Die musst du eben lesen und dann selbst entscheiden,

    ob die Ferienbetreuungen den Anforderungen genügen! Steuerberatung ist nicht Thema des Forums und hier auch nicht gestattet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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