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Elternzeit & Werbungskosten - Wie geltend machen, wenn keine Einkünfte im ges. Jahr?

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    Elternzeit & Werbungskosten - Wie geltend machen, wenn keine Einkünfte im ges. Jahr?

    Liebes Forum,

    ich war im Jahr 2018 komplett in Mutterschutz-/ (3 Monate) Elternzeit (7 Monate) und noch zwei Monate ALG 1 Bezug, habe also im steuerrechtlichen Sinn kein Einkommen erzielt. In Vorbereitung auf den beruflichen Wiedereinstieg, habe ich an beruflichen Fortbildungen teilgenommen, einen Abschluss erlangt und arbeite nun in 2019 wieder mit genau der in der Elternzeit erworbenen Qualifikation (Fundraising). Die Fortbildung habe ich komplett selbst bezahlt (ca. 6.000€)

    Wie kann ich die entstandenen Werbungskosten in meiner Einkommenssteuererklärung geltend machen, wenn ich eigentlich gar kein zu versteuerndes Einkommen 2018 hatte? Ich hab an verschiedenen Stellen gelesen, dass ich dann für 2018 vom Finanzamt einen Verlust bescheinigt bekomme und dieser bei meiner Einkommenssteuererklärung 2019 verrechnet wird. Ist das so? Und passiert das dann automatisch oder muss ich das extra einfordern?

    Haha und wenn wir gerade dabei sind, bekomme ich trotzdem Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag angerechnet? (Vielleicht weiß das ja jemand)

    Danke schonmal!

    #2
    AW: Elternzeit & Werbungskosten - Wie geltend machen, wenn keine Einkünfte im ges. Ja

    Du machst die Werbungskosten ganz normal in der Anlage N geltend.

    Ist der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ (nur dann!!!) führt das FA von sich aus i.d.R. einen Rücktrag auf 2017 durch. Bleibt was übrig, wird ein Vortrag für 2019 festgestellt.

    In diesem Fall spielen, Kinderfreibeträge keine Rolle, da mangels Steuer das Kindergeld sicher günstiger ist.

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      #3
      AW: Elternzeit & Werbungskosten - Wie geltend machen, wenn keine Einkünfte im ges. Ja

      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Du machst die Werbungskosten ganz normal in der Anlage N geltend.

      Ist der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ (nur dann!!!) führt das FA von sich aus i.d.R. einen Rücktrag auf 2017 durch. Bleibt was übrig, wird ein Vortrag für 2019 festgestellt.

      In diesem Fall spielen, Kinderfreibeträge keine Rolle, da mangels Steuer das Kindergeld sicher günstiger ist.
      - was ist ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte >> heißt man müsste Steuern nachzahlen, das wird dann mit dem Vorjahr verrechnet? Und dann muss ich ggf. Steuern nachzahlen?
      - Dann heißt ein positiver Gesamtbetrag der Einkünfte heißt, man würde was wieder bekommen und das wird dann mit Folgejahr verrechnet, sodass es erst in 2020 ausgezahlt würde?

      Ich bin verwirrt, aber danke trotzdem für die schnelle Reaktion!

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        #4
        AW: Elternzeit & Werbungskosten - Wie geltend machen, wenn keine Einkünfte im ges. Ja

        nein. Mach eine Probeberechnung oder schau dir den Bescheid vom Vorjahr. Da findest du den Gesamtbetrag der Einkünfte.

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          #5
          AW: Elternzeit & Werbungskosten - Wie geltend machen, wenn keine Einkünfte im ges. Ja

          Ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte geht grundsätzlich als Verlustrücktrag in das Vorjahr und führt, falls im Vorjahr Steuern gezahlt wurden, zu einer Steuererstattung.

          Auf Antrag wird der Verlust auf das Folgejahr vorgetragen und führt dann dort unter den gleichen Bedingungen zu einer Steuerminderung. Das nennt sich dann Verlustvortrag.

          Das hat aber mit ELSTER eigentlich nichts zu tun!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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