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keine Berechnung, Abbruch Anlage Kind

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    keine Berechnung, Abbruch Anlage Kind

    Hallo,

    Ich versuche seit Tagen die Steuererklärung 2018 abzuschließen, bekomme bei der Berechnung immer folgenden Hinweis:

    Anlage Kind: Sie haben Angaben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gemacht. Es fehlen
    jedoch Angaben dazu, ob das Kind bei Ihnen gemeldet war, Kindergeld ausgezahlt wurde bzw., ob
    weitere volljährige Personen in Ihrem Haushalt gemeldet waren. Bitte ergänzen Sie ihre Angaben
    entsprechend.

    Es handelt sich um eine Person im Haushalt, das Kind lebt in dem anderen Haushalt, es wird Unterhalt gezahlt. Also keine besonderen Herausforderungen. In den Vorjahren ging immer alles problemlos. Diess Jahr diese Meldung. Es sind alle Felder analog wie immer ausgefüllt. Seite 1, Zeile 4-8, 10-12, Seite 2, Zeile 48-49. Das Kind ist nicht volljährig.

    Hat jemand eine Idee oder das gleiche Problem?
    Viele Grüße und Danke schon mal für die Antworten.

    #2
    AW: keine Berechnung, Abbruch Anlage Kind

    Zitat von annasus Beitrag anzeigen
    das Kind lebt in dem anderen Haushalt
    Ich versteh das so dass das Kind nicht in Deinem Haushalt lebt. Dann wären ja

    Zitat von annasus Beitrag anzeigen
    Zeile 48-49
    verkehrt!

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      #3
      AW: keine Berechnung, Abbruch Anlage Kind

      Hey, Vielen Dank. Es klappt direkt. Er hat die Kreuze aus den Vorjahren übernommen, deswegen dachte ich, das wird stimmen.
      Aber egal. Hauptsache es passt.

      Tausend Dank.

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        #4
        AW: keine Berechnung, Abbruch Anlage Kind

        Ich hänge mich hier mal dran, denn es geht um den selben Sachverhalt:

        1.:
        "Prüfungsmodus - Ihre Eingaben wurden geprüft
        Es sind keine Fehler vorhanden."

        2., Berechnung:
        "AHW
        Abbruch-Hinweise
        Anlage Kind: Bitte beachten Sie, dass bei mindestens einem Kind die Altersgrenzen des § 32 Abs. 4 Nr. 1 bzw. 2 EStG überschritten wurden und deshalb im Rahmen des Familienlastenausgleichs keine Berücksichtigung stattfindet.
        DHW
        Dokumentations-Hinweise
        Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
        Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
        ER
        Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden."


        Das Kind ist Jahrgang 1994-08, somit bei der EKSt 2018 um die es hier geht, erst 24.
        Aber klar, jetzt ist September 2019 und das wird wohl der Berechnung des Kindesalters zugrunde gelegt ???

        Und die Plausibilitätsprüfung erfolgte ja bereits vor dem Versuch der Berechnung...

        Unterm Strich läufts darauf raus, daß ich es ohne Berechnung verschicken muss, ne ?

        Danke für Tipps im Voraus.
        Schönen Abend!
        C.

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          #5
          AW: keine Berechnung, Abbruch Anlage Kind

          Zitat von Campes Beitrag anzeigen
          Ich hänge mich hier mal dran, denn es geht um den selben Sachverhalt:
          Nein.

          Zitat von Campes Beitrag anzeigen
          Das Kind ist Jahrgang 1994-08, somit bei der EKSt 2018 um die es hier geht, erst 24.
          Aber klar, jetzt ist September 2019 und das wird wohl der Berechnung des Kindesalters zugrunde gelegt ???
          Die Annahme ist falsch. Natürlich werden bei der Steuerberechnung die Verhältnisse des Veranlagungszeitraums berücksichtigt.

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            #6
            AW: keine Berechnung, Abbruch Anlage Kind

            Zitat von Campes Beitrag anzeigen
            es geht um den selben Sachverhalt
            Mal davon abgesehen dass Du zum Sachverhalt

            N I C H T S

            schreibst: ich kann nicht erkennen dass Dein Problem mit dem Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende zu tun hat.

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              #7
              AW: keine Berechnung, Abbruch Anlage Kind

              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Mal davon abgesehen dass Du zum Sachverhalt

              N I C H T S

              schreibst: ich kann nicht erkennen dass Dein Problem mit dem Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende zu tun hat.

              Nee, aber mit dem Abbruch wegen Anlage Kind ?
              Siehe Titel.

              Was soll ich denn zum Sachverhalt schreiben, wenn das Programm mir sagt:
              "Es sind keine Fehler vorhanden."
              Dann aber keine Berechnung erfolgen kann, weil angeblich bei
              "einem Kind die Altersgrenzen des § 32 Abs. 4 Nr. 1 bzw. 2 EStG überschritten"
              seien.

              Wenn ich wüsste woran es liegt, würde ich dann fragen ?
              Der einzige Hinweis den ich bekam, ist, dass das Kind aus Altersgründen steuerlich wohl keins mehr sein darf ...

