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Anlage V, Zeile 46

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    Anlage V, Zeile 46

    Hallo,
    ich habe schon im www und auch hier gesucht, leider nichts befriedigendes gefunden.

    Als Vermieter erstelle ich eine Nebenkostenabrechnung, die beinhaltet
    - Grundsteuer -> 654
    - Niederschlagswasser -> 162
    - Brandversicherung -> 105
    - Gebäudeversicherung -> 450
    - Müllabfuhr -> 177
    - Strom für Flur/Außenlicht -> 45

    An diesen Kosten wird der Mieter anteilig beteiligt.

    Bei Wasser (Stadtwerke) und Heizung (Ista) übernimmt er seine Kosten zu 100 %. Alles verrechnet mit den Vorauszahlungen ergibt dann halt eine Rück- oder Nachzahlung (bei der Steuer im nächsten Jahr berücksichtigen).

    In Zeile 46 werden einige Kostenarten bereits vorgeschlagen.

    Daneben folgende einige Spalten. In der 1. trage ich den Gesamtwert ein, Beispiel Grundsteuer 654 -> ? Was trage ich dann in die weiteren Spalten ein?? Das habe ich bisher einfach nicht verstanden.

    Wäre toll wenn mir jemand auf die Sprünge helfen könnte.

    VG Ulf

    #2
    AW: Anlage V, Zeile 46

    Die Bedeutung der einzelnen Spalten wird auf Seite 2 oben erläutert.

    Eine Aufteilung von Werten ist nur dann vorzunehmen, wenn das Objekt z. B. teilweise eigengenutzt wird und deshalb nicht alle Aufwendungen steuerlich abzugsfähig sind.

    Wird das Objekt jedoch vollständig fremdvermietet ist eine Aufteilung der Kosten nicht vorzunehmen. Sie sind vollständig abziehbar. Deswegen machen Sie hier in diesem Fall bezogen auf die Zeile 46 als Beispiel nur folgende Eintragungen:

    Zeile 46

    1. Spalte Texteingabe
    Betrag dann nur noch ganz rechts aussen in Spalte 4 (als Werbungskosten abzugsfähig) angeben

    Die übrigen Spalten sind bei einer vollständigen Fremdvermietung wie gesagt uninteressant.
    Zuletzt geändert von ; 02.03.2019, 18:20.

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      #3
      AW: Anlage V, Zeile 46

      Was trage ich dann in die weiteren Spalten ein?? Das habe ich bisher einfach nicht verstanden.
      Bei einem komplett vermieteten Objekt wäre bei ElsterFormular nur die Spalte ganz rechts (Spalte 4) auszufüllen. Wenn, wovon ich nach deinen Angaben ausgehe, du eine Wohnung selbst bewohnst, dienen

      die Spalten 2 und 3 der Aufteilung der Kosten auf eigengenutzt und vermietet. Also entweder verhältnismäßig nach Wohnfläche, Personenzahl etc. oder durch direkte Verteilung. In Spalte 1 ist immer der Gesamtaufwand einzutragen.

      Die Art der Verteilung kannst in den Spalten 2 bzw. 3 auswählen. Beachten musst du, dass in Spalte 3 dein Anteil als Prozentwert eingetragen werden muss! Bei direkter Zuordnung gemäß Spalte 2 musst du den auf den Mieter

      entfallenden Betrag selbst in die Spalte 4 eintragen.

      Eigentlich ganz einfach! Das wird auf Seite 2 oben auch verständlich beschrieben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Anlage V, Zeile 46

        Erst mal Danke für die beiden Antworten.

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        .....Wenn, wovon ich nach deinen Angaben ausgehe, du eine Wohnung selbst bewohnst, dienen
        Richtig erkannt.

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        die Spalten 2 und 3 der Aufteilung der Kosten auf eigengenutzt und vermietet. Also entweder verhältnismäßig nach Wohnfläche, Personenzahl etc. oder durch direkte Verteilung. In Spalte 1 ist immer der Gesamtaufwand einzutragen.

