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Umsatzsteuererklärung - sind die Felder korrekt ?

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    Umsatzsteuererklärung - sind die Felder korrekt ?

    Hallo,

    ich bin seit Mitte 2018 nebenberuflich Kleinunternehmer.
    Da ich Waren im EU Ausland eingekauft habe, habe ich eine USt-ID.
    Ich möchte mich selbst an der USt.Erklärung versuchen, bin mir aber total unsicher, ob die Felder korrekt sind. Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!

    Lieferungen aus dem EU Ausland, für die ich keine USt. bezahlt habe:
    >> Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe (§ 1a UStG) Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer >> Nettobetrag in Zeile 82 Feld 781 ?

    Lieferungen aus Deutschland, für die ich bereits USt. bezahlt habe:
    >> ebenfalls den Nettobetrag in das gleiche Feld und die bezahlte Steuer gebe ich an in
    Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG) >> Zeile 122 Feld 320 ?

    Ich möchte nochmal erwähnen, dass ich eigentlich der Kleinunternehmerregelung unterliege. Aber aufgrund der Auslandseinkäufe muss ich das wohl irgendwie aufsplitten.

    Rechnungen an Kunden in Deutschland, die keine USt. beinhalten
    >> Zeile 45 Feld 155 und Feld 156 bleibt leer ?

    Für die Zukunft wüsste ich auch gern, ob Rechnungen an Kunden im Ausland, die keine USt. beinhalten ebenfalls in dieses Feld kommen?

    Für jegliche Hilfe bin ich sehr dankbar.
    VG tida
    Zuletzt geändert von tida; 01.03.2019, 12:29.

    #2
    AW: Umsatzsteuererklärung - sind die Felder korrekt ?

    Erwerbe aus und Lieferungen nach Deutschland gehören für Dich nicht in die Umsatzsteuererklärung.

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von tida Beitrag anzeigen
    >> Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe (§ 1a UStG) Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer >> Nettobetrag in Zeile 82 Feld 781 ?
    Genau, so isses!

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von tida Beitrag anzeigen
    >> Zeile 45 Feld 155 und Feld 156 bleibt leer ?
    Wenn Du nicht aufgrund eines Urteils jetzt noch Zahlungen erhalten hast aus der Zeit, zu der Du Deine Umsätze mit 16 % versteuern musstest, dann bleibt das leer.

    Ausfüllen musst Du natürlich die Zeilen 33 und 34.

    Kommentar


      #3
      AW: Umsatzsteuererklärung - sind die Felder korrekt ?

      Herzlichen Dank für die schnelle Antwort !

      Also muss ich Zeile 33 und 34 (in meinem Fall 0) ausfüllen,

      Ein-/und Verkäufe innerhalb Deutschlands muss ich nicht eintragen, da ich schon Steuern bezahlt habe

      Ein-/und Verkäufe ins Ausland muss ich eintrage, da ich noch keine Steuer bezahlt habe >> Nettobetrag in Zeile 82 Feld 781

      und wohin müsste ich ggf. Rechnungen ins Ausland eintragen ?

      Kommentar


        #4
        AW: Umsatzsteuererklärung - sind die Felder korrekt ?

        Zitat von tida Beitrag anzeigen
        Also muss ich Zeile 33 und 34 (in meinem Fall 0) ausfüllen,

        Ein-/und Verkäufe innerhalb Deutschlands muss ich nicht eintragen, da ich schon Steuern bezahlt habe
        Vor allem musst Du Verkäufe innerhalb Deutschlands schon mal deswegen nicht angeben, weil Du keine hattest (siehe Zeile 34!).

        Innergemeinschaftliche Lieferungen findest Du in Zeile 63 und Lieferungen in Drittländer in Zeile 67.

        Kommentar


          #5
          AW: Umsatzsteuererklärung - sind die Felder korrekt ?

          Sorry, natürlich muss ich nur in Feld 33 die Null eintragen. In Feld 34 trage ich die Umsätze (die keine USt. enthalten) von 2018 innerhalb Dtls. ein

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Erwerbe aus und Lieferungen nach Deutschland gehören für Dich nicht in die Umsatzsteuererklärung.
          Meine Lieferungen nach Deutschland wären ja dann doch erfasst. Werden meine Wareneinkäufe (für die ich USt. bezahlt habe) innerhalb Dtls. dann nicht gegengerechnet, sodass ich nicht doppelt Steuer zahle ?

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            #6
            AW: Umsatzsteuererklärung - sind die Felder korrekt ?

            Hallo tida,

            die Eintragungen in Zeile 33 und 34 dienen doch der Überprüfung,ob du die Voraussetzungen für den Kleinunternehmer erfüllst.
            Als Kleinunternehmer führst du doch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.
            Und in deiner EÜR trägst du doch die Einnahmen und Ausgaben brutto ein, um deinen Gewinn zu ermitteln.

            Tschüß

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              #7
              AW: Umsatzsteuererklärung - sind die Felder korrekt ?

              OK, dann hab ich jetzt alles verstanden.

              Vielen herzlichen Dank !

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