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                #8
                AW: keine Berechnung, Abbruch Anlage Kind

                Wenn das Kind in Ausbildung/Studium älter als 25 Jahre ist und keine Gründe gegeben sind, dass sich der Kindergeldanspruch verlängert,

                darf keine Anlage Kind mehr ausgefüllt werden. Der Unterhalt muss in solchen Fällen über die Anlage Unterhalt erklärt werden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: keine Berechnung, Abbruch Anlage Kind

                  Zitat von Campes Beitrag anzeigen
                  Was soll ich denn zum Sachverhalt schreiben...
                  Mir kämen da so Ideen wie verwendete Anwendung inkl. Versionsnummer, Veranlagungszeitraum, Geburtsjahr und -monat, ausgefüllte Angaben zur Berücksichtigung eines volljährigen Kindes.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: keine Berechnung, Abbruch Anlage Kind

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Wenn das Kind in Ausbildung/Studium älter als 25 Jahre ist ...
                    Bitte Beitrag No.4 lesen.
                    Danke
                    C.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: keine Berechnung, Abbruch Anlage Kind

                      Zitat von Campes Beitrag anzeigen
                      Bitte Beitrag No.4 lesen.
                      Was soll das bringen? Keine Angaben zu den Eintragungen!

                      - - - Aktualisiert - - -

                      Zitat von multi Beitrag anzeigen
                      Versionsnummer, Veranlagungszeitraum ... ausgefüllte Angaben zur Berücksichtigung eines volljährigen Kindes.
                      Nichts davon im Beitrag 4.

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                        #12
                        AW: keine Berechnung, Abbruch Anlage Kind

                        Tatsächlich standen die Angaben zum Alter und Veranlagungszeitraum dort. Weitere Angaben zum Sachverhalt fehlen aber. Jedenfalls berechnet "mein" EF 20.4 bei einem am 1.8.94 geborenen Kind korrekt die Steuer, wenn ich angebe, dass es vom 1.1.18-31.12.18 in Ausbildung war. Gebe ich keinen Berücksichtigungszeitraum an, wird die Plausi rot. Gebe ich falsche oder unsinnige Werte an, z.B. Ausbildung vom 1.1.17-31.12.17, was gar nicht im VZ liegt, oder Arbeitslosigkeit vom 1.1.-31.12.18, wo die Altersgrenze bei 21 liegt, kommt der genannte AHW. Sieht für mich alles nachvollziehbar aus. Die Plausi verlangt anscheinend nur, dass irgendwas ausgefüllt ist, warum das volljährige Kind zu berücksichtigen sein soll, inhaltlich unsinnige Eingaben erkennt dann erst das Berechnungsmodul. (Und wahrscheinlich würde das selbe dann beim FA passieren, dass die Berechnung knallt)

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                          #13
                          AW: keine Berechnung, Abbruch Anlage Kind

                          Zitat von multi Beitrag anzeigen
                          Mir kämen da so Ideen wie verwendete Anwendung inkl. Versionsnummer, Veranlagungszeitraum, Geburtsjahr und -monat, ausgefüllte Angaben zur Berücksichtigung eines volljährigen Kindes.
                          Kann leider keine Versionsnummer finden, ganz unten steht ELSTER 2691772742-AP04. Hilft das ?

                          Veranlagungszeitraum wie oben beschrieben 2018
                          Kind dito w.o. 1994-08

                          ausgefüllte Angaben siehe die 3 Screenshots
                          Oh nein, Man kann keine Screenshots hochladen ???

                          ANFANG Anlage Kind
                          Angaben zum Kind
                          Allgemeine Angaben
                          4 Identifikationsnummer
                          5 Vorname K

                          6 Geburtsdatum 08.1994
                          6 Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen für 2018 1.128
                          7 Für die Kindergeldfestsetzung zuständige Familienkasse G

                          Wohnsitz
                          Wohnsitz im Inland: 01.01.-30.09.
                          gegebenenfalls abweichende Adresse Hei Aachen
                          gegebenenfalls abweichende Adresse 01.10.-31.12. He München

                          Kindschaftsverhältnis zur steuerpflichtigen Person / Ehemann / Person A (1 = leibliches)

                          Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person
                          Name, Vorname R, H
                          11 Geburtsdatum dieser Person 19
                          11 Dauer des Kindschaftsverhältnisses vom - bis 01.01.2018-31.12.2018
                          12 Art des Kindschaftsverhältnisses (1 = leibliches)

                          Angaben für ein volljähriges Kind

                          Zeitraum vom - bis
                          17 Bezeichnung der Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung
                          01.01.2018-31.12.2018
                          Bauingenieurwesen
                          Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes
                          21 Das Kind hat bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder
                          ein Erststudium abgeschlossen Ja
                          22 Falls Zeile 21 mit Ja beantwortet wurde: Das Kind war
                          erwerbstätig (kein Ausbildungsdienstverhältnis) Nein
                          Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen
                          Kindes

                          Einzelaufstellung

                          Das Kind war auswärtig untergebracht: vom - bis 01.01.-30.09. Hei Aachen
                          Einzelaufstellung
                          Das Kind war auswärtig untergebracht: vom - bis 01.10.-31.12. He München

                          ENDE ANLAGE KIND

                          Hope this helps ...
                          C.

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                            #14
                            AW: keine Berechnung, Abbruch Anlage Kind

                            Jetzt wissen wir jedenfalls sicher, dass der Steuerfall in Mein ELSTER bearbeitet wird, was aber auch schon aus dem ersten Beitrag von @Campes erkennbar war.

                            Beim ersten Durchlesen des aktuellen Beitrags ist mir jetzt kein fehlerhafter Eintrag aufgefallen, zum Nachstellen habe ich heute keine Lust mehr.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              AW: keine Berechnung, Abbruch Anlage Kind

                              Ich hab's in ElsterFormular so eingegeben. Die Steuerberechnung funktioniert tadellos.

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