        Die Art der Verteilung kannst in den Spalten 2 bzw. 3 auswählen. Beachten musst du, dass in Spalte 3 dein Anteil als Prozentwert eingetragen werden muss! Bei direkter Zuordnung gemäß Spalte 2 musst du den auf den Mieter

        entfallenden Betrag selbst in die Spalte 4 eintragen.
        Ich bin über ob Sie den nicht abziehbaren Anteil gestolpert, was damit ganz genau gemeint ist. Beispiel die 654 Grundsteuer, 40 % übernimmt der Mieter. Dann trage ich in Spalte 3 60 % ein. Ergibt in Spalte 4 262 €. Das ist der Betrag der bei mir bleibt und der absetzbar ist.

        Bei Heizung z. Bsp. 500 €, das ist ein durchlaufender Posten -ich verauslage die Kosten und hole sie mir 1 zu 1 zurück -, dann in Spalte 2 direkte Zuordnung, in Spalte 4 dann 500 Euro.

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Eigentlich ganz einfach! Das wird auf Seite 2 oben auch verständlich beschrieben.
        Verständlich ist immer so eine Sache für sich. In der Vergangeinheit hat diesen Part meine verstorbene Frau übernommen und die Nebenkosten gar nicht angegeben und auch nix davon als Werbungskosten eingetragen. War ihr immer irgendwie zu lästig. Für mich ist dieser Teil also Neuland und möchte es diesmal korrekt machen.
        Zuletzt geändert von UB59; 03.03.2019, 18:54.

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          #5
          AW: Anlage V, Zeile 46

          Zitat von UB59 Beitrag anzeigen
          in Spalte 4 dann 0 Euro
          Die Überschrift zu Spalte 4 lautet ja verhältnißmäßig ermittelt. Also gehört dort nichts in das Eingabefeld.

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            #6
            AW: Anlage V, Zeile 46

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Die Überschrift zu Spalte 4 lautet ja verhältnißmäßig ermittelt. Also gehört dort nichts in das Eingabefeld.
            Hmm, wenn ich die Kosten doch nur verauslage? Es ist ja keine Einnahme, hatte es eben noch mal korrigiert.
            In Zeile 13 tragen ich die gesamten erhaltenen Umlagen ein. Die Pos. die direkt zuzuordnen sind, sind dann doch keine Einnahmen (durchlaufender Posten) die zu versteuern sind, oder doch?
            Wie zum Beispiel beim vom Vermieter verbrauchten Wasser. Ich nehme einen Betrag dafür ein, den ich in der Nebenkostenabrechung aber 1 zu 1 abrechne.

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              #7
              AW: Anlage V, Zeile 46

              Beispiel die 654 Grundsteuer, 40 % übernimmt der Mieter. Dann trage ich in Spalte 3 60 % ein. Ergibt in Spalte 4 262 €. Das ist der Betrag der bei mir bleibt und der absetzbar ist.
              Die 60% sind richtig, als abziehbare Werbungskosten verbleiben dir die 262 € in Spalte 4.

              Bei Heizung z. Bsp. 500 €, das ist ein durchlaufender Posten -ich verauslage die Kosten und hole sie mir 1 zu 1 zurück -, dann in Spalte 2 direkte Zuordnung, in Spalte 4 dann 0 Euro. Kann das sein? Ich nehme hier ja nix ein.
              Nein, das macht man nicht so. Da die Kosten über dich abgewickelt werden, erklärst du in Spalte 1 die gesamten Heizkosten, also die des Mieters + deine eigenen. Bei einem Kreuz in Spalte 2 musst du die auf den Mieter

              entfallenden 500 € selbst in die Spalte 4 eintragen. Bei den erhaltenen Umlagen in Zeile 13 der Anlage V musst du die 500 € für die Heizung des Mieters natürlich ebenfalls mit einbeziehen, er zahlt ja an dich.

