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Zustimmungsfrist nicht entschieden

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    Zustimmungsfrist nicht entschieden

    Guten Tag,
    das ist das erste Mal, dass ich Elster verwende und stoße bereits an meine Grenzen:
    ich habe eine Nachricht erhalten:
    Dateninhaber hat über Ihren Antrag innerhalb der Zustimmungsfrist nicht entschieden.

    Was bedeutet dieser Satz?

    vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe

    Gruß
    ZimJo

    #2
    AW: Zustimmungsfrist nicht entschieden

    Sie haben wohl den Belegabruf für eine andere Person beantragt?

    Allgemeinbe Infos gum Belegabruf finden Sie hier:

    https://fa-karlsruhe-durlach.fv-bwl....ein_ELSTER.pdf

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      #3
      AW: Zustimmungsfrist nicht entschieden

      Dateninhaber hat über Ihren Antrag innerhalb der Zustimmungsfrist nicht entschieden.
      Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, galt früher eine Zustimmungsfrist von 90 Tagen, innerhalb der der Dateninhaber den Antrag genehmigen musste. Das wird wohl auch aktuell noch so sein.

      Leider ist keine aktuelle Fassung des ausführlichen Leitfadens für den Belegabruf mehr zu finden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Zustimmungsfrist nicht entschieden

        Die 90-Tage-Regelung gilt unverändert! In der Online-FAQ bin ich jetzt doch fündig geworden:

        Sollte innerhalb von 90 Tagen keine Zustimmung erfolgen, wird Ihr Antrag als abgelehnt behandelt und Sie müssten gegebenenfalls eine erneute Beantragung durchführen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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