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EÜR immer notwendig/sinnvoll?

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    EÜR immer notwendig/sinnvoll?

    Moin!
    Meine Frau hat als Honorarkraft 7300 Euro im letzten Jahr verdient. Dies ist ihr einziges Einkommen. Zwei Fragen: wird für diesen Betrag überhaupt eine Steuer anfallen? Muss/sollte eine EÜR ausgefüllt werden?

    vielen Dank für eine Antwort!

    Andreas

    #2
    AW: EÜR immer notwendig/sinnvoll?

    Das kann man pauschal sagen: nein, wenn es eine getrennte Veranlagung sein sollte. Aber bei einer Zusammenveranlagung wird das Einkommen der Ehepartner zusammengerechnet und dann sieht es vielleicht anders aus? Eine Anlage EÜR muss eingereicht werden.

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      #3
      AW: EÜR immer notwendig/sinnvoll?

      Wir sind zusammen veranlagt. Ich bin Angestellter...

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        #4
        AW: EÜR immer notwendig/sinnvoll?

        Zitat von ahermes Beitrag anzeigen
        Wir sind zusammen veranlagt. Ich bin Angestellter...
        Das passt schon! Der Hinweis auf die Möglichkeit der Einzelveranlagung heißt ja nicht, dass das unterm Strich von Vorteil wäre.

        Da würden zwar für die Ehefrau keine Steuern anfallen, für dich allein aber wahrscheinlich deutlich mehr als bei einer Zusammenveranlagung.

        Mit ElsterFormular kann man die steuerlichen Auswirkungen einer Einzelveranlagung auch berechnen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: EÜR immer notwendig/sinnvoll?

          Alles klar. Das wollten wir auch nicht ändern. Wenn ich es richtig gelesen habe gibt es einen Freibetrag bis zu dem keine Steuern zu entrichten sind bei der Honorartätigkeit (18000 bei Ehepaaren). Oder habe ich das falsch verstanden?

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            #6
            AW: EÜR immer notwendig/sinnvoll?

            Ja, wenn ein Ehepaar Einkünfte von insgesamt 18.000 Euro hat, dann fällt keine Einkommensteuer an. Das heißt Du selber hättest also nicht mehr als 10.700.

            Ach ja, wir befinden uns hier in einem Elster-Forum. Gib doch die Zahlen mal ein, dann siehst Du wie hoch die Steuer sein wird.

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              #7
              AW: EÜR immer notwendig/sinnvoll?

              Vielen Dank für Eure Antworten! Dann warten wir auf das EÜR-Formular und schauen dann mal auf die Vorausberechnung von ElsterFormular.

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                #8
                AW: EÜR immer notwendig/sinnvoll?

                Ich wäre da viel zu neugierig und würde den Gewinn selber ausrechnen und in die Einkommensteuererklärung eintragen. Aber Geduld ist natürlich äußerst lobenswert

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                  #9
                  AW: EÜR immer notwendig/sinnvoll?

                  Das habe ich auch schon versucht. Bin nur unsicher was man abziehen soll/darf. Das eigene Arbeitszimm meiner Frau (1200?), allgemeine Ausgaben (Pauschale max. 618 Euro oder jeden einzelnen Beleg über Bücher, Kopierkosten und Fahrkarten addieren und dann vom Gewinn abziehen)?

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                    #10
                    AW: EÜR immer notwendig/sinnvoll?

                    Entweder die Betriebsausgabenpauschale, mit der dann auch das häusliche Arbeitszimmer erledigt ist oder Einzelansatz der tatsächlich höheren Betriebsausgaben.

                    Das ist ein Rechenexempel, mischen geht natürlich nicht!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: EÜR immer notwendig/sinnvoll?

                      Mischen wollen wir auch nicht. Ich muss nur dumm fragen: welchen Betrag ziehe ich für das Arbeitszimmer konkret ab?

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                        #12
                        AW: EÜR immer notwendig/sinnvoll?

                        Zitat von ahermes Beitrag anzeigen
                        Mischen wollen wir auch nicht. Ich muss nur dumm fragen: welchen Betrag ziehe ich für das Arbeitszimmer konkret ab?
                        Die nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 1.250 €, es sei denn, das Arbeitszimmer wäre der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit deiner Frau.

                        Das steht doch alles in der amtlichen Anleitung zur EÜR:

                        Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung sind grundsätzlich nicht abziehbar.
                        Steht für die betriebliche/berufliche Tätigkeit kein anderer (Büro-)Arbeitsplatz zur Verfügung, sind die Aufwendungen bis zu einem Betrag von maximal 1.250 Euro im Jahr abziehbar.
                        Die Beschränkung der abziehbaren Aufwendungen auf 1.250 Euro gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.
                        Der Tätigkeitsmittelpunkt ist dabei nach dem inhaltlichen (qualitativen) Schwerpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung zu bestimmen, der Umfang der zeitlichen
                        Nutzung hat dabei nur Indizwirkung.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: EÜR immer notwendig/sinnvoll?

                          Das steht doch alles in der amtlichen Anleitung zur EÜR: - die hatte ich bisher noch nicht gefunden.

                          Meine Frau nutzt das Arbeitszimmer zur Unterrichtsvorbereitung, unterrichtet aber in einem Gruppenraum in der Sprachschule. Ich nehme also an, dass sie dann als Einziges die Ausgaben für Lehrbücher, Kopien und Fahrkarten gelten machen kann?
                          ich frage so detailliert nach, weil ich eben nicht falsch zu hohe Beträge abziehen möchte...

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                            #14
                            AW: EÜR immer notwendig/sinnvoll?

                            Wenn sie, wie bei Lehrern üblich, in der Schule kein Büro für die Unterrichtsvor- und nachbereitung hat, kommt sie mit dem Arbeitszimmer erfahrungsgemäß schon durch, aber eben maximal mit den 1.250 €.

                            Das ist aber jetzt kein Problem der elektronischen Steuererklärung!
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: EÜR immer notwendig/sinnvoll?

                              Trotzdem vielen Dank für die hilfreichen (und extrem schnellen) Antworten, auch wenn die letzte Frage etwas off topic war!

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