              Würde der Mieter seine Heizkosten direkt an einen Wärmelieferanten bezahlen, so wie das in der Regel beim Strom erfolgt, könnte der Posten Heizung komplett weggelassen werden, aber da würdest du auch 500 € weniger einnehmen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                AW: Anlage V, Zeile 46

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

                Nein, das macht man nicht so. Da die Kosten über dich abgewickelt werden, erklärst du in Spalte 1 die gesamten Heizkosten, also die des Mieters + deine eigenen. Bei einem Kreuz in Spalte 2 musst du die auf den Mieter

                entfallenden 500 € selbst in die Spalte 4 eintragen. Bei den erhaltenen Umlagen in Zeile 13 der Anlage V musst du die 500 € für die Heizung des Mieters natürlich ebenfalls mit einbeziehen, er zahlt ja an dich.
                Ähm in der Nebenkostenabrechnung gibt es keine Aufteilung, diese nimmt bereits die Ista vor. Es gibt eine separate Abrechnung für den Mieter und eine für mich.
                In der Nebenkostenabrechnung steht nur der Betrag für den Mieter mit der Fußnote gemäß Abrechnung der Ista.

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Würde der Mieter seine Heizkosten direkt an einen Wärmelieferanten bezahlen, so wie das in der Regel beim Strom erfolgt, könnte der Posten Heizung komplett weggelassen werden, aber da würdest du auch 500 € weniger einnehmen.
                Jo, das ist klar.

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                  #9
                  AW: Anlage V, Zeile 46

                  Trotzdem läuft der Zahlungsausgleich über dich und nicht über die ISTA. Als Nachweis für die Richtigkeit der direkten Zuordnung hast du ja diese Abrechnung.

                  Die Überschrift bei Spalte 4 lautet: Abzugsfähige Werbungskosten und die Beträge musst du bei direkter Zuordnung dort auch selbst reinschreiben.

                  Alle Zahlungen, die über dich abgewickelt werden, solltest du schon aus Gründen der Transparenz in der Erklärung angeben. Deshalb steht ja auch in der Eingabehilfe zu Zeile 13:

                  Hier sind die vereinnahmten Umlagen (einschließlich Nachzahlungen) stets in voller Höhe einzutragen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    AW: Anlage V, Zeile 46

                    Vermutlich sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht und ich verstehe so langsam warum meiner verstorbenen Frau das irgendwie zu blöd war.

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

                    Hier sind die vereinnahmten Umlagen (einschließlich Nachzahlungen) stets in voller Höhe einzutragen.
                    Ich mache mal eine Aufstellung.......

                    - - - Aktualisiert - - -

                    Im Detail:

                    Allgemeine Hauskosten
                    .........................Gesamt ....Schlüssel.......Betrag für Mieter
                    Grundsteuer.............654,52 €......43,75%......286,35 €
                    Kanal...................161,92 €......43,75%.......70,84 €
                    Brandversicherung.......104,75 €......43,75%.......45,83 €
                    Gebäudeversicherung.. ..456,13 €......43,75%......199,56 €
                    Müllabfuhr..............177,12 €......nach Pers...102,73 €
                    Strom Flur/Keller/Außenlicht.45,00 €...Pauschal....45,00 €

                    Verbrauchsabhängige Kosten
                    Heizung/Warmwasser.....entfällt.......ohne........541,39 € lt. Abrechnung der Ista.
                    Warm. und Kaltwasser.....53,44....... 4,06 €......217,13 €
                    Die 53,44 sind die verbrauchten m³ nur des Mieters lt. einer Einzelaufstellung der Wasserzähler, die 4,06 € der Preis je m³ lt. Abrechnung Stadtwerke.


                    Die sich hier ergebene Summe wird mit der Summe der Vorauszahlungen verrechnet. In Zeile 13 steht die Summe der erhaltenen Vorauszahlungen. Ob sich jetzt eine Nach-/Rückzahlung ergibt ist für das nächste Jahr wichtig.

                    BTW: Die Software hat hier einen Bug. Beim Bearbeiten wird die Farbe, hier silver für Aktualisiert, in " gesetzt. Das Zeichen ist aber nicht erlaubt.
                    Zuletzt geändert von UB59; 03.03.2019, 20:25.

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                      #11
                      AW: Anlage V, Zeile 46

                      Müllabfuhr--------------177,12 €------nach Pers.----102,73 €
                      Strom Flur/Keller/Außenlicht-45,00 €---Pauschal-------45,00 €
                      Heizung/Warmwasser---entfällt--------ohne-------541,39 €
                      Warm- und Kaltwasser----53,44------- 4,06 €----217,13 €

                      Du machst bei diesen Positionen überall das Kreuz in Spalte 2. Bei der Müllabfuhr kannst du die Gesamtkosten in Spalte 1 angeben,

                      bei der Allgemeinbeleuchtung lässt du die Spalte 1 leer, da es wohl keinen eigenen Zähler gibt, beim Rest entweder ebenfalls oder du gibst dort die Gesamtkosten an. Möglich wäre das ja.

                      Die auf volle Euro aufgerundeten Beträge, die auf die Mietwohnung entfallen, musst du bei den angeführten Positionen alle selbst in die Spalte 4 eintragen.

                      Sowohl für deine Ausgaben wie für die Umlagen gilt das Zu- und Abflussprinzip nach § 11 EStG.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Anlage V, Zeile 46

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

                        Sowohl für deine Ausgaben wie für die Umlagen gilt das Zu- und Abflussprinzip nach § 11 EStG.
                        Pirma, Danke. Das irgendwann noch mal ein § genannt wird hatte ich befürchtet. Nachgelesen und sogar verstanden.

                        Und wie ist das bei den Pos. Wasser und Heizung? Lasse ich Zeile 1 auch leer. Ansonsten die prozentuale Aufteilung.

                        Uff.

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                          #13
                          AW: Anlage V, Zeile 46

                          Und wie ist das bei den Pos. Wasser und Heizung?
                          Ich gebe die Gesamtkosten immer an, die Einträge in Spalte 1 haben ja überhaupt keine steuerlichen Auswirkungen, aber die Beträge in Spalte 1 decken sich mit den Zahlungen, die ich in dem Jahr geleistet habe

                          und auch belegen könnte. Wenn das Finanzamt dann mal wirklich Belege zu den Ausgaben sehen möchte, was bisher nie der Fall war, könnte ich die kommentarlos einreichen.

                          Ansonsten die prozentuale Aufteilung, das passt so.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Anlage V, Zeile 46

                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Ich gebe die Gesamtkosten immer an, die Einträge in Spalte 1 haben ja überhaupt keine steuerlichen Auswirkungen, aber die Beträge in Spalte 1 decken sich mit den Zahlungen, die ich in dem Jahr geleistet habe

                            und auch belegen könnte. Wenn das Finanzamt dann mal wirklich Belege zu den Ausgaben sehen möchte, was bisher nie der Fall war, könnte ich die kommentarlos einreichen.

                            Ansonsten die prozentuale Aufteilung, das passt so.
                            Bei Wasser habe ich als Nachweis die Jahresendabrechnung der Stadtwerke vorliegen. Das sollte reichen. Und von der ISTA gibt es auch was. An der Stelle mach ich mir jetzt erst einmal kein Kopf. Eher das jetzt erstmalig die Werte in der Erklärung auftauchen werden. Das könnte zu Klärungsbedarf seitens des FA führen.

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                              #15
                              AW: Anlage V, Zeile 46

                              Eher das jetzt erstmalig die Werte in der Erklärung auftauchen werden. Das könnte zu Klärungsbedarf seitens des FA führen.
                              Das ist jetzt allerdings kein Problem der elektronischen Steuererklärung. Und wenn deine verstorbene Frau früher nur die Werbungskosten weggelassen hat,

                              die vereinnahmten Umlagen aber erklärt wurden, dann hätte ohnehin nur der Fiskus profitiert. Hoffentlich hat sie wenigstens die anteilige AfA geltend gemacht!

                              Im Übrigen werden nur wenige Erklärungen so intensiv nachgeprüft, wie du vielleicht befürchtest.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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